10.01.2019, 17:33
Hallo,
hat jemand im 2. Examen die Anklageschrift nicht/nur unvollständig erstellt und Einsicht in die Klausuren wie streng das benotet wird Bzw. Wie „wenig“ man sich dann im materiellen Teil erlauben darf ohne durchzufallen?
Danke!
hat jemand im 2. Examen die Anklageschrift nicht/nur unvollständig erstellt und Einsicht in die Klausuren wie streng das benotet wird Bzw. Wie „wenig“ man sich dann im materiellen Teil erlauben darf ohne durchzufallen?
Danke!
10.01.2019, 18:07
Auch wenn du das nicht hören willst: Da fällt man durch.
10.01.2019, 18:13
Hi,
ich habe es mal im Klausurenkurs ausprobiert, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Einmal wurde die Arbeit von einer Strafrichterin kontrolliert, die rein gar nicht für den praktischen Teil, d.h. für die Entschließung der Staatsanwaltschaft interessiert hat und sich einzig auf das materielle Gutachten stürzte. Beim zweiten Mal, bei der die Klausur durch einen Staatsanwalt kontrolliert wurde, war ein Bestehen ohne praktischen Teil nicht möglich.
ich habe es mal im Klausurenkurs ausprobiert, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Einmal wurde die Arbeit von einer Strafrichterin kontrolliert, die rein gar nicht für den praktischen Teil, d.h. für die Entschließung der Staatsanwaltschaft interessiert hat und sich einzig auf das materielle Gutachten stürzte. Beim zweiten Mal, bei der die Klausur durch einen Staatsanwalt kontrolliert wurde, war ein Bestehen ohne praktischen Teil nicht möglich.
10.01.2019, 18:17
Tut mir leid, aber was für ein Quatsch.
Man fällt nicht automatisch durch.
Ich hatte mal eine Klausur, in der ich im materiell rechtlichen Gutachten wirklich Bombe war, hatte keine Abschlussverfügung und die Anklage auch nicht vollständig und ich hatte von einem Korrektor, der auch im 2.Examen korrigiert noch 7 Punkte bekommen. Und nein das waren nicht die normalen Kuschelnoten in der AG. So pauschal kann man das garnicht sagen. Natürlich ist das nicht gut, wenn man nicht alles hatte, aber es heißt nicht unweigerlich direkt das man durchfällt. Erstmal abwarten. Am Ende kommt eh alles anders als man denkt. Insbesondere scheinen heute alle ein klein wenig Zeitprobleme gehabt zu haben.
Man fällt nicht automatisch durch.
Ich hatte mal eine Klausur, in der ich im materiell rechtlichen Gutachten wirklich Bombe war, hatte keine Abschlussverfügung und die Anklage auch nicht vollständig und ich hatte von einem Korrektor, der auch im 2.Examen korrigiert noch 7 Punkte bekommen. Und nein das waren nicht die normalen Kuschelnoten in der AG. So pauschal kann man das garnicht sagen. Natürlich ist das nicht gut, wenn man nicht alles hatte, aber es heißt nicht unweigerlich direkt das man durchfällt. Erstmal abwarten. Am Ende kommt eh alles anders als man denkt. Insbesondere scheinen heute alle ein klein wenig Zeitprobleme gehabt zu haben.
10.01.2019, 18:24
Es gibt aber einen Unterschied, ob man die Anklage unvollständig oder gar nicht hat. Letzteres gibt Punktabzüge, bei ersterem wird im Examen extrem empfindlich drauf reagiert.
10.01.2019, 19:05
Dieses Forum sollte wirklich mit festen Benutzernamen arbeiten. Die Antworten hier sind teilweise eine Frechheit.
Wie kann man so dreist sein und sagen "da fällt man durch"???? In Niedersachsen steht beispielsweise in den amtlichen Hinweisen, dass das A-Gutachten am gewichtigsten ist (ca 50 Prozent) und die anderen beiden Teile ca 25 Prozent ausmachen... Wenn der Bearbeiter nun also zeigt im A- und B- Gutachten, dass er ein guter oder meintwegen sehr guter Jurist ist und vllt dann im C-Gutachten die Zeit verpeilt hat, mag er einen wichtigen Aspekt nicht nachweisen können in der Klausur: Dass er zeitökonomisch arbeiten kann unter Druck und die Fleißaufgabe einer Anklage, die im Gegensatz zum A- und B- Gutachten kaum Nachdenken erfordert, nicht mehr geschafft hat. OK...VB damit nicht mehr drin. Konsens... Aber 4 Punkte sind auch dann m.E. drin!
Wie kann man so dreist sein und sagen "da fällt man durch"???? In Niedersachsen steht beispielsweise in den amtlichen Hinweisen, dass das A-Gutachten am gewichtigsten ist (ca 50 Prozent) und die anderen beiden Teile ca 25 Prozent ausmachen... Wenn der Bearbeiter nun also zeigt im A- und B- Gutachten, dass er ein guter oder meintwegen sehr guter Jurist ist und vllt dann im C-Gutachten die Zeit verpeilt hat, mag er einen wichtigen Aspekt nicht nachweisen können in der Klausur: Dass er zeitökonomisch arbeiten kann unter Druck und die Fleißaufgabe einer Anklage, die im Gegensatz zum A- und B- Gutachten kaum Nachdenken erfordert, nicht mehr geschafft hat. OK...VB damit nicht mehr drin. Konsens... Aber 4 Punkte sind auch dann m.E. drin!
10.01.2019, 19:32
Es kommt zu einem erheblichen Teil darauf an, an welchen Korrektor man gerät. Wenn ich mir meine Probeklausuren anschaue und meine Strafrechtsklausur im ersten Durchgang (schreibe gerade Verbesserungsversuch), dann ergibt sich eine ziemlich uneinheitliche Bewertung einer fehlenden Anklage. Von den 8 Strafrechtsprobeklausuren und den 2 AG Klausuren, die ich "scharf" geschrieben habe, habe ich bei genau 5 die Anklage nicht vollständig geschafft, davon 3 mal garnicht. Ergebnis bei keiner Anklage: einmal 3, einmal 5 und einmal 8. Bei den unvollständigen Anklagen war es 6 und 9. Das man also sicher Durchfällt scheint mir also nicht wahrscheinlich. Im Staatsexamen habe ich beim ersten Durchgang den Schwerpunkt auf die Anklage gelegt und diese auch zuerst geschrieben und bin damit - wie manch anderer auch im Kollegenkreis - mächtig auf die Schnauze gefallen. Wurden dann nur 3 Punkte. Das die Anklage auch nach Ansicht der Korrektoren fehlerfrei und praktisch verwertbar war, konnte über die angeblichen Schwächen des A-Gutachten nicht hinwegtrösten. Kollege im gleichen Durchgang hat nichtmal das B Gutachten fertig gestellt und hat am Ende 7 Punkte bekommen. Es ist also alles drin.
13.01.2019, 19:08
Ich bin im ersten Versuch von einer Staatsanwältin aus Hamburg und einem Direktor des AG in Bremen korrigiert worden. Gutachten gut, B Gutachten war da, Abschlussverfügung auch, keine Anklageschrift, 2x3 Punkte.