16.06.2019, 00:57
(15.06.2019, 21:11)Gast schrieb: Klingt nach Troll. Du willst in allen Stationszeugnissen zwischen vb und gut gewesen sein, aber dann den Erstversuch nicht geschafft haben? Kaum realitätsnah, sofern deine Dozenten ihren Job ernst genommen haben.
Ich hatte ausschließlich "gut" als Zeugnisnote und die schlechtesten praktischen Arbeiten waren ein vb. Meine Ausbilder haben ihren Job sämtlichst sehr ernst genommen. Habe Bescheide, Urteile, Beschlüsse geschrieben...eine mündliche Verhandlung durchgeführt etc. Im Examen jetzt bin ich aber ziemlich sicher durchgefallen oder hab mit Glück die 28 Punkte geknackt.
Man kann ein brillianter Jurist sein und trotzdem an diesem Prüfungssystem scheitern, wenn einem das Klausurenschreiben nicht liegt.
16.06.2019, 08:01
Um welches Bundesland geht es denn?
Für Hessen gilt jedenfalls Pas 52 (4) HessJAG
1Nach zweimaligem Misserfolg kann die Präsidentin oder der Präsident des Justizprüfungsamts ausnahmsweise die nochmalige Wiederholung der Prüfung gestatten, wenn die erfolglosen Prüfungsversuche in Hessen stattgefunden haben und besondere Gründe vorliegen, die eine außergewöhnliche Behinderung der Bewerberin oder des Bewerbers in dem zweiten Prüfungsverfahren dartun und eine nochmalige Wiederholung hinreichend aussichtsreich erscheinen lassen. 2Ein Ausnahmefall liegt nicht vor, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber nach Bekanntgabe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten zur mündlichen Prüfung nicht erschienen ist.
Letzten Satz beachten.
Für Hessen gilt jedenfalls Pas 52 (4) HessJAG
1Nach zweimaligem Misserfolg kann die Präsidentin oder der Präsident des Justizprüfungsamts ausnahmsweise die nochmalige Wiederholung der Prüfung gestatten, wenn die erfolglosen Prüfungsversuche in Hessen stattgefunden haben und besondere Gründe vorliegen, die eine außergewöhnliche Behinderung der Bewerberin oder des Bewerbers in dem zweiten Prüfungsverfahren dartun und eine nochmalige Wiederholung hinreichend aussichtsreich erscheinen lassen. 2Ein Ausnahmefall liegt nicht vor, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber nach Bekanntgabe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten zur mündlichen Prüfung nicht erschienen ist.
Letzten Satz beachten.
16.06.2019, 10:03
Natürlich bekommst du dann keinen dritten Versuch. Ansonsten könnte ja jeder einfach nicht zur mündlichen gehen, nur um danach nochmal schreiben zu können?!
16.06.2019, 11:24
(15.06.2019, 21:11)Gast schrieb: Klingt nach Troll. Du willst in allen Stationszeugnissen zwischen vb und gut gewesen sein, aber dann den Erstversuch nicht geschafft haben? Kaum realitätsnah, sofern deine Dozenten ihren Job ernst genommen haben.
Ich hatte auch in allen Zeugnissen zwischen VB und gut und bin 2 mal durchgefallen. Ich bin übrigens kein Troll.
16.06.2019, 11:25
16.06.2019, 11:43
(16.06.2019, 11:24)Gast3 schrieb:(15.06.2019, 21:11)Gast schrieb: Klingt nach Troll. Du willst in allen Stationszeugnissen zwischen vb und gut gewesen sein, aber dann den Erstversuch nicht geschafft haben? Kaum realitätsnah, sofern deine Dozenten ihren Job ernst genommen haben.
Ich hatte auch in allen Zeugnissen zwischen VB und gut und bin 2 mal durchgefallen. Ich bin übrigens kein Troll.
Kannst du mittlerweile sagen, woran es gelegen hat? Das Thema interessiert mich. Ich hoffe übrigens, du hast trotzdem einen guten Weg und Job gefunden oder steckst in einem hoffentlich erfolgreichen Gnadenversuch.
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16.06.2019, 11:48
Also dass die Stationsnoten nichts mit den Anforderungen im Examen zu tun haben, sollte schon allgemeinkundig sein, keine Ahnung, warum hier was anderes behauptet wird.
Also ich kann vom absichtlichen Durchfallen in der mündlichen Prüfung nur abraten. Bevor man darüber nachdenkt, sollte man schon mal prüfen, ob im eigenen Land eine Regelung wie in Hessen gilt (siehe oben) und unter welchen Voraussetzungen der Gnadenversuch steht (in Bayern gibt es zB Mindestpunkte für einen weiteren Versuch) und wie diese gelebt werden. In der Regel wird man in psychischen Erkrankungen ein Dauerleiden sehen, das keine Härtefallentscheidung rechtfertigt.
Also ich kann vom absichtlichen Durchfallen in der mündlichen Prüfung nur abraten. Bevor man darüber nachdenkt, sollte man schon mal prüfen, ob im eigenen Land eine Regelung wie in Hessen gilt (siehe oben) und unter welchen Voraussetzungen der Gnadenversuch steht (in Bayern gibt es zB Mindestpunkte für einen weiteren Versuch) und wie diese gelebt werden. In der Regel wird man in psychischen Erkrankungen ein Dauerleiden sehen, das keine Härtefallentscheidung rechtfertigt.
16.06.2019, 15:16
Hatte in den AG und Stationszeugnissen nur ausreichend und befriedigend und im Examen VB.
Hatte kein Interesse an der Ausbildung und wie sich gezeigt hat interessiert am Ende eh nur das Examen.
Absichtlich Durchfallen halte ich für eine super Idee. Ich hoffe im 3 Versuch gibts dann wieder besondere Umstände, dann wars das mit Jura...
Wer hat so dumme Ideen... abgesehen davon wie macht sich das im Lebenslauf.
Hatte kein Interesse an der Ausbildung und wie sich gezeigt hat interessiert am Ende eh nur das Examen.
Absichtlich Durchfallen halte ich für eine super Idee. Ich hoffe im 3 Versuch gibts dann wieder besondere Umstände, dann wars das mit Jura...
Wer hat so dumme Ideen... abgesehen davon wie macht sich das im Lebenslauf.
16.06.2019, 15:45
Also ich denke schon, dass es Situationen im Leben gibt, die einen aus der Bahn werfen können wie Trennung/Scheidung, finanzielle krasse Überforderungen, psychische Angeschlagenheit etc... auf so etwas nimmt das Prüfungsamt wohl kaum Rücksicht.
Ich denke aber auch, dass es keinen Sinn macht, nicht zur Mündlichen zu gehen und das Risiko in Kauf zu nehmen, vielleicht gar nicht mehr zu bestehen. Man wird sich wohl oder übel damit abfinden müssen, dass es nicht die Note geworden ist, die man gerne gehabt hätte.
Das Leben ist nunmal nicht immer fair und gerecht. ;)
Ich denke aber auch, dass es keinen Sinn macht, nicht zur Mündlichen zu gehen und das Risiko in Kauf zu nehmen, vielleicht gar nicht mehr zu bestehen. Man wird sich wohl oder übel damit abfinden müssen, dass es nicht die Note geworden ist, die man gerne gehabt hätte.
Das Leben ist nunmal nicht immer fair und gerecht. ;)
16.06.2019, 16:25
(16.06.2019, 00:41)gastgast schrieb: niemand der im zweiten versuch das schriftliche besteht würde ernstaft nicht zur mdl gehen. Absurd
Finde ich auch.
Das kann und will ich mir auch nicht vorstellen. Aber wenn man das erste Mal durchgefallen ist, und es dann beim zweiten Mal geschafft hat, will man ernsthaft die Flinte ins Korn werfen, weil die Note nicht stimmt? Kiddin me? Ich finde, das ist eine Beleidigung allen ggü, die es nicht geschafft haben. Du wirst Volljurist!!!! Scheiß doch auf die Note, meine Güte. Du hast dann deine Ausbildung fertig! Sei stolz, gib alles und gut ist.
Sorry, aber sowas komisches habe ich noch nie gehört.