28.04.2021, 22:41
Moin alle zusammen,
ich hatte gestern meine mündliche Prüfung in Düsseldorf mit Aktenvortrag: Arbeitsrecht. Als die Ladung kam wars erstmal ein Schock. Ich hatte im Internet nach Erfahrungen mit AV: ArbR gesucht aber keine guten gefunden, deswegen wollt ich euch hier mal nachträglich meine geben, schließlich sind wir ja alle Kollegen.
Kurz: Arbeitsrecht ist der Glücksfall schlechthin! Das wird jedem wahrscheinlich selbst nach 2 Wochen auffallen. Aber ihr sollt es auch schon am Anfang hören. Meine ersten Wochen wäre dann deutlich entspannter gewesen. Spätestens nach 2 Wochen wusste ich, das Vortrag gut werden wird und hatte am Ende tatsächlich 15 Punkte. Deshalb wollte ich meine Vorbereitung mit euch teilen, falls es euch evtl. hilft.
Als erstes: ArbR ist geil, weil das Rechtsgebiet so eingegrenzt ist. Es kommen immer die gleichen Probleme. Im Zivilrecht könnt ihr auch ne Drittawiderspruchsklage des Treuhandgeber auf dem Tisch haben. Oder noch schlimmer, Immobilarsachenrecht. Im ArbR passiert euch das nicht.
Ihr habt Kündigungen, Lohnzahlungsklagen (EFZG, 615, 616 etc.), AGB-Prüfungen, Urlaubsabgeltung und immer wieder die Schriftform. Nach dem 20. Vortrag merkt man, wie sich alles wiederholt.
Tipps:
ich hatte gestern meine mündliche Prüfung in Düsseldorf mit Aktenvortrag: Arbeitsrecht. Als die Ladung kam wars erstmal ein Schock. Ich hatte im Internet nach Erfahrungen mit AV: ArbR gesucht aber keine guten gefunden, deswegen wollt ich euch hier mal nachträglich meine geben, schließlich sind wir ja alle Kollegen.
Kurz: Arbeitsrecht ist der Glücksfall schlechthin! Das wird jedem wahrscheinlich selbst nach 2 Wochen auffallen. Aber ihr sollt es auch schon am Anfang hören. Meine ersten Wochen wäre dann deutlich entspannter gewesen. Spätestens nach 2 Wochen wusste ich, das Vortrag gut werden wird und hatte am Ende tatsächlich 15 Punkte. Deshalb wollte ich meine Vorbereitung mit euch teilen, falls es euch evtl. hilft.
Als erstes: ArbR ist geil, weil das Rechtsgebiet so eingegrenzt ist. Es kommen immer die gleichen Probleme. Im Zivilrecht könnt ihr auch ne Drittawiderspruchsklage des Treuhandgeber auf dem Tisch haben. Oder noch schlimmer, Immobilarsachenrecht. Im ArbR passiert euch das nicht.
Ihr habt Kündigungen, Lohnzahlungsklagen (EFZG, 615, 616 etc.), AGB-Prüfungen, Urlaubsabgeltung und immer wieder die Schriftform. Nach dem 20. Vortrag merkt man, wie sich alles wiederholt.
Tipps:
- Kauft euch so schnell wie möglich die ArbR Skripte von Holbeck, Schwindl und Homann, Suckow (Fälle). Das ArbR Skript müsst ihr so schnell wie möglich durcharbeiten, sind 180 Seiten, also mit rausschreiben 3 Tage. Ich habe dann jeden Tag 2 Aktenvorträge gemacht, einen morgens einen Abends, einen von der Justiz, einen aus Homann, Suckow. Dann kommt man sehr schnell rein, macht sogar Spaß und hat während des Tags Zeit für die anderen Bereiche.
- Alle Probleme die drankamen standen irgendwo im Skrip, manchmal auch nur in einem Absatz (zB Bedeutung Attest und dessen Erschütterung). Man muss das Skript mehrmals lesen, dauert aber nach dem ersten durcharbeiten nur noch einen halben Tag, beim Dritten mal nur noch ne Stunde etc.
- Die wirklich meisten Informationen stehen im Palandt vor § 611 bis § 626. Alles vorher schon durchblättern und sehen/wissen, wo es steht. Bei uns kam im AV der innerbetriebliche Schadensausgleich und Ausschlussklauseln dran. Ich habe die Prüfungsmaßstäbe aus dem Kommentaar genommen/abgeschrieben und musste dann nur noch darunter subsumieren. Man muss nur wissen, wo alles steht.
- Was ganz wichtig ist sind die Pflichten zwischen AG und AN, nämlich die Rücksichtsnahme- und Fürsorgeplichten. Definieren. Die Einzelfälle stehen im Palandt. Mal bei § 611, mal bei § 626. Gerade wenn man nicht weiter weiß, findet man da was.
- In den Aktenvorträgen werden häufig gelernte Probleme umgedreht. Es reicht, wenn auf einmal der AG klagt oder man diesen vertritt. Dann muss man einmal umdenken in der Zulässigkeit/Zuständigkeit. Bei Prüfung aus Anwaltssicht muss man den § 12a ArbGG immer in der Zweckmäßigkeit nennen, das fanden unsere Prüfer besonders wichtig. Solche Sachen. Da macht man schnell mal Flüchtigkeitsfehler, die nicht mehr passieren, je mehr Aktenvorträge man übt. Diese Flüchtigkeitsfehler wurden sehr negativ gewertet, weil sie den Eindruck hinterlassen man habe es nicht verstanden. Bei den großen Problemen wurde ausdrücklich gesagt das alles vertretbar war (wars normal oder grob fahrlässig...)
- Und als letztes, die Aktenvorträge leiten häufig. zB hat man als ersten Antrag ne Kündigungsschutzklage und als zweiten eine Lohnklage. Dann muss man denklogisch die Kündigung für unwirksam halten, damit man danach noch den § 615 S. 1, 295 BGB prüfen kann. Bei uns hatte eine Ausschlussklausel grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz nicht erfasst, weshalb es vorher beim innerbetr. Schadensausgleich normale Fahrlässigkeit sein musste, da nur dann der Anspruch gegen den Mandanten innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden musste. Also einfach aufmerksam sein
- Der letzte Punkt fällt weg, wenns aus Anwaltssicht ist, da dann umfassend geprüft werden muss. Da kann dann auch mal die Klage unzulässig sein oder die Kündigung gegen die Schriftform verstoßen. Da nicht reinlegen lassen.
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28.04.2021, 23:56
Danke man!
29.04.2021, 00:10
(28.04.2021, 22:41)WaldUndWiese schrieb: Moin alle zusammen,Kann ich so bestätigen. Hab mich nicht ansatzweise so intensiv vorbereitet wie der Kollege (kein Skript durchgearbeitet, nur ein paar Vorträge geübt) und es wurden trotzdem 12 Punkte. Arbeitsrecht ist dankbar, weil total überschaubar.
ich hatte gestern meine mündliche Prüfung in Düsseldorf mit Aktenvortrag: Arbeitsrecht. Als die Ladung kam wars erstmal ein Schock. Ich hatte im Internet nach Erfahrungen mit AV: ArbR gesucht aber keine guten gefunden, deswegen wollt ich euch hier mal nachträglich meine geben, schließlich sind wir ja alle Kollegen.
Kurz: Arbeitsrecht ist der Glücksfall schlechthin! Das wird jedem wahrscheinlich selbst nach 2 Wochen auffallen. Aber ihr sollt es auch schon am Anfang hören. Meine ersten Wochen wäre dann deutlich entspannter gewesen. Spätestens nach 2 Wochen wusste ich, das Vortrag gut werden wird und hatte am Ende tatsächlich 15 Punkte. Deshalb wollte ich meine Vorbereitung mit euch teilen, falls es euch evtl. hilft.
Als erstes: ArbR ist geil, weil das Rechtsgebiet so eingegrenzt ist. Es kommen immer die gleichen Probleme. Im Zivilrecht könnt ihr auch ne Drittawiderspruchsklage des Treuhandgeber auf dem Tisch haben. Oder noch schlimmer, Immobilarsachenrecht. Im ArbR passiert euch das nicht.
Ihr habt Kündigungen, Lohnzahlungsklagen (EFZG, 615, 616 etc.), AGB-Prüfungen, Urlaubsabgeltung und immer wieder die Schriftform. Nach dem 20. Vortrag merkt man, wie sich alles wiederholt.
Tipps:Macht euch wirklich keinen Stress, mit Arbeitsrecht habt ihr echt Glück. Haut ordentlich rein und ihr werdet bestimmt gut bestehen. Ich wünsche euch viel Erfolg
- Kauft euch so schnell wie möglich die ArbR Skripte von Holbeck, Schwindl und Homann, Suckow (Fälle). Das ArbR Skript müsst ihr so schnell wie möglich durcharbeiten, sind 180 Seiten, also mit rausschreiben 3 Tage. Ich habe dann jeden Tag 2 Aktenvorträge gemacht, einen morgens einen Abends, einen von der Justiz, einen aus Homann, Suckow. Dann kommt man sehr schnell rein, macht sogar Spaß und hat während des Tags Zeit für die anderen Bereiche.
- Alle Probleme die drankamen standen irgendwo im Skrip, manchmal auch nur in einem Absatz (zB Bedeutung Attest und dessen Erschütterung). Man muss das Skript mehrmals lesen, dauert aber nach dem ersten durcharbeiten nur noch einen halben Tag, beim Dritten mal nur noch ne Stunde etc.
- Die wirklich meisten Informationen stehen im Palandt vor § 611 bis § 626. Alles vorher schon durchblättern und sehen/wissen, wo es steht. Bei uns kam im AV der innerbetriebliche Schadensausgleich und Ausschlussklauseln dran. Ich habe die Prüfungsmaßstäbe aus dem Kommentaar genommen/abgeschrieben und musste dann nur noch darunter subsumieren. Man muss nur wissen, wo alles steht.
- Was ganz wichtig ist sind die Pflichten zwischen AG und AN, nämlich die Rücksichtsnahme- und Fürsorgeplichten. Definieren. Die Einzelfälle stehen im Palandt. Mal bei § 611, mal bei § 626. Gerade wenn man nicht weiter weiß, findet man da was.
- In den Aktenvorträgen werden häufig gelernte Probleme umgedreht. Es reicht, wenn auf einmal der AG klagt oder man diesen vertritt. Dann muss man einmal umdenken in der Zulässigkeit/Zuständigkeit. Bei Prüfung aus Anwaltssicht muss man den § 12a ArbGG immer in der Zweckmäßigkeit nennen, das fanden unsere Prüfer besonders wichtig. Solche Sachen. Da macht man schnell mal Flüchtigkeitsfehler, die nicht mehr passieren, je mehr Aktenvorträge man übt. Diese Flüchtigkeitsfehler wurden sehr negativ gewertet, weil sie den Eindruck hinterlassen man habe es nicht verstanden. Bei den großen Problemen wurde ausdrücklich gesagt das alles vertretbar war (wars normal oder grob fahrlässig...)
- Und als letztes, die Aktenvorträge leiten häufig. zB hat man als ersten Antrag ne Kündigungsschutzklage und als zweiten eine Lohnklage. Dann muss man denklogisch die Kündigung für unwirksam halten, damit man danach noch den § 615 S. 1, 295 BGB prüfen kann. Bei uns hatte eine Ausschlussklausel grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz nicht erfasst, weshalb es vorher beim innerbetr. Schadensausgleich normale Fahrlässigkeit sein musste, da nur dann der Anspruch gegen den Mandanten innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden musste. Also einfach aufmerksam sein
29.04.2021, 09:36
Guter Vibe - in diesem Forum sehr selten, das macht es noch besser! Glückwunsch Dir!
29.04.2021, 09:37
Dank dem netten Kollegen!
29.04.2021, 09:42
29.04.2021, 09:48
Danke!
20.05.2021, 13:03
(28.04.2021, 22:41)WaldUndWiese schrieb: Moin alle zusammen,
ich hatte gestern meine mündliche Prüfung in Düsseldorf mit Aktenvortrag: Arbeitsrecht. Als die Ladung kam wars erstmal ein Schock. Ich hatte im Internet nach Erfahrungen mit AV: ArbR gesucht aber keine guten gefunden, deswegen wollt ich euch hier mal nachträglich meine geben, schließlich sind wir ja alle Kollegen.
Kurz: Arbeitsrecht ist der Glücksfall schlechthin! Das wird jedem wahrscheinlich selbst nach 2 Wochen auffallen. Aber ihr sollt es auch schon am Anfang hören. Meine ersten Wochen wäre dann deutlich entspannter gewesen. Spätestens nach 2 Wochen wusste ich, das Vortrag gut werden wird und hatte am Ende tatsächlich 15 Punkte. Deshalb wollte ich meine Vorbereitung mit euch teilen, falls es euch evtl. hilft.
Als erstes: ArbR ist geil, weil das Rechtsgebiet so eingegrenzt ist. Es kommen immer die gleichen Probleme. Im Zivilrecht könnt ihr auch ne Drittawiderspruchsklage des Treuhandgeber auf dem Tisch haben. Oder noch schlimmer, Immobilarsachenrecht. Im ArbR passiert euch das nicht.
Ihr habt Kündigungen, Lohnzahlungsklagen (EFZG, 615, 616 etc.), AGB-Prüfungen, Urlaubsabgeltung und immer wieder die Schriftform. Nach dem 20. Vortrag merkt man, wie sich alles wiederholt.
Tipps:Macht euch wirklich keinen Stress, mit Arbeitsrecht habt ihr echt Glück. Haut ordentlich rein und ihr werdet bestimmt gut bestehen. Ich wünsche euch viel Erfolg
- Kauft euch so schnell wie möglich die ArbR Skripte von Holbeck, Schwindl und Homann, Suckow (Fälle). Das ArbR Skript müsst ihr so schnell wie möglich durcharbeiten, sind 180 Seiten, also mit rausschreiben 3 Tage. Ich habe dann jeden Tag 2 Aktenvorträge gemacht, einen morgens einen Abends, einen von der Justiz, einen aus Homann, Suckow. Dann kommt man sehr schnell rein, macht sogar Spaß und hat während des Tags Zeit für die anderen Bereiche.
- Alle Probleme die drankamen standen irgendwo im Skrip, manchmal auch nur in einem Absatz (zB Bedeutung Attest und dessen Erschütterung). Man muss das Skript mehrmals lesen, dauert aber nach dem ersten durcharbeiten nur noch einen halben Tag, beim Dritten mal nur noch ne Stunde etc.
- Die wirklich meisten Informationen stehen im Palandt vor § 611 bis § 626. Alles vorher schon durchblättern und sehen/wissen, wo es steht. Bei uns kam im AV der innerbetriebliche Schadensausgleich und Ausschlussklauseln dran. Ich habe die Prüfungsmaßstäbe aus dem Kommentaar genommen/abgeschrieben und musste dann nur noch darunter subsumieren. Man muss nur wissen, wo alles steht.
- Was ganz wichtig ist sind die Pflichten zwischen AG und AN, nämlich die Rücksichtsnahme- und Fürsorgeplichten. Definieren. Die Einzelfälle stehen im Palandt. Mal bei § 611, mal bei § 626. Gerade wenn man nicht weiter weiß, findet man da was.
- In den Aktenvorträgen werden häufig gelernte Probleme umgedreht. Es reicht, wenn auf einmal der AG klagt oder man diesen vertritt. Dann muss man einmal umdenken in der Zulässigkeit/Zuständigkeit. Bei Prüfung aus Anwaltssicht muss man den § 12a ArbGG immer in der Zweckmäßigkeit nennen, das fanden unsere Prüfer besonders wichtig. Solche Sachen. Da macht man schnell mal Flüchtigkeitsfehler, die nicht mehr passieren, je mehr Aktenvorträge man übt. Diese Flüchtigkeitsfehler wurden sehr negativ gewertet, weil sie den Eindruck hinterlassen man habe es nicht verstanden. Bei den großen Problemen wurde ausdrücklich gesagt das alles vertretbar war (wars normal oder grob fahrlässig...)
- Und als letztes, die Aktenvorträge leiten häufig. zB hat man als ersten Antrag ne Kündigungsschutzklage und als zweiten eine Lohnklage. Dann muss man denklogisch die Kündigung für unwirksam halten, damit man danach noch den § 615 S. 1, 295 BGB prüfen kann. Bei uns hatte eine Ausschlussklausel grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz nicht erfasst, weshalb es vorher beim innerbetr. Schadensausgleich normale Fahrlässigkeit sein musste, da nur dann der Anspruch gegen den Mandanten innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden musste. Also einfach aufmerksam sein
- Der letzte Punkt fällt weg, wenns aus Anwaltssicht ist, da dann umfassend geprüft werden muss. Da kann dann auch mal die Klage unzulässig sein oder die Kündigung gegen die Schriftform verstoßen. Da nicht reinlegen lassen.
Welches Skript empfiehlst du wenn man seit dem 1. Examen nichts mehr mit dem ArbeitsR zu tun hatte :/ die genannten Bücher habe ich nunmehr, genügen diese oder sollte man sich noch zusätzlich ein Skript für Grundlagen besorgen ? Bin echt planlos:/
14.06.2021, 15:06
Mir wurde von einer Bekannten der "Klausurenkurs Arbeitsrecht" auf Youtube empfohlen. Ist wohl eine Veranstaltung der Universität Münster.
https://youtube.com/playlist?list=PL1dND...M624M2QF-d
Richtet sich eigentlich an Studierende im 1. Examen, aber die Standardprobleme sind ja die gleichen (Arbeitnehmereigenschaft, Haftung, Anfechtung des Arbeitsverhältnisses, etc.). Und das mal gutachterlich zu prüfen macht für das eigene Verständnis durchaus Sinn und erleichtert den Vortrag. Einziger Haken: Die Vorlesung läuft momentan noch - d.h. es sind noch nicht alle Einheiten online (werden insgesamt wohl 10). Hat mir aber trotzdem sehr beim Lernen geholfen!
https://youtube.com/playlist?list=PL1dND...M624M2QF-d
Richtet sich eigentlich an Studierende im 1. Examen, aber die Standardprobleme sind ja die gleichen (Arbeitnehmereigenschaft, Haftung, Anfechtung des Arbeitsverhältnisses, etc.). Und das mal gutachterlich zu prüfen macht für das eigene Verständnis durchaus Sinn und erleichtert den Vortrag. Einziger Haken: Die Vorlesung läuft momentan noch - d.h. es sind noch nicht alle Einheiten online (werden insgesamt wohl 10). Hat mir aber trotzdem sehr beim Lernen geholfen!
21.08.2021, 10:19
(28.04.2021, 22:41)WaldUndWiese schrieb: Moin alle zusammen,
ich hatte gestern meine mündliche Prüfung in Düsseldorf mit Aktenvortrag: Arbeitsrecht. Als die Ladung kam wars erstmal ein Schock. Ich hatte im Internet nach Erfahrungen mit AV: ArbR gesucht aber keine guten gefunden, deswegen wollt ich euch hier mal nachträglich meine geben, schließlich sind wir ja alle Kollegen.
Kurz: Arbeitsrecht ist der Glücksfall schlechthin! Das wird jedem wahrscheinlich selbst nach 2 Wochen auffallen. Aber ihr sollt es auch schon am Anfang hören. Meine ersten Wochen wäre dann deutlich entspannter gewesen. Spätestens nach 2 Wochen wusste ich, das Vortrag gut werden wird und hatte am Ende tatsächlich 15 Punkte. Deshalb wollte ich meine Vorbereitung mit euch teilen, falls es euch evtl. hilft.
Als erstes: ArbR ist geil, weil das Rechtsgebiet so eingegrenzt ist. Es kommen immer die gleichen Probleme. Im Zivilrecht könnt ihr auch ne Drittawiderspruchsklage des Treuhandgeber auf dem Tisch haben. Oder noch schlimmer, Immobilarsachenrecht. Im ArbR passiert euch das nicht.
Ihr habt Kündigungen, Lohnzahlungsklagen (EFZG, 615, 616 etc.), AGB-Prüfungen, Urlaubsabgeltung und immer wieder die Schriftform. Nach dem 20. Vortrag merkt man, wie sich alles wiederholt.
Tipps:Macht euch wirklich keinen Stress, mit Arbeitsrecht habt ihr echt Glück. Haut ordentlich rein und ihr werdet bestimmt gut bestehen. Ich wünsche euch viel Erfolg
- Kauft euch so schnell wie möglich die ArbR Skripte von Holbeck, Schwindl und Homann, Suckow (Fälle). Das ArbR Skript müsst ihr so schnell wie möglich durcharbeiten, sind 180 Seiten, also mit rausschreiben 3 Tage. Ich habe dann jeden Tag 2 Aktenvorträge gemacht, einen morgens einen Abends, einen von der Justiz, einen aus Homann, Suckow. Dann kommt man sehr schnell rein, macht sogar Spaß und hat während des Tags Zeit für die anderen Bereiche.
- Alle Probleme die drankamen standen irgendwo im Skrip, manchmal auch nur in einem Absatz (zB Bedeutung Attest und dessen Erschütterung). Man muss das Skript mehrmals lesen, dauert aber nach dem ersten durcharbeiten nur noch einen halben Tag, beim Dritten mal nur noch ne Stunde etc.
- Die wirklich meisten Informationen stehen im Palandt vor § 611 bis § 626. Alles vorher schon durchblättern und sehen/wissen, wo es steht. Bei uns kam im AV der innerbetriebliche Schadensausgleich und Ausschlussklauseln dran. Ich habe die Prüfungsmaßstäbe aus dem Kommentaar genommen/abgeschrieben und musste dann nur noch darunter subsumieren. Man muss nur wissen, wo alles steht.
- Was ganz wichtig ist sind die Pflichten zwischen AG und AN, nämlich die Rücksichtsnahme- und Fürsorgeplichten. Definieren. Die Einzelfälle stehen im Palandt. Mal bei § 611, mal bei § 626. Gerade wenn man nicht weiter weiß, findet man da was.
- In den Aktenvorträgen werden häufig gelernte Probleme umgedreht. Es reicht, wenn auf einmal der AG klagt oder man diesen vertritt. Dann muss man einmal umdenken in der Zulässigkeit/Zuständigkeit. Bei Prüfung aus Anwaltssicht muss man den § 12a ArbGG immer in der Zweckmäßigkeit nennen, das fanden unsere Prüfer besonders wichtig. Solche Sachen. Da macht man schnell mal Flüchtigkeitsfehler, die nicht mehr passieren, je mehr Aktenvorträge man übt. Diese Flüchtigkeitsfehler wurden sehr negativ gewertet, weil sie den Eindruck hinterlassen man habe es nicht verstanden. Bei den großen Problemen wurde ausdrücklich gesagt das alles vertretbar war (wars normal oder grob fahrlässig...)
- Und als letztes, die Aktenvorträge leiten häufig. zB hat man als ersten Antrag ne Kündigungsschutzklage und als zweiten eine Lohnklage. Dann muss man denklogisch die Kündigung für unwirksam halten, damit man danach noch den § 615 S. 1, 295 BGB prüfen kann. Bei uns hatte eine Ausschlussklausel grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz nicht erfasst, weshalb es vorher beim innerbetr. Schadensausgleich normale Fahrlässigkeit sein musste, da nur dann der Anspruch gegen den Mandanten innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden musste. Also einfach aufmerksam sein
- Der letzte Punkt fällt weg, wenns aus Anwaltssicht ist, da dann umfassend geprüft werden muss. Da kann dann auch mal die Klage unzulässig sein oder die Kündigung gegen die Schriftform verstoßen. Da nicht reinlegen lassen.
Top Beitrag, Dankeschön :)