06.02.2017, 20:22
Hier wurde die Grundschuld aber nicht abgetreten. Das wäre ja einfach gewesen.
06.02.2017, 20:32
Ich zitiere aus der gleichen Fundstelle:
"Forderungsbezogene Einwendungen [...] können sowohl dem alten als auch dem neuen Berechtigten gegenüber geltend gemacht werden."
Abtretung wäre dann nicht erforderlich. Das wiederum folgt daraus, dass die Einwendungen, welche ggü einem Neuen geltend gemacht werden können, logischerweise auch gegen den Alten möglich sein müssen. Sonst wäre die Abtretung der Grundschuld ja erst schutzbegründend und ein Neuer Berechtigter wäre immer schlechter gestellt als der Alte. (Dann würde niemand jemals mehr Grundschulden abtreten.)
"Forderungsbezogene Einwendungen [...] können sowohl dem alten als auch dem neuen Berechtigten gegenüber geltend gemacht werden."
Abtretung wäre dann nicht erforderlich. Das wiederum folgt daraus, dass die Einwendungen, welche ggü einem Neuen geltend gemacht werden können, logischerweise auch gegen den Alten möglich sein müssen. Sonst wäre die Abtretung der Grundschuld ja erst schutzbegründend und ein Neuer Berechtigter wäre immer schlechter gestellt als der Alte. (Dann würde niemand jemals mehr Grundschulden abtreten.)
06.02.2017, 20:55
Schlägt das denn auch auf die Unterwerfungserklärung durch?
06.02.2017, 20:58
Klar, logisch, fuck, hab das einfach so behauptet, ohne an die Norm anzuknüpfen. Wie sieht es aus mit dem Einwand der Entreicherung, wenn es um den Anspruch aus § 812 (anstatt § 488 I S2)der Beklagten geht?
06.02.2017, 21:02
Meiner Ansicht nach können die einreden aufgrund des Sicherungsvertrages geltend gemacht werden. Dieser "transportiert" diese sozusagen vom darlehensvertrag zur Grundschuld.
06.02.2017, 21:24
Aber inwiefern füllt das 5 Stunden aus? Oder waren noch reichliche prozessuale nebenkriegsschauplätze dabei?
06.02.2017, 21:28
Nein, prozessual alles nicht wirklich problematisch!
06.02.2017, 22:09
OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
Im Wesentlichen die Klausur - allerdings ohne die Probleme im Rahmen der Grundschuld
Im Wesentlichen die Klausur - allerdings ohne die Probleme im Rahmen der Grundschuld
06.02.2017, 22:16
Ohhh ich habe entreicherung angenommen :s:-/
06.02.2017, 22:18
Ich meinte keine entreicherung angenommen... aber quasi wegen Angebot der Abtretung die Beklagte gegen sich gelten lassen muss quasi