27.06.2017, 15:08
Vor allem ist es schon tragisch-komisch, dass jemand, der das 2. Staatsexamen gar nicht bestanden hat, darüber schwadroniert, wie sich der Arbeitsmarkt für Volljuristen darstellt.
Das erinnert mich an einen Säufer an der Trinkhalle, der allen erzählt, welche riesen Karrieren seine Klassenkameraden gemacht haben, die viel schlechter waren als er. Er selbst war der Beste, aber weil er keine Kontakte hatte, musste er nach der 8. Klasse Hauptschule abgehen.
Das erinnert mich an einen Säufer an der Trinkhalle, der allen erzählt, welche riesen Karrieren seine Klassenkameraden gemacht haben, die viel schlechter waren als er. Er selbst war der Beste, aber weil er keine Kontakte hatte, musste er nach der 8. Klasse Hauptschule abgehen.
28.06.2017, 14:55
Dieser auch hier wieder von durchgefallenen Personen oder solchen mit schlechtem Examen verbreitete Umstand, dass Noten nichts aussagen, ist völliger Humbug. Man sieht doch schon an den Noten in der AG, auch wenn diese immer ein paar Punkte zu hoch gegriffen sind, dass immer die Gleichen die guten Klausuren schreiben. Offensichtlich handelt es sich also um Können/Talent und nicht einfach nur Glück, welches sicherlich in geringem Maße auch dazugehört, was ich nicht bestreiten möchte. Und genau dieses Talent, gut zu formulieren, die Probleme eines Falls zu sehen und Schwerpunkte zu setzen brauche ich später in der Praxis ebenfalls. Man wird täglich mit völlig unbekannten Sachverhalten konfrontiert deren Knackpunkt man finden muss. Das 2. Examen ist nicht umsonst ein "Praktikerexamen", das nicht das Auswendiglernen wie im 1. Examen belohnt.
29.06.2017, 04:23
Also erstmal, Jura ist ein absolutes Auswendiglernfach. Schon früher im Studium habe ich immer wild um mich herumschlagen können, wenn die ganzen "Brains" immer raushauen "Jura musst du nur verstehen. Zusammenhänge und das Gesetz lesen. Mehr nicht". Komisch. Das waren dann immer die, die 10+ Std. in der Bibliothek hocken.
Die Leute checken einfach nicht, dass Jura Auswendiglernerei PLUS Zusammenhänge erkennen ist. Dass das zweite Examen ein reines "Praktikerexamen" ist, ist auch Shit. Braucht man sich ja nach dem ersten gar nicht mehr hinsetzen zum Lernen und muss nur in die ZPO gucken oder was? Bullshit. Wieso gehen denn alle tauchen?
Aber eines müssen die Leute auch verstehen. Jura ist eben nicht nur Glück. Das habe ich früher auch gedacht. Aber auch im Studium und im Ref hatte ich Kollegen, die einfach konstant gut waren. Die haben sich auch entsprechend reingehangen, logisch. Aber während ich zB eher konstant im Durchschnitt bei 7-8p rumhing und nur hin und wieder mal "glänzen" konnte, haben die einfach im Schnitt 11p rausgehauen.
Und dann gibts dann auch die, die wirklich nur in ihrem Rechtsgebiet "gut" sind. ZivilR sind die Noten solala, im StrafR aber nichts unter 13. So welche gab es auch in meinem Kurs.
Jedenfalls sollte man nicht vergessen, dass da eigentlich alles fähige Leute sitzen, die sich anstrengen können. Aber die Streitsucht bei Juristen, gerade wenn's um Noten geht, ist ja leider der ganzen Branche angehaftet + Arroganz.
Man braucht sich aber auf keinen Fall einreden, dass Noten "irgendwann" nichts wert sind. Tzz. Sollte man doch während des Refs zu Genüge mitbekommen?? Da bewirbt man sich ja auch und zumindest meiner Erfahrung nach war es bei den ganz großen Luxuskanzleien durchweg so, dass Prädikat + Dr. gefordert wurden (schon im Ref wtf?!...) oder zumindest Dr. in der Mache.
Die Leute checken einfach nicht, dass Jura Auswendiglernerei PLUS Zusammenhänge erkennen ist. Dass das zweite Examen ein reines "Praktikerexamen" ist, ist auch Shit. Braucht man sich ja nach dem ersten gar nicht mehr hinsetzen zum Lernen und muss nur in die ZPO gucken oder was? Bullshit. Wieso gehen denn alle tauchen?
Aber eines müssen die Leute auch verstehen. Jura ist eben nicht nur Glück. Das habe ich früher auch gedacht. Aber auch im Studium und im Ref hatte ich Kollegen, die einfach konstant gut waren. Die haben sich auch entsprechend reingehangen, logisch. Aber während ich zB eher konstant im Durchschnitt bei 7-8p rumhing und nur hin und wieder mal "glänzen" konnte, haben die einfach im Schnitt 11p rausgehauen.
Und dann gibts dann auch die, die wirklich nur in ihrem Rechtsgebiet "gut" sind. ZivilR sind die Noten solala, im StrafR aber nichts unter 13. So welche gab es auch in meinem Kurs.
Jedenfalls sollte man nicht vergessen, dass da eigentlich alles fähige Leute sitzen, die sich anstrengen können. Aber die Streitsucht bei Juristen, gerade wenn's um Noten geht, ist ja leider der ganzen Branche angehaftet + Arroganz.
Man braucht sich aber auf keinen Fall einreden, dass Noten "irgendwann" nichts wert sind. Tzz. Sollte man doch während des Refs zu Genüge mitbekommen?? Da bewirbt man sich ja auch und zumindest meiner Erfahrung nach war es bei den ganz großen Luxuskanzleien durchweg so, dass Prädikat + Dr. gefordert wurden (schon im Ref wtf?!...) oder zumindest Dr. in der Mache.
04.07.2017, 00:54
Und, habt ihr mittlerweile was gehört, Skandalschreiber?
05.07.2017, 10:03
In der Regel gilt: Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Da wird in den letzten Tagen der Bescheid eingegangen sein, dass keine Verbesserung eingetreten ist. Was traurig ist, denn jetzt kann man sein Nichtbestehen ja leider gar nicht mehr auf die bösen Examenskäufer schieben, sondern muss seine eigene Verantwortlichkeit einsehen. So manche Lebenslüge wird jetzt nach Jahren aufgedeckt.
Da wird in den letzten Tagen der Bescheid eingegangen sein, dass keine Verbesserung eingetreten ist. Was traurig ist, denn jetzt kann man sein Nichtbestehen ja leider gar nicht mehr auf die bösen Examenskäufer schieben, sondern muss seine eigene Verantwortlichkeit einsehen. So manche Lebenslüge wird jetzt nach Jahren aufgedeckt.
05.07.2017, 12:10
Keine Antwort kann auch bedeuten, dass man einfach keine Zeit hatte jeden Tag online zu sein. ;)
Bei mir geht es ja sowieso nicht ums Bestehen, sondern "nur" um eine Noten-Verbesserung (und ich kann mit meinem jetzigen Ergebnis auch gut leben, aber besser ist natürlich immer gut). Von meinen neu angefertigten Klausuren gibt es aber soweit nichts neues und das dauert auch weiterhin noch - ich rechne auch vor August/September nicht mit einer Mitteilung. Das LJPA hat selbst auch schon bei der Kommission nachgefragt, aber da ist mindestens einer seit Wochen anderweitig beschäftigt und hat es sich anscheinend auch noch nichtmal angeguckt. Es kann also noch dauern...!
Bei mir geht es ja sowieso nicht ums Bestehen, sondern "nur" um eine Noten-Verbesserung (und ich kann mit meinem jetzigen Ergebnis auch gut leben, aber besser ist natürlich immer gut). Von meinen neu angefertigten Klausuren gibt es aber soweit nichts neues und das dauert auch weiterhin noch - ich rechne auch vor August/September nicht mit einer Mitteilung. Das LJPA hat selbst auch schon bei der Kommission nachgefragt, aber da ist mindestens einer seit Wochen anderweitig beschäftigt und hat es sich anscheinend auch noch nichtmal angeguckt. Es kann also noch dauern...!
05.07.2017, 13:20
(05.07.2017, 12:10)Skandalschreiber2 schrieb: Keine Antwort kann auch bedeuten, dass man einfach keine Zeit hatte jeden Tag online zu sein. ;)
Bei mir geht es ja sowieso nicht ums Bestehen, sondern "nur" um eine Noten-Verbesserung (und ich kann mit meinem jetzigen Ergebnis auch gut leben, aber besser ist natürlich immer gut). Von meinen neu angefertigten Klausuren gibt es aber soweit nichts neues und das dauert auch weiterhin noch - ich rechne auch vor August/September nicht mit einer Mitteilung. Das LJPA hat selbst auch schon bei der Kommission nachgefragt, aber da ist mindestens einer seit Wochen anderweitig beschäftigt und hat es sich anscheinend auch noch nichtmal angeguckt. Es kann also noch dauern...!
Danke. Wir sind halt alle etwas neugierig, ist ja auch ein spezieller Fall.
Was ich nicht verstehe: Welchen Sinn hat die Einschaltung der damaligen Prüfungskommission? Rechtlich überzeugend fand ich die Begründungen des JPA, die hier im Forum wiedergegeben wurden auch nicht.
Jeder mündlichen Prüfungskommission wird zugestanden, sich bereits nach kurzer Zeit an die Prüfung kaum mehr erinnern zu können. Daher gilt ja auch eine besondere Obliegenheit des Prüflings, Einwendungen gegen mündliche Prüfungsentscheidungen besonders frühzeitig zu bringen. Erinnerungslücken der Prüfungskommission gehen sonst zu Lasten des Prüflings.
Warum also wird ausgerechnet hier angenommen, eine Prüfungskommission, die jahrelang nicht mehr mit der Prüfung konfrontiert war (anders als z.B. bei einem zeitnahen Widerspruch, der dann wenigstens Anlass gibt, zumindest noch die wenigen Erinnerungen zu sichern) hätte noch irgendeine Chance, nennenswert Erinnerungen hinzuzuziehen, um jetzt noch eine Entscheidung zu treffen? Verstehe ich wirklich nicht. Selbst im normalen und damit deutlich schnelleren Widerspruchsverfahren gilt: Bewertungsfehler bei mündlichen Prüfungen führen grundsätzlich zur Wiederholung der Prüfung und nicht zu einer Neubewertung. Weil eben der Eindruck verblasst. Genau umgekehrt gegenüber falsch bewerteten Klausuren; hier hat man ja noch nach Jahren die unveränderte Klausur verfügbar zur Neubewertung.
06.07.2017, 15:07
So, Skandalschreiber1 hat fertig.
@Skandalschreiber2: Lass hören, wie lange das LJPA noch für diese Farce braucht.
@ alle Klugscheißer:
der "Ewigdurchgefallene" hat den Job. Das VB mit Doktortitel sitzt immer noch zu hause. Mit H4. Es ist aber schon niedlich, dass einige hier irgendwelche Punkte für eine Lebensleistung oder sowas halten. Wichtig ist, was das Konto letztlich sagt. VB oder A, die Praxis funktioniert eben notenunabhängig. Oder hat einer von euch mal den Richter nach irgendwelchen Noten fragen gehört, weil dies dann Einfluss auf den Ausgang des Prozesses gehabt hätte?
@Skandalschreiber2: Lass hören, wie lange das LJPA noch für diese Farce braucht.
@ alle Klugscheißer:
der "Ewigdurchgefallene" hat den Job. Das VB mit Doktortitel sitzt immer noch zu hause. Mit H4. Es ist aber schon niedlich, dass einige hier irgendwelche Punkte für eine Lebensleistung oder sowas halten. Wichtig ist, was das Konto letztlich sagt. VB oder A, die Praxis funktioniert eben notenunabhängig. Oder hat einer von euch mal den Richter nach irgendwelchen Noten fragen gehört, weil dies dann Einfluss auf den Ausgang des Prozesses gehabt hätte?
10.07.2017, 10:32
Glückwunsch, Skandalschreiber1. :-) Wie geht es jetzt beruflich bei dir weiter und wie war die mündliche Prüfung: wurdest du mit "normalen" Kandidaten aus dem Durchgang geprüft, wurde deine Situation (im Vorgespräch) irgendwie angesprochen...?!
@Frage: Du hast das falsch verstanden. Den Sinn die damalige Prüfungskommisssion einzuschalten verstehe ich halt auch überhaupt nicht, aber es geht überhaupt nicht darum, ob die sich an irgendwas von damals erinnern. Die mündliche Prüfung habe ich ja sowieso nicht nochmal neu (und wie man jetzige Klausurergebnisses mit einer damaligen mündl. Prüfung irgendwie vergleichen oder sich gar erinnern will sehe ich halt auch nicht, nichtmal vom Zusammenhang her). Fakt ist bei mir: Die Klausuren wurden korrigiert und gingen dann vor einiger Zeit an den damaligen Vorsitzenden der mündl. Kommission. Dieser soll die anderen damaligen Kommissionsmitglieder kontaktieren, erzählen dass ich jetzt besser geschrieben habe (ohne dass die wohlgemerkt das Ganze nochmal korrigieren! Korrigiert sind die Klausuren seit Monaten) und ob sie das so hinnehmen und der Verbesserung der Gesamtnote die daraus nun resultiert zustimmen. Die Anhebung der Gesamtnote würde über die Abweichungsklausel llaufen (auf § 12 Abs. 5 NJAG wurde im Schreiben damals hingewiesen), damit es alles auch seine offizielle Form hat (wäre ja zu einfach, nun einfach die neuen Noten zu nehmen, daraus logischerweise dann die neue Endnote und gut ist, aber neeeeein).
Nach dem Sinn des ganzen frag mich wie gesagt nicht, mir ist das auch schleierhaft - vor allem da wie bereits erwähnt die Leute, die damals komplett durchgefallen sind, ja auch die Klausuren neu angefertigt haben und die neuen Ergebnisse zählen: da wird ja auch nicht noch gefragt (gut, da gibt es halt auch keine damalige mündl. Kommission), ob sie das wirklich so anerkennen. Also für mich macht da vieles auch wenig Sinn und ich sehe das auch als nicht vertretbar mit Art. 3 GG an. Aber mir erschließt sich vieles nicht was so im juristischem Bereich wie gehandhabt wird, von daher denk ich mir: sollen sie machen, wenn es aber wirklich so sein sollte, dass die Kommission sagt "ist ja toll, dass sie nach Jahren sich etwas verbessert haben, aber hmm nööö, also wir lassen es bei der alten Note, so riesig wäre der Unterschied ja eh nicht und dafür stellen wir kein neues Zeugnis aus" dann werde ich da auf jeden Fall gegen angehen, denn das kann es dann auch echt nicht sein. Bis ich aber weiß, ob/wie es weitergeht heißt es weiterhin: warten, warten, warten...:D
@Frage: Du hast das falsch verstanden. Den Sinn die damalige Prüfungskommisssion einzuschalten verstehe ich halt auch überhaupt nicht, aber es geht überhaupt nicht darum, ob die sich an irgendwas von damals erinnern. Die mündliche Prüfung habe ich ja sowieso nicht nochmal neu (und wie man jetzige Klausurergebnisses mit einer damaligen mündl. Prüfung irgendwie vergleichen oder sich gar erinnern will sehe ich halt auch nicht, nichtmal vom Zusammenhang her). Fakt ist bei mir: Die Klausuren wurden korrigiert und gingen dann vor einiger Zeit an den damaligen Vorsitzenden der mündl. Kommission. Dieser soll die anderen damaligen Kommissionsmitglieder kontaktieren, erzählen dass ich jetzt besser geschrieben habe (ohne dass die wohlgemerkt das Ganze nochmal korrigieren! Korrigiert sind die Klausuren seit Monaten) und ob sie das so hinnehmen und der Verbesserung der Gesamtnote die daraus nun resultiert zustimmen. Die Anhebung der Gesamtnote würde über die Abweichungsklausel llaufen (auf § 12 Abs. 5 NJAG wurde im Schreiben damals hingewiesen), damit es alles auch seine offizielle Form hat (wäre ja zu einfach, nun einfach die neuen Noten zu nehmen, daraus logischerweise dann die neue Endnote und gut ist, aber neeeeein).
Nach dem Sinn des ganzen frag mich wie gesagt nicht, mir ist das auch schleierhaft - vor allem da wie bereits erwähnt die Leute, die damals komplett durchgefallen sind, ja auch die Klausuren neu angefertigt haben und die neuen Ergebnisse zählen: da wird ja auch nicht noch gefragt (gut, da gibt es halt auch keine damalige mündl. Kommission), ob sie das wirklich so anerkennen. Also für mich macht da vieles auch wenig Sinn und ich sehe das auch als nicht vertretbar mit Art. 3 GG an. Aber mir erschließt sich vieles nicht was so im juristischem Bereich wie gehandhabt wird, von daher denk ich mir: sollen sie machen, wenn es aber wirklich so sein sollte, dass die Kommission sagt "ist ja toll, dass sie nach Jahren sich etwas verbessert haben, aber hmm nööö, also wir lassen es bei der alten Note, so riesig wäre der Unterschied ja eh nicht und dafür stellen wir kein neues Zeugnis aus" dann werde ich da auf jeden Fall gegen angehen, denn das kann es dann auch echt nicht sein. Bis ich aber weiß, ob/wie es weitergeht heißt es weiterhin: warten, warten, warten...:D
10.07.2017, 18:37
Ich frage mich, warum das so lange dauert. Kein Kommissionsmitglied kann doch ernsthaft erwägen, die Verbesserung der Note abzulehnen...