10.11.2018, 11:22
Morgen in die Runde,
ich finde MunterMaker ist ein tolles Beispiel darfür, dass man mit der richtigen Einstellung, Talent und Fleiß auch unter den berühmten VB nicht die Flinte ins Korn schmeißen muss. Dafür Respekt und super, dass Du Deine Erfahrungen hier teilst!
Natürlich sind 40.000-50.000 am Anfang nicht die Welt -aber ein R1-Richter verdient (ohne Zulagen, Erfahrungstufe 1) auch nur um die 48.000 bis 52.000 Euro. Natürlich gibt es andere Abzüge -aber auch die Beiträge in der Kammer und deren Versorgungslösungen sind deutlich attraktiver als die Abzüge für "normale" Arbeiter und Angestellte. Deswegen sind Vergleiche zwischen Brutto/Netto- und Besoldungsrechnern häufig ein wenig irreführend.
Zudem -und hier kann GPA vieleicht ergänzen?- ist die Gehaltsentwicklung in Kanzleien viel dynamischer als in der Justiz. Bei vielen GK/MK/Boutiquen sind anfänglich jährliche Steigerungen von 5.000 bis 10.000 (natürlich abhängig vom Einstiegsgehalt) und sich bessernde Bonusregleungen drin. Wer mit 72.000 einsteigt, kann daher in diesen Kanzleien mit Bonus durchaus in 4 Jahren die 100.000 erreichen. Auch in kleineren Kanzleien ist man nach der Nahbereichsempirie dazu übergegangen, RA mit guten Arbeitsergebnissen frühzeitig durch Steigerungen, Boni und konkrete Partnerperspektiven an sich zu binden.
Bei Sky kommt wieder einiges zusammen:
Zu den (Seminar)Noten:
Ich habe noch nie erlebt, dass sich irgendein Arbeitgeber ernsthaft mit Seminarscheinnoten auseinander setzt. Also da kannst Du die 1er-Seminararbeit getrost ignorieren. Allerdings ist ein ausreichend im Ersten leider wirklich nicht besonders günstig, um damit ins Ref oder Berufsleben zu starten. (Ohne den Notenwahn zu rechtfertigen, einfach nur weil der Markt so tickt).
Zum Anwaltsmarkt:
Zum Glück ist der von Dir gewählte Bereich Asyl/Migrationsrecht im Anwaltsmarkt nicht ganz so notenfixiert, wie die Bereiche Wirtschaftsrecht z.B. Damit könntest Du durch konsequente Spezialisierung (kannst Du vielleicht den FA-Lehrgang schon im Ref absolvieren, z.B. statt eines Stationsentgelts die Übernahme der Bezahlung raushandeln, oder Erspartes bzw. die Familie einsetzen?) und einem Zweiten im befriedigend schon unterkommen. Toll ist natürlich für solche Kanzleien, wenn Du über besondere Sprach- oder Landeskenntnisse verfügst. Damit erschließt Du nämlich im Zweifel neue Mandantengruppen (weil Du z.B. mit Bambara oder anderen Mandingsprachen eine wesentliche Migrantengruppe abbildest) und sparst Zeit und Geld für Übersetzer im Tagesgeschäft (vor Gericht geht es ja nicht ohne).
Sprichst Du relevante Sprachen oder lernst neue schnell? Dann könntest Du damit sicher weiter Deine Chancen steigern!
Zum BAMF:
Die Zeiten, in denen das BAMF vermehrt eingestellt hat, sind nach meiner Kenntnis vorbei. Zudem müssen zB bei der ARGE wegen der geringen Arbeitslosenzahlen Stellen abgebaut werden und dort werden teilweise Kräfte rüber gezogen. Ob das also noch eine super Perspektive ist, weiß ich nicht. Vielleicht kann ja ein Mitleser was dazu schreiben?
Zu den NGOs:
Irre gemischtes Feld. Man sollte nicht unterschätzen, dass NGOs (trotz der häufig miesen Bezahlung für Junior- oder Projektkräfte) zu den Traumarbeitgebern vieler Absolventen (nicht nur Jura) gehören. Da kann man bei renommierten NGOs ganz schnell mit der polyglotten Botschaftertochter mit gut/vb konkurrieren. Andererseits gibt es unbekanntere oder hochspezialisierte NGOs, denen Noten total egal sind und bei denen auch ein anderes Bewerberfeld vorliegt,
Bei allen mir bekannten NGOs sind wiederum Sprachkenntnisse ein riesen Vorteil (natürlich gerade im Asyl/Migrationsbereich).
Ich war jahrelang ehrenamtlich im Bereich sozialer Rechtsberatung tätig und kann sagen, dass mir meine Französisch- und Spanischkenntnisse mehr Arbeit, Chancen und Lob eingebracht haben, als aller Juraquatsch zusammen.
Deswegen an Dich Sky, die Frage und der Rat: Welche Qualifikationen und Kenntnisse bringst Du sonst mit, die Deinen Marktwert im Bereich Migration/Asyl-R steigern?
ich finde MunterMaker ist ein tolles Beispiel darfür, dass man mit der richtigen Einstellung, Talent und Fleiß auch unter den berühmten VB nicht die Flinte ins Korn schmeißen muss. Dafür Respekt und super, dass Du Deine Erfahrungen hier teilst!
Natürlich sind 40.000-50.000 am Anfang nicht die Welt -aber ein R1-Richter verdient (ohne Zulagen, Erfahrungstufe 1) auch nur um die 48.000 bis 52.000 Euro. Natürlich gibt es andere Abzüge -aber auch die Beiträge in der Kammer und deren Versorgungslösungen sind deutlich attraktiver als die Abzüge für "normale" Arbeiter und Angestellte. Deswegen sind Vergleiche zwischen Brutto/Netto- und Besoldungsrechnern häufig ein wenig irreführend.
Zudem -und hier kann GPA vieleicht ergänzen?- ist die Gehaltsentwicklung in Kanzleien viel dynamischer als in der Justiz. Bei vielen GK/MK/Boutiquen sind anfänglich jährliche Steigerungen von 5.000 bis 10.000 (natürlich abhängig vom Einstiegsgehalt) und sich bessernde Bonusregleungen drin. Wer mit 72.000 einsteigt, kann daher in diesen Kanzleien mit Bonus durchaus in 4 Jahren die 100.000 erreichen. Auch in kleineren Kanzleien ist man nach der Nahbereichsempirie dazu übergegangen, RA mit guten Arbeitsergebnissen frühzeitig durch Steigerungen, Boni und konkrete Partnerperspektiven an sich zu binden.
Bei Sky kommt wieder einiges zusammen:
Zu den (Seminar)Noten:
Ich habe noch nie erlebt, dass sich irgendein Arbeitgeber ernsthaft mit Seminarscheinnoten auseinander setzt. Also da kannst Du die 1er-Seminararbeit getrost ignorieren. Allerdings ist ein ausreichend im Ersten leider wirklich nicht besonders günstig, um damit ins Ref oder Berufsleben zu starten. (Ohne den Notenwahn zu rechtfertigen, einfach nur weil der Markt so tickt).
Zum Anwaltsmarkt:
Zum Glück ist der von Dir gewählte Bereich Asyl/Migrationsrecht im Anwaltsmarkt nicht ganz so notenfixiert, wie die Bereiche Wirtschaftsrecht z.B. Damit könntest Du durch konsequente Spezialisierung (kannst Du vielleicht den FA-Lehrgang schon im Ref absolvieren, z.B. statt eines Stationsentgelts die Übernahme der Bezahlung raushandeln, oder Erspartes bzw. die Familie einsetzen?) und einem Zweiten im befriedigend schon unterkommen. Toll ist natürlich für solche Kanzleien, wenn Du über besondere Sprach- oder Landeskenntnisse verfügst. Damit erschließt Du nämlich im Zweifel neue Mandantengruppen (weil Du z.B. mit Bambara oder anderen Mandingsprachen eine wesentliche Migrantengruppe abbildest) und sparst Zeit und Geld für Übersetzer im Tagesgeschäft (vor Gericht geht es ja nicht ohne).
Sprichst Du relevante Sprachen oder lernst neue schnell? Dann könntest Du damit sicher weiter Deine Chancen steigern!
Zum BAMF:
Die Zeiten, in denen das BAMF vermehrt eingestellt hat, sind nach meiner Kenntnis vorbei. Zudem müssen zB bei der ARGE wegen der geringen Arbeitslosenzahlen Stellen abgebaut werden und dort werden teilweise Kräfte rüber gezogen. Ob das also noch eine super Perspektive ist, weiß ich nicht. Vielleicht kann ja ein Mitleser was dazu schreiben?
Zu den NGOs:
Irre gemischtes Feld. Man sollte nicht unterschätzen, dass NGOs (trotz der häufig miesen Bezahlung für Junior- oder Projektkräfte) zu den Traumarbeitgebern vieler Absolventen (nicht nur Jura) gehören. Da kann man bei renommierten NGOs ganz schnell mit der polyglotten Botschaftertochter mit gut/vb konkurrieren. Andererseits gibt es unbekanntere oder hochspezialisierte NGOs, denen Noten total egal sind und bei denen auch ein anderes Bewerberfeld vorliegt,
Bei allen mir bekannten NGOs sind wiederum Sprachkenntnisse ein riesen Vorteil (natürlich gerade im Asyl/Migrationsbereich).
Ich war jahrelang ehrenamtlich im Bereich sozialer Rechtsberatung tätig und kann sagen, dass mir meine Französisch- und Spanischkenntnisse mehr Arbeit, Chancen und Lob eingebracht haben, als aller Juraquatsch zusammen.
Deswegen an Dich Sky, die Frage und der Rat: Welche Qualifikationen und Kenntnisse bringst Du sonst mit, die Deinen Marktwert im Bereich Migration/Asyl-R steigern?
10.11.2018, 12:45
Deswegen an Dich Sky, die Frage und der Rat: Welche Qualifikationen und Kenntnisse bringst Du sonst mit, die Deinen Marktwert im Bereich Migration/Asyl-R steigern?
Ausgezeichnetes Enhlidvh
Langjähriges Ehrenamt als Koordinator und Rechtsberater einer RLC
Praktische Arbeit in einer einschlägigen Kanzlei vor dem Ref mit gutem Arbeitszeugnis
Tagungen und Fortbildungen mit Nachweis
Stringenz im Ref hinsichtlich Wahl der Stationen
llm im Bereich Menschenrechte oder Theorieteil FA Migrationsrecht, vllt auch beides
Mehr kann man kaum liefern finde ich.
Sprachlich wird zumindest wo ich z.Z. arbeite alles über Dolmetscher, english gelöst.
Selten mal französisch.
Es gibt einfach zu viele verschiedene sprachen der mandantschaft.
Ausgezeichnetes Enhlidvh
Langjähriges Ehrenamt als Koordinator und Rechtsberater einer RLC
Praktische Arbeit in einer einschlägigen Kanzlei vor dem Ref mit gutem Arbeitszeugnis
Tagungen und Fortbildungen mit Nachweis
Stringenz im Ref hinsichtlich Wahl der Stationen
llm im Bereich Menschenrechte oder Theorieteil FA Migrationsrecht, vllt auch beides
Mehr kann man kaum liefern finde ich.
Sprachlich wird zumindest wo ich z.Z. arbeite alles über Dolmetscher, english gelöst.
Selten mal französisch.
Es gibt einfach zu viele verschiedene sprachen der mandantschaft.
10.11.2018, 12:58
@Gästin
Das Lob kann ich nur zurück geben.
Merke gerade, dass du "Wiederholungstäterin" bist und hier schon öfters positiv aufgefallen bist.
Finde ich klasse. Danke dafür und alles Gute!
Das Lob kann ich nur zurück geben.
Merke gerade, dass du "Wiederholungstäterin" bist und hier schon öfters positiv aufgefallen bist.
Finde ich klasse. Danke dafür und alles Gute!
10.11.2018, 13:19
[quote pid='18796' dateline='1541846720']
Deswegen an Dich Sky, die Frage und der Rat: Welche Qualifikationen und Kenntnisse bringst Du sonst mit, die Deinen Marktwert im Bereich Migration/Asyl-R steigern?
Ausgezeichnetes Enhlidvh
Langjähriges Ehrenamt als Koordinator und Rechtsberater einer RLC
Praktische Arbeit in einer einschlägigen Kanzlei vor dem Ref mit gutem Arbeitszeugnis
Tagungen und Fortbildungen mit Nachweis
Stringenz im Ref hinsichtlich Wahl der Stationen
llm im Bereich Menschenrechte oder Theorieteil FA Migrationsrecht, vllt auch beides
Mehr kann man kaum liefern finde ich.
Sprachlich wird zumindest wo ich z.Z. arbeite alles über Dolmetscher, english gelöst.
Selten mal französisch.
Es gibt einfach zu viele verschiedene sprachen der mandantschaft.
[/quote]
Das klingt doch hervorragend. Dann sollte der Einstieg doch in jedem Fall klappen, da neben nachgewiesener Expertise und Erfahrung ja auch der persönliche Kontakt stimmen sollte.
Dass Ihr komplett mit Übersetzern arbeitet finde ich einerseits nachvollziehbar, andererseits ist es auch nach meiner Erfahrung so, dass einschlägige Sprachkenntnisse immer ein Vorteil sind. Und wenn es nur um den Smalltalk mit dem Mandanten geht...
@ Gästin:
Bei uns in der Tat Steigerungen im genannten Bereich - mehr muss ja übers Forum nicht
Deswegen an Dich Sky, die Frage und der Rat: Welche Qualifikationen und Kenntnisse bringst Du sonst mit, die Deinen Marktwert im Bereich Migration/Asyl-R steigern?
Ausgezeichnetes Enhlidvh
Langjähriges Ehrenamt als Koordinator und Rechtsberater einer RLC
Praktische Arbeit in einer einschlägigen Kanzlei vor dem Ref mit gutem Arbeitszeugnis
Tagungen und Fortbildungen mit Nachweis
Stringenz im Ref hinsichtlich Wahl der Stationen
llm im Bereich Menschenrechte oder Theorieteil FA Migrationsrecht, vllt auch beides
Mehr kann man kaum liefern finde ich.
Sprachlich wird zumindest wo ich z.Z. arbeite alles über Dolmetscher, english gelöst.
Selten mal französisch.
Es gibt einfach zu viele verschiedene sprachen der mandantschaft.
[/quote]
Das klingt doch hervorragend. Dann sollte der Einstieg doch in jedem Fall klappen, da neben nachgewiesener Expertise und Erfahrung ja auch der persönliche Kontakt stimmen sollte.
Dass Ihr komplett mit Übersetzern arbeitet finde ich einerseits nachvollziehbar, andererseits ist es auch nach meiner Erfahrung so, dass einschlägige Sprachkenntnisse immer ein Vorteil sind. Und wenn es nur um den Smalltalk mit dem Mandanten geht...
@ Gästin:
Bei uns in der Tat Steigerungen im genannten Bereich - mehr muss ja übers Forum nicht
10.11.2018, 13:27
(10.11.2018, 13:19)GPA Hamburg schrieb: [quote pid='18796' dateline='1541846720']
Deswegen an Dich Sky, die Frage und der Rat: Welche Qualifikationen und Kenntnisse bringst Du sonst mit, die Deinen Marktwert im Bereich Migration/Asyl-R steigern?
Ausgezeichnetes Enhlidvh
Langjähriges Ehrenamt als Koordinator und Rechtsberater einer RLC
Praktische Arbeit in einer einschlägigen Kanzlei vor dem Ref mit gutem Arbeitszeugnis
Tagungen und Fortbildungen mit Nachweis
Stringenz im Ref hinsichtlich Wahl der Stationen
llm im Bereich Menschenrechte oder Theorieteil FA Migrationsrecht, vllt auch beides
Mehr kann man kaum liefern finde ich.
Sprachlich wird zumindest wo ich z.Z. arbeite alles über Dolmetscher, english gelöst.
Selten mal französisch.
Es gibt einfach zu viele verschiedene sprachen der mandantschaft.
Das klingt doch hervorragend. Dann sollte der Einstieg doch in jedem Fall klappen, da neben nachgewiesener Expertise und Erfahrung ja auch der persönliche Kontakt stimmen sollte.
Dass Ihr komplett mit Übersetzern arbeitet finde ich einerseits nachvollziehbar, andererseits ist es auch nach meiner Erfahrung so, dass einschlägige Sprachkenntnisse immer ein Vorteil sind. Und wenn es nur um den Smalltalk mit dem Mandanten geht...
Klar, das mit dem Smalltalk hilft natürlich.
Aber ich denke der Plan sollte insoweit aufgehen. Aktuell bin ich noch in dem Stadium zwischen Ref und Studium bei der Kanzleu, doch bin ich vorallem hinsichtlich softskills aber auch der geleisteten arbeit sehr positiv aufgefallen.
Ich hoffe natürlich, dass ich im 2. Examen noch nachlegen kann auf 7 punkte.
Der Tip mit dem FA während der Anwaltsstation ist sehr gut. Das werde ich mal probieren, denn so kann ich perfekt noch den llm nach dem Ref machen, spare Zeit und habe so beides. Zudem sollte ich auch auf die nötige fallzahl kommen, denn so oder so will ich praktisch tätig sein, ob bei ngo oder kanzlei.
Danke sehr!
[/quote]
10.11.2018, 19:02
Hallo Sky (und Rest),
Deine sonstigen Qualifikationen lesen sich wirklich sehr gut. Gerade, dass Du die Zeit zur Überbrückung nutzt um weitere einschlägige Erfahrungen zu sammeln, finde ich sehr gut. Potentielle Arbeitgeber -sollte Dich Deine jetztige Kanzlei dann nicht übernehmen können- schätzen so etwas häufig sehr. Es zeichnet das stimmige Bild eines engagierten Bewerbers, der willens ist, die berühmte extra Meile zu gehen.
Zu den 7,0 im Zweiten kann ich sagen, dass es sie mir nicht unwahrscheinlich erscheinen. Es kann sehr viele Gründe haben, warum man im Ersten Staatsexamen beim ausreichend hängen bleibt. Bei Dir kommt noch dazu, dass der Staatsteil ja 6,0 war, also gar nicht so weit weg vom befriedigend (kommt natürlich auch auf die Verteilung schriftlich/mündlich an, aber sei's drum).
Und es gibt durchaus Juristen, denen das zweite Examen besser liegt, als das erste. Zwar ist der Regelfall, dass man sich im zweiten leicht verschlechtert (z.B. Durchschnitt erstes Examen in Nds 8,3 und im zweiten Examen 7,4 jeweils in 2017). Allerdings stimmt das nicht für alle Lerntypen, oder wenn im ersten bestimmte Faktoren sehr ungünstig waren, die später wegfallen.
Konntest Du denn analysieren, woran es im ersten lag und daraus etwas für die Vorbereitung für das zweite mitnehmen?
Bzw. falls Du Lücken in den AT-Bereichen (ob ZR, ÖR oder SR) hast, dann solltest Du versuchen, diese noch vor dem Start ins Ref zu schließen.
Dabei geht es nicht um Theorien und Einzelfallrechtsprechung, aber um Strukturen. Denn das wird Dir den Start ins Ref massiv erleichtern.
Z.B. wirst Du aus dem Studium noch den dreigliedirigen Anspruchsaufbau kennen. Dort kann man vereinfacht sagen, dass der Kläger -um seinen Anspruch schlüssig zu machen- Stufe 1 (Anspruch entstanden) beweisen muss, während der Beklagte -um sich erheblich zu verteidigen- den Vortrag in Stufe 1 erschüttern bzw. widerlegen und Stufe 2 und 3 (nicht erloschen und durchsetzbar) beweisen muss. Solche Querverbindunegn bzw. Beweislasten sind in der Praxis und damit im Assessorexamen extrem wichtig. Zudem sind viele Klausuren auf Mehrparteienkonstellationen angelegt. Deswegen helfen sichere AT-Kenntnisse (inkl. Stellvertretung, Gesamtschuld im ZR ebenso wie das Verständnis von Täterschaft und Teilnahme im SR) ungemein, die Stofffülle des Zweiten zu bewältigen.
Ansonsten viel Spaß im Ref und viel Erfolg.
Deine sonstigen Qualifikationen lesen sich wirklich sehr gut. Gerade, dass Du die Zeit zur Überbrückung nutzt um weitere einschlägige Erfahrungen zu sammeln, finde ich sehr gut. Potentielle Arbeitgeber -sollte Dich Deine jetztige Kanzlei dann nicht übernehmen können- schätzen so etwas häufig sehr. Es zeichnet das stimmige Bild eines engagierten Bewerbers, der willens ist, die berühmte extra Meile zu gehen.
Zu den 7,0 im Zweiten kann ich sagen, dass es sie mir nicht unwahrscheinlich erscheinen. Es kann sehr viele Gründe haben, warum man im Ersten Staatsexamen beim ausreichend hängen bleibt. Bei Dir kommt noch dazu, dass der Staatsteil ja 6,0 war, also gar nicht so weit weg vom befriedigend (kommt natürlich auch auf die Verteilung schriftlich/mündlich an, aber sei's drum).
Und es gibt durchaus Juristen, denen das zweite Examen besser liegt, als das erste. Zwar ist der Regelfall, dass man sich im zweiten leicht verschlechtert (z.B. Durchschnitt erstes Examen in Nds 8,3 und im zweiten Examen 7,4 jeweils in 2017). Allerdings stimmt das nicht für alle Lerntypen, oder wenn im ersten bestimmte Faktoren sehr ungünstig waren, die später wegfallen.
Konntest Du denn analysieren, woran es im ersten lag und daraus etwas für die Vorbereitung für das zweite mitnehmen?
Bzw. falls Du Lücken in den AT-Bereichen (ob ZR, ÖR oder SR) hast, dann solltest Du versuchen, diese noch vor dem Start ins Ref zu schließen.
Dabei geht es nicht um Theorien und Einzelfallrechtsprechung, aber um Strukturen. Denn das wird Dir den Start ins Ref massiv erleichtern.
Z.B. wirst Du aus dem Studium noch den dreigliedirigen Anspruchsaufbau kennen. Dort kann man vereinfacht sagen, dass der Kläger -um seinen Anspruch schlüssig zu machen- Stufe 1 (Anspruch entstanden) beweisen muss, während der Beklagte -um sich erheblich zu verteidigen- den Vortrag in Stufe 1 erschüttern bzw. widerlegen und Stufe 2 und 3 (nicht erloschen und durchsetzbar) beweisen muss. Solche Querverbindunegn bzw. Beweislasten sind in der Praxis und damit im Assessorexamen extrem wichtig. Zudem sind viele Klausuren auf Mehrparteienkonstellationen angelegt. Deswegen helfen sichere AT-Kenntnisse (inkl. Stellvertretung, Gesamtschuld im ZR ebenso wie das Verständnis von Täterschaft und Teilnahme im SR) ungemein, die Stofffülle des Zweiten zu bewältigen.
Ansonsten viel Spaß im Ref und viel Erfolg.
10.11.2018, 20:20
(10.11.2018, 19:02)GÄSTIN schrieb: Hallo Sky (und Rest),
Deine sonstigen Qualifikationen lesen sich wirklich sehr gut. Gerade, dass Du die Zeit zur Überbrückung nutzt um weitere einschlägige Erfahrungen zu sammeln, finde ich sehr gut. Potentielle Arbeitgeber -sollte Dich Deine jetztige Kanzlei dann nicht übernehmen können- schätzen so etwas häufig sehr. Es zeichnet das stimmige Bild eines engagierten Bewerbers, der willens ist, die berühmte extra Meile zu gehen.
Zu den 7,0 im Zweiten kann ich sagen, dass es sie mir nicht unwahrscheinlich erscheinen. Es kann sehr viele Gründe haben, warum man im Ersten Staatsexamen beim ausreichend hängen bleibt. Bei Dir kommt noch dazu, dass der Staatsteil ja 6,0 war, also gar nicht so weit weg vom befriedigend (kommt natürlich auch auf die Verteilung schriftlich/mündlich an, aber sei's drum).
Und es gibt durchaus Juristen, denen das zweite Examen besser liegt, als das erste. Zwar ist der Regelfall, dass man sich im zweiten leicht verschlechtert (z.B. Durchschnitt erstes Examen in Nds 8,3 und im zweiten Examen 7,4 jeweils in 2017). Allerdings stimmt das nicht für alle Lerntypen, oder wenn im ersten bestimmte Faktoren sehr ungünstig waren, die später wegfallen.
Konntest Du denn analysieren, woran es im ersten lag und daraus etwas für die Vorbereitung für das zweite mitnehmen?
Bzw. falls Du Lücken in den AT-Bereichen (ob ZR, ÖR oder SR) hast, dann solltest Du versuchen, diese noch vor dem Start ins Ref zu schließen.
Dabei geht es nicht um Theorien und Einzelfallrechtsprechung, aber um Strukturen. Denn das wird Dir den Start ins Ref massiv erleichtern.
Z.B. wirst Du aus dem Studium noch den dreigliedirigen Anspruchsaufbau kennen. Dort kann man vereinfacht sagen, dass der Kläger -um seinen Anspruch schlüssig zu machen- Stufe 1 (Anspruch entstanden) beweisen muss, während der Beklagte -um sich erheblich zu verteidigen- den Vortrag in Stufe 1 erschüttern bzw. widerlegen und Stufe 2 und 3 (nicht erloschen und durchsetzbar) beweisen muss. Solche Querverbindunegn bzw. Beweislasten sind in der Praxis und damit im Assessorexamen extrem wichtig. Zudem sind viele Klausuren auf Mehrparteienkonstellationen angelegt. Deswegen helfen sichere AT-Kenntnisse (inkl. Stellvertretung, Gesamtschuld im ZR ebenso wie das Verständnis von Täterschaft und Teilnahme im SR) ungemein, die Stofffülle des Zweiten zu bewältigen.
Ansonsten viel Spaß im Ref und viel Erfolg.
Das freut mich zu hören.
Ich hatte lange Zeit Probleme den Sprung vom großen Schein aufs Examensniveau zu schaffen.
Ich fiel beim ersten regulären Versuch daher auch durch, konnte mich dann aber dank konsequenter Klausurpraxis und ausführlicher Lehrbucharbeit auf 5.5 hocharbeiten. Mündlich gab es dann exakt 7, sodass 6 raus kamen, trotzdem unter meinem Übungsschnitt.
Im zweiten und letzten Versuch spielte mir vor allem der Druck übel mit, mit nichts dastehen zu können. Die ersten zwei Klausuren schrieb ich daher dank Nervösität unter den Strich, doch konnte ich das mit 8 und 8.5 Punkten wieder wett machen in anderen Klausuren. Der Rest war im Mittelfeld.
Im Übungsschnitt war ich auch im Bereich von 7 meist unterwegs, eher mal höher.
Ich habe materiell kaum Lücken, doch lernte einfach nicht gut, fast ohne Klausurübuung und mit schlechten Skrioten beim ersten Versuch und hatte dann den Druck als Gegner.
Fürs zweite habe ich eine ganz andere Arbeitsmotivation und weiß, dass ich früh Klausuren schreiben und mich weitaus mehr reinknien muss, damit ich da
hin komme, wo ich möchte.
Vorallem habe ich gelernt systematisch methodisch vorzugehen und mich stets auf Grundlagen anstatt Details zz fokussieren.
Von daher sollte das sitzen.
Auch bin ich mir darüber im klaren was gefordert wird und wie man sich gut relativ umfassend vorbereitet... und das man sich nicht auf fie AG verlassen sollte oder Repps (tipps gerne an der stelle!)
Mir sind verfehlungen unterlaufen, doch habe ich daraus gelernt.
14.11.2018, 10:40
Hi,
einmal zurück zum Ursprungsthema:
Zwei befriedigende Examen. Job bei einer "Big Four" WPG.
48.000 € Einstiegsgehalt + Fix und Flexibonus, Überstundenkonto,transparente Regelungen zu Gehaltserhöhungen und angenehme Arbeitsbelastung.
einmal zurück zum Ursprungsthema:
Zwei befriedigende Examen. Job bei einer "Big Four" WPG.
48.000 € Einstiegsgehalt + Fix und Flexibonus, Überstundenkonto,transparente Regelungen zu Gehaltserhöhungen und angenehme Arbeitsbelastung.
14.11.2018, 20:41
(14.11.2018, 10:40)Arthur schrieb: Hi,
einmal zurück zum Ursprungsthema:
Zwei befriedigende Examen. Job bei einer "Big Four" WPG.
48.000 € Einstiegsgehalt + Fix und Flexibonus, Überstundenkonto,transparente Regelungen zu Gehaltserhöhungen und angenehme Arbeitsbelastung.
Wie sehen denn die transparenten Regelungen zu den Gehaltserhöhungen aus? Die Steigerungen in den großen Kanzleien von ca. 10% jährlich sind ja schon sehr extrem!
14.11.2018, 21:20
Was ich so gehört habe:
- keine Aufstiegschancen
- Gehalt bleibt gleich
- Überstunden werden nicht ausbezahlt
- 40 Stunden Woche - Mentalität ähnlich wie im öfftl. Dienst
Hat alles seine vor und Nachteile
- keine Aufstiegschancen
- Gehalt bleibt gleich
- Überstunden werden nicht ausbezahlt
- 40 Stunden Woche - Mentalität ähnlich wie im öfftl. Dienst
Hat alles seine vor und Nachteile