28.07.2023, 07:56
Würde ich so verstehen, dass es den Maximalbonus angibt, der erreicht werden kann, dies aber nicht zwingend ist (in der Sache also nichts anderes als "Bonus bis zu" oä). Aber das ist nur eine Vermutung
12.08.2023, 23:34
15.08.2023, 11:56
Hallo zusammen,
ich, Associate, Berufseinsteiger, arbeite in einer mittelständigen Kanzlei in Köln zu 50 Wochenstunden mit Überstundenregelung bis zu 60 h bei einer Bezahlung von insgesamt 76.000 Jahresgehalt. Moderate Gehaltsentwicklung in den nächsten zwei Jahren.
Noten 1. Examen VB, 2. Examen 8,x. Mehrere Jahre Erfahrung als Wiss Mit, Dr. Titel steht bevor.
Haltet ihr diese Konditionen im Bereich des öff. Wirtschaftsrecht für üblich?
ich, Associate, Berufseinsteiger, arbeite in einer mittelständigen Kanzlei in Köln zu 50 Wochenstunden mit Überstundenregelung bis zu 60 h bei einer Bezahlung von insgesamt 76.000 Jahresgehalt. Moderate Gehaltsentwicklung in den nächsten zwei Jahren.
Noten 1. Examen VB, 2. Examen 8,x. Mehrere Jahre Erfahrung als Wiss Mit, Dr. Titel steht bevor.
Haltet ihr diese Konditionen im Bereich des öff. Wirtschaftsrecht für üblich?
15.08.2023, 12:20
(15.08.2023, 11:56)Frankfurter Kranz schrieb: Hallo zusammen,
ich, Associate, Berufseinstieger, arbeite in einer mittelständigen Kanzlei in Köln zu 50 Wochenstunden mit Überstundenregelung bis zu 60 h bei einer Bezahlung von insgesamt 76.000 Jahresgehalt. Moderate Gehaltsentwicklung in den nächsten zwei Jahren.
Noten 1. Examen VB, 2. Examen 8,x. Mehrere Jahre Erfahrung als Wiss Mit, Dr. Titel steht bevor.
Haltet ihr diese Konditionen im Bereich des öff. Wirtschaftsrecht für üblich?
Bisschen mehr wäre schon drin gewesen m.E.
Kommt natürlich immer auf die Kanzlei an und was die vor dem Hintergrund der eigenen fee rate usw. "zahlen kann".
15.08.2023, 16:30
(15.08.2023, 11:56)Frankfurter Kranz schrieb: Hallo zusammen,
ich, Associate, Berufseinsteiger, arbeite in einer mittelständigen Kanzlei in Köln zu 50 Wochenstunden mit Überstundenregelung bis zu 60 h bei einer Bezahlung von insgesamt 76.000 Jahresgehalt. Moderate Gehaltsentwicklung in den nächsten zwei Jahren.
Noten 1. Examen VB, 2. Examen 8,x. Mehrere Jahre Erfahrung als Wiss Mit, Dr. Titel steht bevor.
Haltet ihr diese Konditionen im Bereich des öff. Wirtschaftsrecht für üblich?
Für eine mittelständische Kanzlei wohl nicht unüblich. Aber: Bei den Qualifikationen könntest du doch in einer Großkanzlei buchstäblich das Doppelte verdienen und das zu den gleichen Arbeitszeiten (auch zwischen 50 bis 60h). Kommt das für dich nicht in Frage?
15.08.2023, 16:49
(15.08.2023, 16:30)Etbi schrieb:(15.08.2023, 11:56)Frankfurter Kranz schrieb: Hallo zusammen,
ich, Associate, Berufseinsteiger, arbeite in einer mittelständigen Kanzlei in Köln zu 50 Wochenstunden mit Überstundenregelung bis zu 60 h bei einer Bezahlung von insgesamt 76.000 Jahresgehalt. Moderate Gehaltsentwicklung in den nächsten zwei Jahren.
Noten 1. Examen VB, 2. Examen 8,x. Mehrere Jahre Erfahrung als Wiss Mit, Dr. Titel steht bevor.
Haltet ihr diese Konditionen im Bereich des öff. Wirtschaftsrecht für üblich?
Für eine mittelständische Kanzlei wohl nicht unüblich. Aber: Bei den Qualifikationen könntest du doch in einer Großkanzlei buchstäblich das Doppelte verdienen und das zu den gleichen Arbeitszeiten (auch zwischen 50 bis 60h). Kommt das für dich nicht in Frage?
Wobei man nun nicht sagen kann, dass eine MK in allen Punkten ist wie eine GK, nur dass es weniger Geld gibt. Eine MK hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile und ebenso eine GK.
15.08.2023, 17:15
Hallo zusammen, ich bin mitten in der Bewerbungsphase und bin etwas verzweifelt. Weiß ehrlich gesagt nicht mal genau, wo ich mich überhaupt mit meinen Noten bewerben kann? Ich möchte ungern zu einer sehr kleinen Kanzlei (3-4 Berufsträger) Was kann ich mit meinen Noten erwarten - 1. Examen: 9.00 und im 2. Examen 5,7. Auch habe ich Schwierigkeiten bei den Angaben bzgl. der Gehaltsvorstellung. Möchte natürlich nicht zu hoch und nicht zu niedrig ansetzen. Was kann man bei der komischen Notenkonstellation realistisch erwarten? Wäre für jede Antwort dankbar.
15.08.2023, 17:32
(15.08.2023, 17:15)Minyon111 schrieb: Hallo zusammen, ich bin mitten in der Bewerbungsphase und bin etwas verzweifelt. Weiß ehrlich gesagt nicht mal genau, wo ich mich überhaupt mit meinen Noten bewerben kann? Ich möchte ungern zu einer sehr kleinen Kanzlei (3-4 Berufsträger) Was kann ich mit meinen Noten erwarten - 1. Examen: 9.00 und im 2. Examen 5,7. Auch habe ich Schwierigkeiten bei den Angaben bzgl. der Gehaltsvorstellung. Möchte natürlich nicht zu hoch und nicht zu niedrig ansetzen. Was kann man bei der komischen Notenkonstellation realistisch erwarten? Wäre für jede Antwort dankbar.
Können geht erstmal überall abgesehen davon bist du doch hoffentlich mehr als zwei Noten nach 7-12 Jahren juristischer Ausbildung, oder? Als Akademiker sollte dir bewusst sein, dass der Arbeitsmarkt differenziert ist. Dein Gehalt hängt nicht ausschließlich von deinen beiden Noten ab, sondern auch von der Region, in der du arbeiten willst, dem Bereich, in dem du arbeiten willst, und der Kanzlei, bei der du landen wirst.
Es macht daher einen gewaltigen Unterschied, ob du mit diesen Noten 12 Jahre studiert hast. In der Zeit nichts gemacht hast und die Zähne im Gespräch nicht auseinander bekommst. Oder ob du deine ganze Ausbildung in 7 Jahren durchgezogen hast, mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht, WiMi Tätigkeit bei einem Kanzlei in dem Bereich, dann Ref in dem Bereich bei einer großen Kanzlei im Arbeitsrecht, und einen soliden Eindruck im Gespräch machst.
15.08.2023, 18:08
(15.08.2023, 16:30)Etbi schrieb:(15.08.2023, 11:56)Frankfurter Kranz schrieb: Hallo zusammen,
ich, Associate, Berufseinsteiger, arbeite in einer mittelständigen Kanzlei in Köln zu 50 Wochenstunden mit Überstundenregelung bis zu 60 h bei einer Bezahlung von insgesamt 76.000 Jahresgehalt. Moderate Gehaltsentwicklung in den nächsten zwei Jahren.
Noten 1. Examen VB, 2. Examen 8,x. Mehrere Jahre Erfahrung als Wiss Mit, Dr. Titel steht bevor.
Haltet ihr diese Konditionen im Bereich des öff. Wirtschaftsrecht für üblich?
Für eine mittelständische Kanzlei wohl nicht unüblich. Aber: Bei den Qualifikationen könntest du doch in einer Großkanzlei buchstäblich das Doppelte verdienen und das zu den gleichen Arbeitszeiten (auch zwischen 50 bis 60h). Kommt das für dich nicht in Frage?
Danke für den Einwurf. Da könntest du dem Grunde nach Recht haben. Bei mir kommen jedoch dreii Faktoren hinzu, die mir da im Wege stehen. Erstens bin ich schon jetzt kein Fan der 50 Stunden-Woche (denke mir nur, dass ich für diese Stunden, wenn ich sie machen muss, womöglich tatsächlich in einer GK arbeiten könnte), zweitens bin ich durch Haus, Frau und Familie lokal in Köln, Bonn Großraum gebunden. Drittens habe ich weder Auslandserfahrung, noch bin ich "gut" im Englisch. Komme Im Ausland zu recht und kann englische Texte lesen, aber für "verhandlungssicheres Englisch", wie es oft in GK und auch einigen MK verlangt wird, reicht es nicht aus. Daher scheiden für mich viele Kanzleien von vornherein aus.
Eine Freundin von mir hat vergleichbare Eckdaten und fängt in FFM mit den gleichen Stunden für 150k an (so jedenfalls teilte man es ihr für den Regelbetrieb mit) , wobei hier natürlich nicht im öffentliches Recht sondern im M&A gearbeitet wird. Das lässt einen schon nachdenklich werden (wobei sich hier der Vergleich FFM und Köln.).
Für mich ist die Überlegung, entweder einen Job mit weniger Stunden oder mit gleichen Stunden wie bisher aber mit mehr Bezahlung. Würde aber wohl dann aus dem Bereich des öff. Rechts weg müssen.
16.08.2023, 11:17
(15.08.2023, 18:08)Frankfurter Kranz schrieb:(15.08.2023, 16:30)Etbi schrieb:(15.08.2023, 11:56)Frankfurter Kranz schrieb: Hallo zusammen,
ich, Associate, Berufseinsteiger, arbeite in einer mittelständigen Kanzlei in Köln zu 50 Wochenstunden mit Überstundenregelung bis zu 60 h bei einer Bezahlung von insgesamt 76.000 Jahresgehalt. Moderate Gehaltsentwicklung in den nächsten zwei Jahren.
Noten 1. Examen VB, 2. Examen 8,x. Mehrere Jahre Erfahrung als Wiss Mit, Dr. Titel steht bevor.
Haltet ihr diese Konditionen im Bereich des öff. Wirtschaftsrecht für üblich?
Für eine mittelständische Kanzlei wohl nicht unüblich. Aber: Bei den Qualifikationen könntest du doch in einer Großkanzlei buchstäblich das Doppelte verdienen und das zu den gleichen Arbeitszeiten (auch zwischen 50 bis 60h). Kommt das für dich nicht in Frage?
Danke für den Einwurf. Da könntest du dem Grunde nach Recht haben. Bei mir kommen jedoch dreii Faktoren hinzu, die mir da im Wege stehen. Erstens bin ich schon jetzt kein Fan der 50 Stunden-Woche (denke mir nur, dass ich für diese Stunden, wenn ich sie machen muss, womöglich tatsächlich in einer GK arbeiten könnte), zweitens bin ich durch Haus, Frau und Familie lokal in Köln, Bonn Großraum gebunden. Drittens habe ich weder Auslandserfahrung, noch bin ich "gut" im Englisch. Komme Im Ausland zu recht und kann englische Texte lesen, aber für "verhandlungssicheres Englisch", wie es oft in GK und auch einigen MK verlangt wird, reicht es nicht aus. Daher scheiden für mich viele Kanzleien von vornherein aus.
Eine Freundin von mir hat vergleichbare Eckdaten und fängt in FFM mit den gleichen Stunden für 150k an (so jedenfalls teilte man es ihr für den Regelbetrieb mit) , wobei hier natürlich nicht im öffentliches Recht sondern im M&A gearbeitet wird. Das lässt einen schon nachdenklich werden (wobei sich hier der Vergleich FFM und Köln.).
Für mich ist die Überlegung, entweder einen Job mit weniger Stunden oder mit gleichen Stunden wie bisher aber mit mehr Bezahlung. Würde aber wohl dann aus dem Bereich des öff. Rechts weg müssen.
Es gibt mehr als genug GKen, die ÖR mit "witschaftlicher Ausrichtung" bearbeiten. Im ÖR sind die Arbeitszeiten, wie ich von Kollegen in den einschlägigen Bereichen mitbekommen habe, grds. ganz gut (man überlege, wer die klassischen Mandanten sind und wie diese regelmäßig arbeiten, kommt aber auch vor, dass die einem Freitags was aufgeben, damit sie es am Montagmorgen in der Inbox haben), aber Stundensätze sind hier nicht besonders hoch (erschwert oft Boni in GKen). Hinzukommt, dass man darauf achten sollte, ob die ÖR-Praxis in der GK /auch) in M&A eingebunden wird (kommt regelmäßig vor) - dann hat man mittelbar auch diese Arbeitszeiten ab und zu an der Backe. GK bleibt am Ende auch GK - je nach Stundensätzen ist durchaus auch die Argumentation der ÖR-Mandanten, dass die höheren Stundensätze natürlich auch mehr Service bedeuten - vielleicht wissen hier Kollegen aber mehr.