05.12.2014, 19:04
Aber wie war die Fa. Hoffmann Event UG mit einzubeziehen! Die hat doch noch im August und September aufgrund des wirksamen Mietvertrags mit dem Vermieter dort gemietet oder erinnere ich mich falsch? Erst ab Okt hatte die UG einen eigenen Mietvertrag mit dem Eigentümer?
Im prozessualen Teil war wohl noch an den §§719, 707er Antrag zu denken, und VU Antrag und kleines Rubrum, wenn die UG nicht mit einbezogen wird
Im prozessualen Teil war wohl noch an den §§719, 707er Antrag zu denken, und VU Antrag und kleines Rubrum, wenn die UG nicht mit einbezogen wird
05.12.2014, 19:12
Abtretung erfüllungshalber habe ich auch (Abgrenzung zu 364 I ausführlich thematisiert). Theoretisch hätte der Kläger bei mir auch die UG zuerst in Anspruch nehmen müssen - hier ausnahmsweise nicht wegen des niedrigen Stammkapitals und geringer Aussicht auf Befriedigung aus dem Erfüllungssurrogat (Zumutbarkeit).
Minderung habe ich ausgeschlossen. AGB gar nicht weiter geprüft da 536d und 536 IV in ihrer Einschränkung obsolet wären wenn Ausschluss über AGB-Prüfung unwirksam wäre.
Bei den Beweisangelegenheiten war ich dann leider unsicher...
Minderung habe ich ausgeschlossen. AGB gar nicht weiter geprüft da 536d und 536 IV in ihrer Einschränkung obsolet wären wenn Ausschluss über AGB-Prüfung unwirksam wäre.
Bei den Beweisangelegenheiten war ich dann leider unsicher...
06.12.2014, 01:43
06.12.2014, 08:22
Es gab denke ich mehrere Schwerpunkte. Einspruchsfrist, Mietzahlungsanspruch erloschen (Abgrenzung Erfüllungs statt/erfüllungshalber und Umfang der Pflicht zur Beitreibung durch den Kl.), Ausschluss des Minderungrechts wegen 536 ff (insb. 536b und 6 des Mietvertrages), Bei dem Mietvertrag dann noch die Frage ob auch Rückzahlungsanspruch ausgeschlossen ist (305 c abs.2).
Die Zweckmäßigkeit fand ich dann echt schwer, weil es total wenig Informationen vom Mandanten gab, was er machen will, wenn ein Anspruch nicht besteht. Ich habe die Klage zu 1. zurückgenommen, weil der Kläger noch nicht genug beizutreiben versucht hat. Das Argument mit dem Stammkapital bei einer UG finde ich ziemlich schick, aber einmal nachfragen muss meiner Meinung nach trotdem sein, weil ja auch eine UG manchmal ihre Schulden zu zahlen bereit ist ;)
Durch die Rücknahme kann der Kläger im Falle das die UG weiterhin nicht zahlt und die Klägerin irgendwann doch (erfolglos) gegen die UG Vorgehen will, wieder gegen den Beklagten vorgehen (Wenn er der Rücknahme zustimmt).
Auf die UG wollte der Mandant ja keinen Druck ausüben, deshalb habe ich einfach angenommen dass die Klägerin die Forderung gegen der UG aktuell nicht geltend machen will.
Im übrigen hab ich Eispruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.
Die Zweckmäßigkeit fand ich dann echt schwer, weil es total wenig Informationen vom Mandanten gab, was er machen will, wenn ein Anspruch nicht besteht. Ich habe die Klage zu 1. zurückgenommen, weil der Kläger noch nicht genug beizutreiben versucht hat. Das Argument mit dem Stammkapital bei einer UG finde ich ziemlich schick, aber einmal nachfragen muss meiner Meinung nach trotdem sein, weil ja auch eine UG manchmal ihre Schulden zu zahlen bereit ist ;)
Durch die Rücknahme kann der Kläger im Falle das die UG weiterhin nicht zahlt und die Klägerin irgendwann doch (erfolglos) gegen die UG Vorgehen will, wieder gegen den Beklagten vorgehen (Wenn er der Rücknahme zustimmt).
Auf die UG wollte der Mandant ja keinen Druck ausüben, deshalb habe ich einfach angenommen dass die Klägerin die Forderung gegen der UG aktuell nicht geltend machen will.
Im übrigen hab ich Eispruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.
06.12.2014, 11:08
Klausur Strafrecht S7
Es sollte die Entschließung der StA verfasst werden. Zum Sachverhalt:
Der BS1 ist Mitglied bei den Bandios. Dieser fuhr am Tattag zu dem Vereinshaus der Helle Angels. Dort traf er wie geplant auf die vor dem Vereinshaus stehenden GM und MM. BS1 wollte den GM wie geplant töten. Da BS1 neu bei den Bandios ist wollte er sich auch einmal die Finger schmutzig machen. Um die Tat auszuführen hat er einen Baseballschläger bei sich gehabt. Nach seiner Ansicht hat er diesen die ganze Zeit offen bei sich getragen. Hat auch bevor er auf den GM einschlug einen Gruß an GM und MM gerichtet nämlich "Mit schönen Grüßen von BS2". So dann schlug BS1 auf GM ein. Dieser viel tot zu Boden. Aufgrund der Schreie erschien aus dem Vereinshaus der Zeuge RR. Er hat das Tatgeschehen nicht weiter beobachtet sondern ist nur aufgrund der Schreie hinaus gerannt. MM und RR haben dann BS1 überwältigt. In der Folge erschien die Polizei und fragte wild um sich. Unter anderem wurde MM befragt. Dieser äußerte sich in seiner Zeugenvernehmung zum Tatgeschehen. Danach folgte die Befragung von RR. Dieser äußerte sich, dass er das Geschehen nicht gesehen habe. Aber es in letzter Zeit schonmal zu einem Vorfall zwischen ihm und den Bandidos gekommen sei. Insbesondere auf der Straße. Er fuhr mit seinem Motorrad. Dort habe er einen anderen Bandit getroffen, welchen ihn so dann verfolgte. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung. In der Folge fuhr der ihm unbekannte auf sein Motorrad bei voller Fahrt (30km/h) auf ihn zu. Hierbei stürzte er und zog sich laut ärztlichem Attest Verletzungen zu. Der RR hat dann den Täter beschrieben. Während der Befragung schnappte der RR dann den Namen BS2 auf und meinte ja, dass sei dieser gewesen.
Dann gab es eine Lichtbildvorlage mit 12 Bildern und eine erneute Zeugenvernehmung. Der Anwalt des BS2 meint alles unverwertbar. Insbesondere die Lichtbildvorlage und die Aussage des RR.
Dann wurde BS1 richterlich vernommen. Dieser hat sich zur ersten Tat eingelassen und meinte BS2 habe ihn geraten er solle den GM töten. Wie er dies mache sei seine Sache. Anwalt von BS2 meint ... Nein alles unverwertbar.
Falls ich was vergessen habe. Bitte ich um Ergänzung.
Es sollte die Entschließung der StA verfasst werden. Zum Sachverhalt:
Der BS1 ist Mitglied bei den Bandios. Dieser fuhr am Tattag zu dem Vereinshaus der Helle Angels. Dort traf er wie geplant auf die vor dem Vereinshaus stehenden GM und MM. BS1 wollte den GM wie geplant töten. Da BS1 neu bei den Bandios ist wollte er sich auch einmal die Finger schmutzig machen. Um die Tat auszuführen hat er einen Baseballschläger bei sich gehabt. Nach seiner Ansicht hat er diesen die ganze Zeit offen bei sich getragen. Hat auch bevor er auf den GM einschlug einen Gruß an GM und MM gerichtet nämlich "Mit schönen Grüßen von BS2". So dann schlug BS1 auf GM ein. Dieser viel tot zu Boden. Aufgrund der Schreie erschien aus dem Vereinshaus der Zeuge RR. Er hat das Tatgeschehen nicht weiter beobachtet sondern ist nur aufgrund der Schreie hinaus gerannt. MM und RR haben dann BS1 überwältigt. In der Folge erschien die Polizei und fragte wild um sich. Unter anderem wurde MM befragt. Dieser äußerte sich in seiner Zeugenvernehmung zum Tatgeschehen. Danach folgte die Befragung von RR. Dieser äußerte sich, dass er das Geschehen nicht gesehen habe. Aber es in letzter Zeit schonmal zu einem Vorfall zwischen ihm und den Bandidos gekommen sei. Insbesondere auf der Straße. Er fuhr mit seinem Motorrad. Dort habe er einen anderen Bandit getroffen, welchen ihn so dann verfolgte. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung. In der Folge fuhr der ihm unbekannte auf sein Motorrad bei voller Fahrt (30km/h) auf ihn zu. Hierbei stürzte er und zog sich laut ärztlichem Attest Verletzungen zu. Der RR hat dann den Täter beschrieben. Während der Befragung schnappte der RR dann den Namen BS2 auf und meinte ja, dass sei dieser gewesen.
Dann gab es eine Lichtbildvorlage mit 12 Bildern und eine erneute Zeugenvernehmung. Der Anwalt des BS2 meint alles unverwertbar. Insbesondere die Lichtbildvorlage und die Aussage des RR.
Dann wurde BS1 richterlich vernommen. Dieser hat sich zur ersten Tat eingelassen und meinte BS2 habe ihn geraten er solle den GM töten. Wie er dies mache sei seine Sache. Anwalt von BS2 meint ... Nein alles unverwertbar.
Falls ich was vergessen habe. Bitte ich um Ergänzung.
07.12.2014, 00:44
Die Strafrechtsklausur hört sich exakt so an wie die, die als S1 in NRW im Februar 2014 gelaufen ist.
08.12.2014, 17:40
StA klausur in NRW war etwa wie folgt :
B arbeitet bei G im Getränke Markt. G beliefert auch Leute Zuhause. Hierfür nimmt er Bestellungen auf und rechnet mit denen ab.
Irgendwann fängt auch B an zu sagen er sei bevollmächtigt und nimmt Bestellungen auf und bringt das Geld ordnungsgemäß zu G in die Kasse. G hätte das auffallen können.
Als er es dann erfährt will er B zur Rede stellen. B geht weg und G hinterher. B trifft seinen Freund O beim weglaufen und beschließt mit O G einen Denkzettel zu verpassen und will mit O mit Os Messer G ritzen.
B und O drehen sich um und Rennen auf G zu. Dabei stürzt O und rammt sich das Messer selbst in die Brust. B bleibt stehen und sieht, dass O tot ist und rennt weg.
Später fällt G auf, dass seine Uhr die er im Laden auf der Toilette abgelegt und vergessen hat weg ist.
Seine Mitarbeiterin die ehemalige Verlobte B hat gesehen wie B auf der Toilette war und eine ähnliche Uhr an der Hand hatte.
Später verlobt sie sich nochmals neu mit B und sagt, dass sie nicht aussagen wird.
Polizei ordnet Durchsuchung bei B an und fragt StA nach Durchsuchungbeschluss. Noch vor Beschluss ergeht durchsucht Polizei weil sie denkt B würde die Uhr sonst beiseite schaffen die Wohnung und findet die Uhr.
B hatte außerdem einer Kundin Luxus Wasserkisten ohne Wissen des G aus dem Lager genommen und verkauft, das Geld aber in die Kasse gelegt.
Eigentlich Kosten die 100€ aber weil die Flaschen verkratz waren und die Etiketten ab waren hat B die der Frau für 50€ verkauft.
G hätte auch einen Rabatt gegeben aber für 80€ verkauft.
Frage Strafbarkeit des B
Sollte was vorliegen eine Anklage entwerfen.
B arbeitet bei G im Getränke Markt. G beliefert auch Leute Zuhause. Hierfür nimmt er Bestellungen auf und rechnet mit denen ab.
Irgendwann fängt auch B an zu sagen er sei bevollmächtigt und nimmt Bestellungen auf und bringt das Geld ordnungsgemäß zu G in die Kasse. G hätte das auffallen können.
Als er es dann erfährt will er B zur Rede stellen. B geht weg und G hinterher. B trifft seinen Freund O beim weglaufen und beschließt mit O G einen Denkzettel zu verpassen und will mit O mit Os Messer G ritzen.
B und O drehen sich um und Rennen auf G zu. Dabei stürzt O und rammt sich das Messer selbst in die Brust. B bleibt stehen und sieht, dass O tot ist und rennt weg.
Später fällt G auf, dass seine Uhr die er im Laden auf der Toilette abgelegt und vergessen hat weg ist.
Seine Mitarbeiterin die ehemalige Verlobte B hat gesehen wie B auf der Toilette war und eine ähnliche Uhr an der Hand hatte.
Später verlobt sie sich nochmals neu mit B und sagt, dass sie nicht aussagen wird.
Polizei ordnet Durchsuchung bei B an und fragt StA nach Durchsuchungbeschluss. Noch vor Beschluss ergeht durchsucht Polizei weil sie denkt B würde die Uhr sonst beiseite schaffen die Wohnung und findet die Uhr.
B hatte außerdem einer Kundin Luxus Wasserkisten ohne Wissen des G aus dem Lager genommen und verkauft, das Geld aber in die Kasse gelegt.
Eigentlich Kosten die 100€ aber weil die Flaschen verkratz waren und die Etiketten ab waren hat B die der Frau für 50€ verkauft.
G hätte auch einen Rabatt gegeben aber für 80€ verkauft.
Frage Strafbarkeit des B
Sollte was vorliegen eine Anklage entwerfen.
08.12.2014, 17:57
Ich erlaube mir den Bericht zu Nrw zu ergänzen:
G hat ausserdem angegeben, er hätte gemerkt dass etwas nicht stimmte, weil die Frau die die Kisten von B gekauft hat, sonst immer bei ihm bestellt hat und dann plötzlich nicht mehr. Er sagt, er hätte leicht am Computer überprüfen können ob etwas aus dem Lager fehlen würde, hätte das aber aus Nachlässigkeit nicht gemacht.
G hat ausserdem angegeben, er hätte gemerkt dass etwas nicht stimmte, weil die Frau die die Kisten von B gekauft hat, sonst immer bei ihm bestellt hat und dann plötzlich nicht mehr. Er sagt, er hätte leicht am Computer überprüfen können ob etwas aus dem Lager fehlen würde, hätte das aber aus Nachlässigkeit nicht gemacht.
08.12.2014, 18:05
Dieselbe Klausur heute in Berlin, allerdings war auch noch die Verlobte V zu prüfen. Diese wurde bei der zweiten Aussage darauf hingewiesen, dass eine ihrer beiden Aussagen unwahr sein müsse und sie nun als Beschuldigte zu vernehmen sei...
08.12.2014, 18:10
Oh Gott ihr armen in Berlin. Als ob das nicht ohne V schon zu viel gewesen wäre und dann drücken die euch die auch noch auf. Fies!