21.01.2022, 21:42
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Aktenvortrag in der Mündlichen Prüfung, genauer gesagt zum Sprachstil, den man dort verwendet.
Im Hinweisblatt zum Aktenvortrag in Baden-Württemberg steht "Gegenstand des Aktenvortrags ist ein gerichtliches, behördliches oder anwaltliches Aktenstück, zu dem, wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, ein Sachbericht und ein Gutachten mit Vorschlag der zu treffenden Entscheidung oder Maßnahme zu erstatten sind."
Ich habe mich nun gefragt, was dies für den Fall zu bedeuten hat, dass man ein gerichtliches Aktenstück bekommt und in der Klausur bspw. ein Urteil schreiben würde. Spreche ich dann auch während des ganzen Aktenvortrags im Urteilsstil; oder trage ich auch bei einem gerichtlichen Aktenstück ein Gutachten im Gutachtenstil vor, auf welchem dann mein Tenor basiert? Aus der Formulierung im Hinweisblatt würde ich eher letzteres, sprich immer Gutachtenstil, schließen, andererseits kommt mir das auch seltsam vor. Kann jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zum Aktenvortrag in der Mündlichen Prüfung, genauer gesagt zum Sprachstil, den man dort verwendet.
Im Hinweisblatt zum Aktenvortrag in Baden-Württemberg steht "Gegenstand des Aktenvortrags ist ein gerichtliches, behördliches oder anwaltliches Aktenstück, zu dem, wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, ein Sachbericht und ein Gutachten mit Vorschlag der zu treffenden Entscheidung oder Maßnahme zu erstatten sind."
Ich habe mich nun gefragt, was dies für den Fall zu bedeuten hat, dass man ein gerichtliches Aktenstück bekommt und in der Klausur bspw. ein Urteil schreiben würde. Spreche ich dann auch während des ganzen Aktenvortrags im Urteilsstil; oder trage ich auch bei einem gerichtlichen Aktenstück ein Gutachten im Gutachtenstil vor, auf welchem dann mein Tenor basiert? Aus der Formulierung im Hinweisblatt würde ich eher letzteres, sprich immer Gutachtenstil, schließen, andererseits kommt mir das auch seltsam vor. Kann jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!