03.05.2016, 15:00
So für alle interessierten Nachfolger, heute in Hessen:
Ein Kaufmann Schließt mit einem Gesellschafter einer kg einen Werkvertrag, war schon problematisch da eigentlich gesamtGeschäftsFührung laut gesellschaftsVertrag. Der andere ist aber vorher ausgeschieden, was aber erst danach eingetragen wurde, k beruft sich auf § 15 aber eigentlich wäre wahre Rechtslage günstiger, also mal ausgelegt..
Dann Abnahme, danach angeblicher Mangel. Den hat die gesellschaft aber später beseitigt. Dann hat k seinen Anspruch gegen die Gesellschaft auf WerkLohn an eine ag abgetreten und klagt ihn nun für die ag ein. Er klagt zudem noch gebühren für den kosten
Voranschlag ein.
Er verklagt die kg, einen Gesellschafter, einen der bereits ausgetreten ist und einen Kommanditisten der aber seinen Anteil an der Gesellschaft abgetreten hat.
Dann hat die Gesellschaft noch aufgerechnet mit einem Anspruch weil bei den Werkarbeiten ein BlumenTopf kaputt gegangen ist ...
Ja und der Antrag war auszulegen, falsche Zinsen eingeklagt und Verurteilung "Gemeinschaftlich"
Hört sich erstmal nicht so schlimm an, war aber viel auszulegen, Vertragsschluss Probleme...Heute kam es glaub auf Genauigkeiten an, auch bei den Ansprüchen gegen die einzelnen Gesellschafter. Zeit war wie immer rar, aber machbar wenn man bißchen Ahnung vom gesellschaftsrecht hat. Nachlesen hätte man nicht geschafft...
Ein Kaufmann Schließt mit einem Gesellschafter einer kg einen Werkvertrag, war schon problematisch da eigentlich gesamtGeschäftsFührung laut gesellschaftsVertrag. Der andere ist aber vorher ausgeschieden, was aber erst danach eingetragen wurde, k beruft sich auf § 15 aber eigentlich wäre wahre Rechtslage günstiger, also mal ausgelegt..
Dann Abnahme, danach angeblicher Mangel. Den hat die gesellschaft aber später beseitigt. Dann hat k seinen Anspruch gegen die Gesellschaft auf WerkLohn an eine ag abgetreten und klagt ihn nun für die ag ein. Er klagt zudem noch gebühren für den kosten
Voranschlag ein.
Er verklagt die kg, einen Gesellschafter, einen der bereits ausgetreten ist und einen Kommanditisten der aber seinen Anteil an der Gesellschaft abgetreten hat.
Dann hat die Gesellschaft noch aufgerechnet mit einem Anspruch weil bei den Werkarbeiten ein BlumenTopf kaputt gegangen ist ...
Ja und der Antrag war auszulegen, falsche Zinsen eingeklagt und Verurteilung "Gemeinschaftlich"
Hört sich erstmal nicht so schlimm an, war aber viel auszulegen, Vertragsschluss Probleme...Heute kam es glaub auf Genauigkeiten an, auch bei den Ansprüchen gegen die einzelnen Gesellschafter. Zeit war wie immer rar, aber machbar wenn man bißchen Ahnung vom gesellschaftsrecht hat. Nachlesen hätte man nicht geschafft...
03.05.2016, 17:23
Mag vielleicht jemand aus NRW seinen Lösungsweg zum Besten geben? :D
03.05.2016, 17:32
03.05.2016, 17:38
03.05.2016, 17:43
Mmmpf. Bei mir haftet der AN, sein AG nicht. Kommt mir selbst ein bisschen unglücklich vor...
03.05.2016, 18:41
Naja Kurzform
ursprüngl. Klage
Zulässigkeit +
(P) Prozessfähgkeit, da Zession 116 SGB X kein Problem
-Parteifähigkeit 13/35 gmbhg
-örtlich/sachlich §§23I;71Nr1GVG ü 5000 € §§13,17,21,32 (doppelrelevante Tatsache) ZPO
-obj.Klagehäufung zulässig
-einf. Streitgenossen
Begründet
Antrag1
Anspruch gg GMBH
280 I 241II BGB (-)
(P) SchuVerh
Trainingsvertrag (-) nur kinder umfasst
328 VzD (-) da klettern durch Betreuer nicht vorgesehen
GefälligkeitsV +
- PfV +
- (P)Vetreten müssen (-) da normale fahrlässigkeit ausgeschlossen bei GeVertrag.
823 I - da Orga+VerkerssiPfl eingehalten
831 -, da Auswahl korrekt
Anspruch gg Trainer
280 241 - da Gefälligkeit nich im eigenen Namen
823 I BGB pfv normale fahrlässigkeit +
jetzt die SGB VII Kacke
Ergebnis: da vertreten nicht vorsatz und VSS 104ff gegeben + gemeinsamer Betrieb, da beide AN verschiedener AG
Anspruch insges. -
Außerdem hat UV-TRÄGER den Schaden anerkannt und erst 1,5 jahre später geltend gemacht, somit bindung 108 sgb vii.
Zweckmäßigk
WdE möglich, Einspruch + Klage abweisen
ursprüngl. Klage
Zulässigkeit +
(P) Prozessfähgkeit, da Zession 116 SGB X kein Problem
-Parteifähigkeit 13/35 gmbhg
-örtlich/sachlich §§23I;71Nr1GVG ü 5000 € §§13,17,21,32 (doppelrelevante Tatsache) ZPO
-obj.Klagehäufung zulässig
-einf. Streitgenossen
Begründet
Antrag1
Anspruch gg GMBH
280 I 241II BGB (-)
(P) SchuVerh
Trainingsvertrag (-) nur kinder umfasst
328 VzD (-) da klettern durch Betreuer nicht vorgesehen
GefälligkeitsV +
- PfV +
- (P)Vetreten müssen (-) da normale fahrlässigkeit ausgeschlossen bei GeVertrag.
823 I - da Orga+VerkerssiPfl eingehalten
831 -, da Auswahl korrekt
Anspruch gg Trainer
280 241 - da Gefälligkeit nich im eigenen Namen
823 I BGB pfv normale fahrlässigkeit +
jetzt die SGB VII Kacke
Ergebnis: da vertreten nicht vorsatz und VSS 104ff gegeben + gemeinsamer Betrieb, da beide AN verschiedener AG
Anspruch insges. -
Außerdem hat UV-TRÄGER den Schaden anerkannt und erst 1,5 jahre später geltend gemacht, somit bindung 108 sgb vii.
Zweckmäßigk
WdE möglich, Einspruch + Klage abweisen
03.05.2016, 20:31
Ich habe es ganz ähnlich gemacht. Die Zulässigkeit habe ich nich problematisiert, da jedenfalls nichts gerügt werden (Bekl.-Perspektive).
Ich habe beim Vertrag einen VSD problematisiert, aber verneint, da H als Betreuer bestimmungsgemäß nicht klettern sollte und insoweit auch keine Schutzpflichten bestanden. Auch cic abgelehnt, da reine Gefälligkeit des täglichen Lebens.
Ich habe beim Vertrag einen VSD problematisiert, aber verneint, da H als Betreuer bestimmungsgemäß nicht klettern sollte und insoweit auch keine Schutzpflichten bestanden. Auch cic abgelehnt, da reine Gefälligkeit des täglichen Lebens.
03.05.2016, 22:00
(03.05.2016, 17:38)Gast schrieb:(03.05.2016, 17:23)Enerwe schrieb: Mag vielleicht jemand aus NRW seinen Lösungsweg zum Besten geben? :D
Haha
Fang du dich mit deiner an;)
ich verfluche den Klausurersteller.
Da zitiere ich die Äußerungen des Bekl.zu2) von gestern !!! Und sein Sternzeichen spricht auch Bände!!!
Hahaha du bist lustig! Das mit dem SternZeichen sollte man sich für die Zukunft merken! Mit krassen Wörtern haben sie ja Montag nicht gespart
03.05.2016, 22:20
Hahahaha
Ja ich lach zwar, aber aus Frust. Da denkt man sich doch, haben die nicht anderes zu tun da im Prüfungsamt.
Billiger profilierungswahn der Abgeordneten dort. Machen sich über sie Prüflinge lustig und denken sich, die und die Konstellation verkacken die meisten. Und da bleiben einige wenige gesegnete wenoge Kandidaten mit Aussicht auf Prädikat.
Ja ich lach zwar, aber aus Frust. Da denkt man sich doch, haben die nicht anderes zu tun da im Prüfungsamt.
Billiger profilierungswahn der Abgeordneten dort. Machen sich über sie Prüflinge lustig und denken sich, die und die Konstellation verkacken die meisten. Und da bleiben einige wenige gesegnete wenoge Kandidaten mit Aussicht auf Prädikat.
03.05.2016, 22:31
Ja das Gefühl habe ich auch. Echt traurig. Sie senken die Noten für die Richter...Und warum? Sie sagen sie finden keine Leute mehr weil alle in die Wirtschaft gehen...langsam glaube ich sie müssen die Noten senken, weil man höchstens 7 punkte erreichen kann als EndNote...
Habt ihr in NRW eigentlich arbeitsrecht als PflichtStoff? Dachte nein, deshalb schreiben wir ja immer getrennt. Habe mich gewundert das wir dann heute nicht eure arbeitsrecht mitgeschrieben haben.
Aber die klang echt heftig!
Habt ihr in NRW eigentlich arbeitsrecht als PflichtStoff? Dachte nein, deshalb schreiben wir ja immer getrennt. Habe mich gewundert das wir dann heute nicht eure arbeitsrecht mitgeschrieben haben.
Aber die klang echt heftig!