18.10.2017, 13:33
OLG München hat da am 17.08.2006 was zu gesagt. Dort allerdings war der Korrektor schuld und nicht das LJPA selbst derjenige, der es verbockt hat.
Naja, dafür, dass das LJPA Angst hat, wenn sie mir den SE gewähren, dann würden ja alle mit Forderungen aus dem Busch kommen (als wenn das ein Argument wäre), würde ich an deiner Stelle die Sache schon genauer abwägen. Es kommt ja darauf an, ob du mehr verdient hättest. Musst halt schauen, ob sich der Klageaufwand lohnt. Der SE müsste ja wesentlich geringer ausfallen als bei mir, weil du mehr verdienen konntest als ich, ergo die Differenz (tatsächl. Einkommen zu hypot. Einkommen) geringer sein dürfte. Das LJPA für seinen Teil schiebt ja furchtbare Panik, dass da sonstwas an Klagewelle kommt. Haben wir denn alle soooo viel besser abgeschnitten? Öhm, dann Gratulation an alle! :D
Ernsthaft: Die Wahl in Nds ist vorbei und das LJPA könnte jetzt wirklich anfangen da eine tragbare Lösung für alle zu finden. Sei es ein pauschaler SE oder sonstwas. Solange das nicht vernünftig geklärt ist, werden die mich jedenfalls nicht los. Im Ergebnis kommen die nicht drumrum für ihren Mitarbeiter gerade zu stehen. Mein ehemaliger Arbeitsrechtsprof würde jetzt sagen: Muss man vorher genau ansehen, was man einstellt.
Naja, dafür, dass das LJPA Angst hat, wenn sie mir den SE gewähren, dann würden ja alle mit Forderungen aus dem Busch kommen (als wenn das ein Argument wäre), würde ich an deiner Stelle die Sache schon genauer abwägen. Es kommt ja darauf an, ob du mehr verdient hättest. Musst halt schauen, ob sich der Klageaufwand lohnt. Der SE müsste ja wesentlich geringer ausfallen als bei mir, weil du mehr verdienen konntest als ich, ergo die Differenz (tatsächl. Einkommen zu hypot. Einkommen) geringer sein dürfte. Das LJPA für seinen Teil schiebt ja furchtbare Panik, dass da sonstwas an Klagewelle kommt. Haben wir denn alle soooo viel besser abgeschnitten? Öhm, dann Gratulation an alle! :D
Ernsthaft: Die Wahl in Nds ist vorbei und das LJPA könnte jetzt wirklich anfangen da eine tragbare Lösung für alle zu finden. Sei es ein pauschaler SE oder sonstwas. Solange das nicht vernünftig geklärt ist, werden die mich jedenfalls nicht los. Im Ergebnis kommen die nicht drumrum für ihren Mitarbeiter gerade zu stehen. Mein ehemaliger Arbeitsrechtsprof würde jetzt sagen: Muss man vorher genau ansehen, was man einstellt.
18.10.2017, 16:41
@Skandalschreiber1: Ich würde es ja prinzipiell schon angehen, aber ich müsste dann ja nachweisen können, dass man mit der Note x mehr verdient hätte als mit der damaligen Note y. Ich wüßte jetzt nicht wie ich das am besten angehen sollte, denn m.E. existiert so eine Übersicht, gestaffelt nach Examensnote, nicht, an der man sich dafür orientieren könnte. Ich kann jetzt aber auch nicht irgendwas ins Blaue hinein beziffern...hmm, schwierig. :-/
18.10.2017, 16:47
Du hast aber bisher "nur" ein Schreiben (vom Anwalt? Selbst?) geschickt und das ganze auf außergerichtlichem Wege jetzt erstmal am laufen und nicht direkt geklagt, oder?
19.10.2017, 08:39
(18.10.2017, 16:41)Skandalschreiber2 schrieb: @Skandalschreiber1: Ich würde es ja prinzipiell schon angehen, aber ich müsste dann ja nachweisen können, dass man mit der Note x mehr verdient hätte als mit der damaligen Note y. Ich wüßte jetzt nicht wie ich das am besten angehen sollte, denn m.E. existiert so eine Übersicht, gestaffelt nach Examensnote, nicht, an der man sich dafür orientieren könnte. Ich kann jetzt aber auch nicht irgendwas ins Blaue hinein beziffern...hmm, schwierig. :-/
Dann geh doch zu deinem jetzigen Arbeitgeber und bitte ihn um Auskunft. Schreib Kanzleien an, die dir beantworten sollen, ob in der Praxis Abweichungen des Einstiegsgehaltes nur auf Grund einer besseren Examensnote üblich sind.
Dann hast du, wenn es gut läuft, ein paar Antworten.
Bilde einen Mittelwert und leg 10% drauf.
Dein Prozess endet, wenn überhaupt, sowieso in einem Vergleich; da die Kosten, herauszufinden, wie hoch eine durchschnittliche Abweichung tatsächlich ist, höher sein werden als die Differenz von dem, was du forderst, zu dem, was die Gegenseite bereit ist, zu zahlen.
22.10.2017, 20:51
Soweit mir bekannt ist, gehen die Gerichte in ständiger Rechtsprechung seit Errichtung des Reichsgerichts davon aus, dass nur zwischen unter und über 9 Punkten gehaltsmäßig differenziert wird, darunter und darüber nicht mehr.
Wer vorher und nachher kein Prädikat hatte, kann es also lassen.
Wer vorher und nachher kein Prädikat hatte, kann es also lassen.
23.10.2017, 18:44
Wer sich selbst vertritt hat einen Esel zum Anwalt, weshalb ich mich weiterhin vertreten lasse. Eigentlich würde ich es gern via außergerichtlichem Vergleich mit dem LJPA regeln. Das Jahresende nähert sich jedoch und ich werde nicht ewig mit denen rumlamentieren, wie viel oder wenig man hätte verdienen können und mit wie viel oder wenig Vergleichssumme die sich nun einen Prozess ersparen.
Trotz allem was passiert ist, bin ich der Meinung, dass man das auch ohne langwierigen Prozess klären könnte. Allerdings schrecke ich auch nicht vor einer Klage zurück, sollte es nicht zu einer vernünftigen Einigung kommen.
Man kann sich recht gut von seinem bisherigen Arbeitgeber quittieren lassen, was man verdient hätte, wenn man damals schon mit einer besseren Note aufgelaufen wäre.
Das Argument vom Reichsgericht gehört - glaube ich - auch in die Zeit des Reichsgerichtes. Inzwischen gab es da ja doch einige Auseinandersetzungen mehr, sodass man auf diese Rechtsprechung sicherlich nicht wird zurück greifen müssen/dürfen.
Das OLG hat recht deutlich gesagt, dass im Zweifel die maßgebliche Lage des Arbeitsmarktes entscheidend ist und nicht irgendwelche Prädikate zur Zeit des Reichsgerichtes. Klaro ist es teuer ein Arbeitsmarktgutachten einzuholen, aber im Zweifel ist der Kostenfaktor doch für das LJPA hoffentlich eher ein Anreiz sich doch noch einvernehmlich zu einigen.
Trotz allem was passiert ist, bin ich der Meinung, dass man das auch ohne langwierigen Prozess klären könnte. Allerdings schrecke ich auch nicht vor einer Klage zurück, sollte es nicht zu einer vernünftigen Einigung kommen.
Man kann sich recht gut von seinem bisherigen Arbeitgeber quittieren lassen, was man verdient hätte, wenn man damals schon mit einer besseren Note aufgelaufen wäre.
Das Argument vom Reichsgericht gehört - glaube ich - auch in die Zeit des Reichsgerichtes. Inzwischen gab es da ja doch einige Auseinandersetzungen mehr, sodass man auf diese Rechtsprechung sicherlich nicht wird zurück greifen müssen/dürfen.
Das OLG hat recht deutlich gesagt, dass im Zweifel die maßgebliche Lage des Arbeitsmarktes entscheidend ist und nicht irgendwelche Prädikate zur Zeit des Reichsgerichtes. Klaro ist es teuer ein Arbeitsmarktgutachten einzuholen, aber im Zweifel ist der Kostenfaktor doch für das LJPA hoffentlich eher ein Anreiz sich doch noch einvernehmlich zu einigen.
02.12.2017, 16:54
Hallo an alle Skandalschreiber! :)
Ich habe nun auch meine mündliche Prüfung hinter mich gebracht und bin auf einem befriedigend gelandet.
Damals bin ich ja durchgefallen.-.-* Hab im wiederholungsversuch dann aber bestanden.
Jetzt meine Frage: wir werden ja so gestellt, als ob wir damals den ersten Versuch mit unserer jetzigen Note abgeschlossen hätten. Das müsste ja dann heißen, dass uns ein Verbesserungsversuch zusteht, oder?
Und das mit der SE-Klage finde ich durchaus interessant. Denn wäre der Skandal nicht gewesen, hätte ich damals schon bestanden (mir haben nur 1,5 Punkte gefehlt). Aber so musste ich in den Wiederholungsversuch und konnte mich nicht bewerben.
Würde mich also über einen Austausch freuen. :)
Ich habe nun auch meine mündliche Prüfung hinter mich gebracht und bin auf einem befriedigend gelandet.
Damals bin ich ja durchgefallen.-.-* Hab im wiederholungsversuch dann aber bestanden.
Jetzt meine Frage: wir werden ja so gestellt, als ob wir damals den ersten Versuch mit unserer jetzigen Note abgeschlossen hätten. Das müsste ja dann heißen, dass uns ein Verbesserungsversuch zusteht, oder?
Und das mit der SE-Klage finde ich durchaus interessant. Denn wäre der Skandal nicht gewesen, hätte ich damals schon bestanden (mir haben nur 1,5 Punkte gefehlt). Aber so musste ich in den Wiederholungsversuch und konnte mich nicht bewerben.
Würde mich also über einen Austausch freuen. :)
16.12.2017, 12:30
Wieso noch ein Notenverbesserungsversuch?
Du hattest doch einmal die Chance, nochmal zu schreiben. Und der Wiederholungsversuch war auch von den gekauften Klausuren unbeeinflusst. Du würdest ja gegenüber denen, die knapp bestanden haben damals und dann einen zeitnahen Verbesserungsversuch frei hätten, besser gestellt werden. Du hattest doch faktisch deine Notenverbesserung.
Meinst du wirklich, du würdest heute besser schreiben? Nach Jahren ohne Einbindung in ein System?
In Punkte Klage auf Schadensersatz war der Arbeitsmarkt vor ein paar Jahren beschissen. Da wären die Knappbesteher eh ins Hartz IV bekommen.
1,5 Punkte haben damals zur Zulassung gefehlt? Es ist, wie ich immer sage: Den Lieberum-Opfern ist nicht das Prädikat geklaut worden, sondern es waren eben schon Schwache. Durch das Durchfallen und bestehen mit einer soliden Note in der Wiederholung bist du erst befähigt worden, damals in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Ich kenne einige Lieberum-Opfer, die ihm heute dankbar sind.
Du hattest doch einmal die Chance, nochmal zu schreiben. Und der Wiederholungsversuch war auch von den gekauften Klausuren unbeeinflusst. Du würdest ja gegenüber denen, die knapp bestanden haben damals und dann einen zeitnahen Verbesserungsversuch frei hätten, besser gestellt werden. Du hattest doch faktisch deine Notenverbesserung.
Meinst du wirklich, du würdest heute besser schreiben? Nach Jahren ohne Einbindung in ein System?
In Punkte Klage auf Schadensersatz war der Arbeitsmarkt vor ein paar Jahren beschissen. Da wären die Knappbesteher eh ins Hartz IV bekommen.
1,5 Punkte haben damals zur Zulassung gefehlt? Es ist, wie ich immer sage: Den Lieberum-Opfern ist nicht das Prädikat geklaut worden, sondern es waren eben schon Schwache. Durch das Durchfallen und bestehen mit einer soliden Note in der Wiederholung bist du erst befähigt worden, damals in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Ich kenne einige Lieberum-Opfer, die ihm heute dankbar sind.
17.12.2017, 17:55
@Lol: ich habe meinen ‚Skandal-Versuch’ wahrgenommen und habe auch gut abgeschnitten. Deutlich besser als in meinem Wiederholungsversuch. Meine Frage war allgemein gestellt, da es im Schreiben des JPA heißt, ich werde nun so gestellt wie, wenn ich das Examen im ersten Versuch mit meiner jetzigen Note bestanden hätte.
Und partout zu behaupten, es seien einfach juristisch schwache, die durchfallen, finde ich nicht richtig. Hinter jedem Durchfaller verbirgt sich eine andere Geschichte. Es hat nichts mit juristisches Unvermögen zu tun. Ich bin seit fast 3 Jahren als Anwältin im Berufsleben tätig und habe so den ein oder anderen Dr.jur. erlebt, der praxisuntauglich ist. Trotz Dr. Titel und trotz Prädikatsexamen. Juristischer Erfolg bemisst sich eben im Berufsleben nicht nur anhand der Noten. Ein wenig Sozialkompetenz gehört auch dazu. Deswegen sollte man nie auf Durchfaller herabblicken.
Die Frage zur SE-Klage interessiert mich lediglich. Würde gerne wissen, wie das JPA dort argumentiert.
Und partout zu behaupten, es seien einfach juristisch schwache, die durchfallen, finde ich nicht richtig. Hinter jedem Durchfaller verbirgt sich eine andere Geschichte. Es hat nichts mit juristisches Unvermögen zu tun. Ich bin seit fast 3 Jahren als Anwältin im Berufsleben tätig und habe so den ein oder anderen Dr.jur. erlebt, der praxisuntauglich ist. Trotz Dr. Titel und trotz Prädikatsexamen. Juristischer Erfolg bemisst sich eben im Berufsleben nicht nur anhand der Noten. Ein wenig Sozialkompetenz gehört auch dazu. Deswegen sollte man nie auf Durchfaller herabblicken.
Die Frage zur SE-Klage interessiert mich lediglich. Würde gerne wissen, wie das JPA dort argumentiert.
19.12.2017, 13:14
@Lieberum-Opfer: Ja, man wird so gestellt, als hätte man das Ergebnis damals schon erreicht. Dein neues Zeugnis ist auch auf den damaligen Zeitpunkt datiert und sagt dass du bereits (altes Datum) das Examen mit der neuen Pktzahl bestanden hast.
VerbesserungsV sehe ich ehrlich gesagt spontan auch nicht.
@Lol: Ich kenne einige Lieberum-Opfer (fast meine gesamte AG war betroffen und auch aus der Nachbar-AG einige ehemalige Referendare und im Durchgang vor mir ein paar Bekannte). Allerdings kenne ich niemandem, der ihm dankbar wäre. :rolleyes: Für was soll man denn dankbar sein? Entweder man war nicht betroffen oder man war betroffen und hat nunmal einen Nachteil erlitten. Wer ist denn für einen Nachteil dankbar? Wer sagt denn, dass danach alle mit einer soliden Note bestanden hatten? Das kann man doch gar nicht feststellen - es hätte genauso sein können, dass sie halt die fehlenden Punkte damals bekommen hätten, gar nicht erst durchgefallen wären und eine super mündliche Prüfung gehabt hätten (wie ein Kollege, der von schriftlich 4,x auf 7,6 Pkt kam).
Ich kenne 2 Leute die damals endgültig nicht bestanden haben, aber jetzt - nach 4 Jahren das 2. Examen bekommen haben, weil sie auch davon betroffen waren. Meinst du die sind darüber dankbar, denn wenn damals einfach kein Schmu abgelaufen wäre hätte sie vor 4 Jahren schon als Volljurist auf den Arbeitsmarkt einsteigen können.
Ich selbst war auch betroffen und bei mir ging es nicht ansatzweise ums Bestehen (wie aus allen aus meiner AG auch: alle hatten damals bestanden, aber einige waren mit der Note nicht zufrieden - und die hätte halt besser aussehen können, wären die Klausuren schon nicht negativ beeinflusst gewesen: da sie aber alle damals bestanden hatten, sind sie ins Berufsleben eingestiegen und da das ganze sowieso ewig dauerte hatten sie auch weder Nerv noch einmal Klausuren zu wiederholen - mittlerweile haben auch viele Familie etc und lerne dann mal Jahre später für eine Klausur im Strafrecht aus StA-Sicht wo du seit 4 Jahren im Unternehmen zivilrechtlich tätig bist und Familie zu Hause sitzen hast: der Zug ist einfach auch abgefahren, aber natürlich ärgert man sich, dass es damals nicht direkt ordentlich lief und man vielleicht - auch wenn man seinen Job hat - damals einfach mit einer besseren Note auf den Arbeitsmarkt gegangen wäre und evtl. noch eine andere Auswahl gehabt hätte).
Es geht ja nicht nur um diejenigen, die damals knapp nicht bestanden haben - bei der Vielzahl an Betroffenen geht es bei vielen schlichtweg auch darum, dass sie damals schon mehr Vorpunkte gehabt hätten - und das kann sch durchaus auch auf die mündliche Prüfung auswirken, ob da jemand mit - damals zB 5,7 Punkten (ausreichend) reingeht - oder mit 6,5 Punkten (befriedigend) und darauf aufbauen muss mit der mündlichen.
VerbesserungsV sehe ich ehrlich gesagt spontan auch nicht.
@Lol: Ich kenne einige Lieberum-Opfer (fast meine gesamte AG war betroffen und auch aus der Nachbar-AG einige ehemalige Referendare und im Durchgang vor mir ein paar Bekannte). Allerdings kenne ich niemandem, der ihm dankbar wäre. :rolleyes: Für was soll man denn dankbar sein? Entweder man war nicht betroffen oder man war betroffen und hat nunmal einen Nachteil erlitten. Wer ist denn für einen Nachteil dankbar? Wer sagt denn, dass danach alle mit einer soliden Note bestanden hatten? Das kann man doch gar nicht feststellen - es hätte genauso sein können, dass sie halt die fehlenden Punkte damals bekommen hätten, gar nicht erst durchgefallen wären und eine super mündliche Prüfung gehabt hätten (wie ein Kollege, der von schriftlich 4,x auf 7,6 Pkt kam).
Ich kenne 2 Leute die damals endgültig nicht bestanden haben, aber jetzt - nach 4 Jahren das 2. Examen bekommen haben, weil sie auch davon betroffen waren. Meinst du die sind darüber dankbar, denn wenn damals einfach kein Schmu abgelaufen wäre hätte sie vor 4 Jahren schon als Volljurist auf den Arbeitsmarkt einsteigen können.
Ich selbst war auch betroffen und bei mir ging es nicht ansatzweise ums Bestehen (wie aus allen aus meiner AG auch: alle hatten damals bestanden, aber einige waren mit der Note nicht zufrieden - und die hätte halt besser aussehen können, wären die Klausuren schon nicht negativ beeinflusst gewesen: da sie aber alle damals bestanden hatten, sind sie ins Berufsleben eingestiegen und da das ganze sowieso ewig dauerte hatten sie auch weder Nerv noch einmal Klausuren zu wiederholen - mittlerweile haben auch viele Familie etc und lerne dann mal Jahre später für eine Klausur im Strafrecht aus StA-Sicht wo du seit 4 Jahren im Unternehmen zivilrechtlich tätig bist und Familie zu Hause sitzen hast: der Zug ist einfach auch abgefahren, aber natürlich ärgert man sich, dass es damals nicht direkt ordentlich lief und man vielleicht - auch wenn man seinen Job hat - damals einfach mit einer besseren Note auf den Arbeitsmarkt gegangen wäre und evtl. noch eine andere Auswahl gehabt hätte).
Es geht ja nicht nur um diejenigen, die damals knapp nicht bestanden haben - bei der Vielzahl an Betroffenen geht es bei vielen schlichtweg auch darum, dass sie damals schon mehr Vorpunkte gehabt hätten - und das kann sch durchaus auch auf die mündliche Prüfung auswirken, ob da jemand mit - damals zB 5,7 Punkten (ausreichend) reingeht - oder mit 6,5 Punkten (befriedigend) und darauf aufbauen muss mit der mündlichen.