11.09.2016, 09:50
Ja. Ansonsten hättest Du ja stets bei einem Verfahrenshindernis oder/und Verfahrensfehler automatisch auch einen Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts. Dann wäre letzteres aber nahezu überflüssig.
11.09.2016, 10:10
Was genau meint ihr mit "Flüchtlingsunterkunft in Verbindung mit Baurecht"? Gibt es da ein Urteil?
11.09.2016, 10:32
"Ein" Urteil? Ernsthaft? Es gibt diverse Entscheidungen, die sich insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob eine Flüchtlingsunterkunft in Wohngebieten zulässig ist. Einfach mal googlen...
11.09.2016, 10:45
Was meint Ihr denn, wie wahrscheinlich europarechtliche Bezüge sind? Dassonville/Cassis etc. wird hoffentlich nicht vorkommen? Bislang gab's ja auch keine Spur von Nebengebieten in den Klausuren (bis auf ZVR)... Vllt. Kommt da jetzt was...
12.09.2016, 15:28
12.09.2016, 15:38
Die gleiche Klausur lief in NRW (natürlich nach Landesrecht). Ich bin überrascht, war gar nicht mal so scheiße.
12.09.2016, 15:56
Der Fall an sich ging. Aber wir hatten 23 Seiten Sachverhalt mit Hessischem SOG abgedruckt. Obwohl ich keine wirkliche Lösungsskizze gemacht hab, ist mein Tatbestand (den ich als letztes gemacht hab) sehr übersichtlich. Frage mich, wie man das schaffen soll...
12.09.2016, 16:00
In NRW lief der auch
Fand die Abgrenzung der Klageart schon tricky, im Endeffekt auch total viel bei der Verhältnismäßigkeit geschrieben
Mal abwarten
Fand die Abgrenzung der Klageart schon tricky, im Endeffekt auch total viel bei der Verhältnismäßigkeit geschrieben
Mal abwarten
12.09.2016, 16:04
Scheint aber bzgl. der Klageart beides vertretbar zu sein, sodass es letztlich egal ist, ob § 43 oder § 113 I 4 analog. So kams mir an einigen anderen Stellen auch vor...
12.09.2016, 16:05
Habt ihr auch alle Sofortvollzug?
Ich habe mich für das (abgekürzte, da keine Androhung) gestreckte Verfahren entschieden, da ich die Feststellungen so gedeutet habe, dass eine Grundverfügung ergangen war. Bin demnach nicht zur Prüfung der Grundverfügung gelangt.
Ich habe mich für das (abgekürzte, da keine Androhung) gestreckte Verfahren entschieden, da ich die Feststellungen so gedeutet habe, dass eine Grundverfügung ergangen war. Bin demnach nicht zur Prüfung der Grundverfügung gelangt.