20.06.2017, 23:14
(18.06.2017, 12:15)mehrHintergruende schrieb: Die Verwaltungsgerichte, die diesen Vergleich durch ihre kurzsichtigen Entscheidungen gefördert haben, hätten der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden den Vorrang einräumen sollen. Auch im Interesse der "betrogenen" Prüflinge, die endlich Frieden gehabt hätten.
Das ist Quatsch. Weder das VG noch das OVG Lüneburg hat in der Sache kurzsichtig agiert. Und bei so einem Klopper wie verkaufte Lösungen (Straftat), ist dem Rechtsfrieden wohl kaum Vorrang einzuräumen.
Das LJPA hat sich das Ding mit dem Nochmalschreiben für alle ganz alleine ausgedacht. Dabei gab es vermutlich Druck von politischer Seite. Prozessual hätte es gereicht einem einzigen klagen Prüfling eine Wiederholung einzuräumen.
By the way: wer Frieden wollte, der hätte ja das Ganze auch gut ignorieren können.
22.06.2017, 10:44
Art. 12 GG ist sicher ein wesentliches Grundrecht mit besonders hohem Schutzbedarf. Aber auch die persönliche Fortbewegungsfreiheit ist von enormer Wichtigkeit, so dass Freiheitssstrafen bekanntlich die ultima ratio sind. Dennoch richten sich Gerichte nun einmal nach der Beweislast und der tatsächlichen Beweislage auf Grundlage aller zu berücksichtigenden Umstände. Und eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe as weniger schlimm zu gewichten als eine verwehrte Berufszulassung, ist fragwürdig.
Der Rechtfrieden dient nicht nur dem Schutz des Anspruchsgegners bzw. der Allgemeinheit, sondern auch dem Schutz des Inhabers des Rechts. Auch dieser muss davor geschützt werden, sich ewige Hoffnung auf die Erfüllung vermeintlicher Ansprüche zu machen, und seinem eigenen Interesse auch gewungen, mit Angelegenheiten abzuschließen. Dieser paternalistische Gedanke ist beispielsweise im Strafrecht absolut anerkannt; die Einschränkung der Wiederaufnahmegründung zugunsten des Verurteilten liegt im Interesse des Verurteilten selbst, sich keine vergeblichen Hoffnungen zu machen. Daher ist es nicht ganz treffend, wenn du schreibst, die Leute hätten selbst abschließen können, wenn sie wollten, nachdem die Gerichte und das Prüfungsamt die Büchse der Pandora geöffnet haben.
Der Rechtfrieden dient nicht nur dem Schutz des Anspruchsgegners bzw. der Allgemeinheit, sondern auch dem Schutz des Inhabers des Rechts. Auch dieser muss davor geschützt werden, sich ewige Hoffnung auf die Erfüllung vermeintlicher Ansprüche zu machen, und seinem eigenen Interesse auch gewungen, mit Angelegenheiten abzuschließen. Dieser paternalistische Gedanke ist beispielsweise im Strafrecht absolut anerkannt; die Einschränkung der Wiederaufnahmegründung zugunsten des Verurteilten liegt im Interesse des Verurteilten selbst, sich keine vergeblichen Hoffnungen zu machen. Daher ist es nicht ganz treffend, wenn du schreibst, die Leute hätten selbst abschließen können, wenn sie wollten, nachdem die Gerichte und das Prüfungsamt die Büchse der Pandora geöffnet haben.
22.06.2017, 16:24
Lieberum hat nicht lebenslang bekommen. Das einmal vorweg.
Fakt ist: Das LJPA hat es den Leuten freigestellt, ob sie nochmal schreiben wollen oder ob sie ihren (Rechts-)frieden mit der Tatsache machen wollen, eventuell zu schlecht bewertet worden zu sein. Es gibt daher keine Büchse der Pandora. Jedem stand es frei das Angebot des LJPA zur Wiederholung auszuschlagen und mit den erzielten Ergebnissen weiter zu leben.
Soweit man Opfer einer Straftat geworden ist und dadurch Art. 12 GG in massive Mitleidenschaft gezogen wurde, ist der Rechtsfrieden hinten anzustellen. Mindestens jedenfalls solange die Tat nicht verjährt ist, darf man wohl eine Korrektur des Ganzen in Richtung Rechtmäßigkeit verlangen.
Die Ausführungen zur lebenslangen Haft gehen an der Sache vorbei. Der restliche Vortrag ist (leider schlechte) dogmatische Philosophie, die in die Kommentarfunktion vom lto gehört und dem Umfang und der Schwere der Sache nicht genügt. Aber vielleicht liest du erstmal die Entscheidungsgründe des LG/OVG Lüneburg zur Sache bevor du unzutreffende Allgemeinplätze über Wiederaufnahme im Strafrecht loslässt.
Fakt ist: Das LJPA hat es den Leuten freigestellt, ob sie nochmal schreiben wollen oder ob sie ihren (Rechts-)frieden mit der Tatsache machen wollen, eventuell zu schlecht bewertet worden zu sein. Es gibt daher keine Büchse der Pandora. Jedem stand es frei das Angebot des LJPA zur Wiederholung auszuschlagen und mit den erzielten Ergebnissen weiter zu leben.
Soweit man Opfer einer Straftat geworden ist und dadurch Art. 12 GG in massive Mitleidenschaft gezogen wurde, ist der Rechtsfrieden hinten anzustellen. Mindestens jedenfalls solange die Tat nicht verjährt ist, darf man wohl eine Korrektur des Ganzen in Richtung Rechtmäßigkeit verlangen.
Die Ausführungen zur lebenslangen Haft gehen an der Sache vorbei. Der restliche Vortrag ist (leider schlechte) dogmatische Philosophie, die in die Kommentarfunktion vom lto gehört und dem Umfang und der Schwere der Sache nicht genügt. Aber vielleicht liest du erstmal die Entscheidungsgründe des LG/OVG Lüneburg zur Sache bevor du unzutreffende Allgemeinplätze über Wiederaufnahme im Strafrecht loslässt.
22.06.2017, 18:18
(22.06.2017, 16:24)Skandalschreiber1 schrieb: Der restliche Vortrag ist (leider schlechte) dogmatische Philosophie, die in die Kommentarfunktion vom lto gehört und dem Umfang und der Schwere der Sache nicht genügt.
Ja, alles klar. Im Gegensatz zu dir habe ich beide Examen auf Anhieb bestanden. Einmal vb und einmal solides b.
Der Skandal ist sicher schlimm, aber es sind jetzt auch keine Leute durchgefallen, die sonst solide bestanden hätten.
22.06.2017, 21:10
(22.06.2017, 18:18)mehrHintergruende schrieb:(22.06.2017, 16:24)Skandalschreiber1 schrieb: Der restliche Vortrag ist (leider schlechte) dogmatische Philosophie, die in die Kommentarfunktion vom lto gehört und dem Umfang und der Schwere der Sache nicht genügt.
Ja, alles klar. Im Gegensatz zu dir habe ich beide Examen auf Anhieb bestanden. Einmal vb und einmal solides b.
Der Skandal ist sicher schlimm, aber es sind jetzt auch keine Leute durchgefallen, die sonst solide bestanden hätten.
Was ist das denn für eine Aussage, bitte?
Wen interessiert es wie Du bestanden hast? Und sich dann noch aufzuwerten mit den Noten ggü denen, die Pech hatten?
Wenn Du doch so super Noten hattest, was treibst Du Dich überhaupt in Foren rum, die für Referendare bestimmt sind? Um andere noch schlecht zu machen und Lob dafür zu bekommen, wie toll du das gemacht hast, weil Du sonst keine Anerkennung bekommst?
22.06.2017, 21:26
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Was ist das denn für eine Aussage, bitte?
Wen interessiert es wie Du bestanden hast? Und sich dann noch aufzuwerten mit den Noten ggü denen, die Pech hatten?
Wenn Du doch so super Noten hattest, was treibst Du Dich überhaupt in Foren rum, die für Referendare bestimmt sind? Um andere noch schlecht zu machen und Lob dafür zu bekommen, wie toll du das gemacht hast, weil Du sonst keine Anerkennung bekommst?
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Habe doch nur mein Wissen beigetragen zu der dritten Gruppe der Skandalschreiber. ME hat eben Skandalschreiber 1 mit Arroganz gestrotzt. Er schreibt immer wieder, bestimmte Beiträge gehörten ins LTO-Forum (sind also Müll) und auch sonst alles Müll, alle anderen sind schlecht. Da fragt man sich schon, wo er dieses Wissen mit zwei mangelhaften Examensversuchen hernehmen möchte, juristische Argumente als nicht tragend abzuwerten.
Ich lese immer mal im Forum, war ja noch bis vor kurzem Referendar, und gebe meine Kenntnisse stets gern weiter.
Was ist das denn für eine Aussage, bitte?
Wen interessiert es wie Du bestanden hast? Und sich dann noch aufzuwerten mit den Noten ggü denen, die Pech hatten?
Wenn Du doch so super Noten hattest, was treibst Du Dich überhaupt in Foren rum, die für Referendare bestimmt sind? Um andere noch schlecht zu machen und Lob dafür zu bekommen, wie toll du das gemacht hast, weil Du sonst keine Anerkennung bekommst?
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Habe doch nur mein Wissen beigetragen zu der dritten Gruppe der Skandalschreiber. ME hat eben Skandalschreiber 1 mit Arroganz gestrotzt. Er schreibt immer wieder, bestimmte Beiträge gehörten ins LTO-Forum (sind also Müll) und auch sonst alles Müll, alle anderen sind schlecht. Da fragt man sich schon, wo er dieses Wissen mit zwei mangelhaften Examensversuchen hernehmen möchte, juristische Argumente als nicht tragend abzuwerten.
Ich lese immer mal im Forum, war ja noch bis vor kurzem Referendar, und gebe meine Kenntnisse stets gern weiter.
22.06.2017, 23:07
VB, B, scheißegal. Noten sind nur eine Eintrittskarte auf den Arbeitsmarkt. Da ich ein sicheres Plätzchen habe...kauf dir was für dein VB. Du scheinst ja trotz des VB und B dann doch eher Tagesfreizeit zu haben. In zwei Jahren sind das VB und das B eh wertlos. Da zählt dann die Berufserfahrung. Also komm runter Kleiner.
Mit deiner Argumentation kann dir übrigens jeder eine verpassen, deine Bude anzünden und anschließend dein Auto klauen. Wenn er sich dann einfach ne Weile nicht erwischen lässt, kannst du ja sicherlich dem Rechtsfrieden auch Vorrang einräumen :P
Sorry, aber da muss man keine juristische Leuchte sein, um zu blicken, dass deine Argumentation Unfug ist.
Hättest du irgendein Wissen, was hier zur Diskussion beitragen könnte (außer, dass du ein ganz Toller bist, der weit entfernt vom Arbeitsalltag eines Juristen Klausuren schreiben kann), dann wüsstest du, dass innerhalb der besagten Klage zur Prüfung eine Nichtigkeit diskutiert wurde. Eine Nichtigkeit aller betroffenen Klausuren. DAS wäre eine Büchse der Pandora gewesen. Die entscheidenden Gerichte haben besonnen und überlegt gehandelt. Erst lesen, dann nöhlen.
Mit deiner Argumentation kann dir übrigens jeder eine verpassen, deine Bude anzünden und anschließend dein Auto klauen. Wenn er sich dann einfach ne Weile nicht erwischen lässt, kannst du ja sicherlich dem Rechtsfrieden auch Vorrang einräumen :P
Sorry, aber da muss man keine juristische Leuchte sein, um zu blicken, dass deine Argumentation Unfug ist.
Hättest du irgendein Wissen, was hier zur Diskussion beitragen könnte (außer, dass du ein ganz Toller bist, der weit entfernt vom Arbeitsalltag eines Juristen Klausuren schreiben kann), dann wüsstest du, dass innerhalb der besagten Klage zur Prüfung eine Nichtigkeit diskutiert wurde. Eine Nichtigkeit aller betroffenen Klausuren. DAS wäre eine Büchse der Pandora gewesen. Die entscheidenden Gerichte haben besonnen und überlegt gehandelt. Erst lesen, dann nöhlen.
24.06.2017, 09:40
Auch wenn ich Skandalschreiber1 bei fast allem zustimmen muss - und generell Notenprahlerei nichts abgewinnen kann (und behaupten kann man online immer
viel) - dass die Noten "scheissegal" sind wuerde ich nicht unterschreiben. Natuerlich sind sie "nur" die Eintrittskarte, aber jemand mit 2x 4 Pkt wird halt einfach einige Berufsmoeglichkeiten nicht haben - und das wird auch mit ein paar Jahren Berufserfahrung nicht anders sein (und wen es zB eh nicht in die Justiz sondern in eine Kanzlei oder die Selbstaendigkeit zieht fuer den ist die Note dann auch wiederum egal, aber nicht fuer denjenigen der sich immer ausgemalt hat gerne auf dem Richterstuhl sitzen zu wollen). Von daher: soooo egal sind die Noten dann halt nunmal (doch) nicht als dass man sie leichtfertig abwinken kann. ;-)
viel) - dass die Noten "scheissegal" sind wuerde ich nicht unterschreiben. Natuerlich sind sie "nur" die Eintrittskarte, aber jemand mit 2x 4 Pkt wird halt einfach einige Berufsmoeglichkeiten nicht haben - und das wird auch mit ein paar Jahren Berufserfahrung nicht anders sein (und wen es zB eh nicht in die Justiz sondern in eine Kanzlei oder die Selbstaendigkeit zieht fuer den ist die Note dann auch wiederum egal, aber nicht fuer denjenigen der sich immer ausgemalt hat gerne auf dem Richterstuhl sitzen zu wollen). Von daher: soooo egal sind die Noten dann halt nunmal (doch) nicht als dass man sie leichtfertig abwinken kann. ;-)
24.06.2017, 12:36
Dass die Noten nach ein paar Berufsjahren wertlos sind, ist in der Tat unrichtig.
Offenkundig ist dies z.B. für einen etwaigen späteren Wechsel in den Staatsdienst. Da hat man auch mit 10 Jahren "einschlägiger" Berufserfahrung das Nachsehen gegenüber einem Berufseinstieger, der im zweiten Stex 0,2 Punkte besser abgeschnitten hat.
Und auch sonst werden sich andere Arbeitgeber wie Kanzleien und Unternehmen selbst nach mehreren Berufsjahren in der Regel für deine Examensnoten interessieren, zumindest wenn du dich dort auf klassischem Wege bewirbst.
Auch wenn es um die Frage einer Beförderung zum Partner geht, sind in nicht wenigen Kanzleien die Examensnoten noch von entscheidender Bedeutung.
Auch wenn es wenig tröstlich klingt, die Examensnoten werfen bei Juristen einen mitunter sehr(!) langen Schatten. Es ist aber wichtig dies richtigzustellen, v.a. auch gegenüber denjenigen, die vor der Frage stehen, ob sie noch den Verbesserungsversuch wahrnehmen sollen oder nicht.
Offenkundig ist dies z.B. für einen etwaigen späteren Wechsel in den Staatsdienst. Da hat man auch mit 10 Jahren "einschlägiger" Berufserfahrung das Nachsehen gegenüber einem Berufseinstieger, der im zweiten Stex 0,2 Punkte besser abgeschnitten hat.
Und auch sonst werden sich andere Arbeitgeber wie Kanzleien und Unternehmen selbst nach mehreren Berufsjahren in der Regel für deine Examensnoten interessieren, zumindest wenn du dich dort auf klassischem Wege bewirbst.
Auch wenn es um die Frage einer Beförderung zum Partner geht, sind in nicht wenigen Kanzleien die Examensnoten noch von entscheidender Bedeutung.
Auch wenn es wenig tröstlich klingt, die Examensnoten werfen bei Juristen einen mitunter sehr(!) langen Schatten. Es ist aber wichtig dies richtigzustellen, v.a. auch gegenüber denjenigen, die vor der Frage stehen, ob sie noch den Verbesserungsversuch wahrnehmen sollen oder nicht.
27.06.2017, 08:46
unglaublich viele Schwätzer und Klugscheisser sind hier unterwegs ! Ihr philosophiert einen Scheiß zusammen .. Ihr geht von keinen Fakten aus und jeder erzählt die Geschichte eines Bekannten, der einen kannte!
Wenn ihr so arbeitet bzw. mal arbeiten werdet, freue ich mich beruflich eure Bekanntschaft zu machen ..
Wenn ihr so arbeitet bzw. mal arbeiten werdet, freue ich mich beruflich eure Bekanntschaft zu machen ..