01.03.2021, 13:48
(01.03.2021, 10:43)Gast schrieb: Mag sein, statistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwerpunkt im materiellen Strafrecht liegt, aber sehr hoch.
auf die Mündliche sollte man sich nicht mit Statistiken, sondern mit den Protokollen vorbereiten. denn selbst wenn jemand gern mat. Recht prüft, lässt sich das meist eingrenzen (zB nie Brandstiftung, nie Tötung, dafür häufig Urkunden und Verkehr) und dementsprechend kann man sich dann meinetwegen gern ein paar Definitionen reinzwirbeln
02.03.2021, 00:08
(01.03.2021, 13:48)Gast schrieb:(01.03.2021, 10:43)Gast schrieb: Mag sein, statistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwerpunkt im materiellen Strafrecht liegt, aber sehr hoch.
auf die Mündliche sollte man sich nicht mit Statistiken, sondern mit den Protokollen vorbereiten. denn selbst wenn jemand gern mat. Recht prüft, lässt sich das meist eingrenzen (zB nie Brandstiftung, nie Tötung, dafür häufig Urkunden und Verkehr) und dementsprechend kann man sich dann meinetwegen gern ein paar Definitionen reinzwirbeln
Außerdem fragt einen doch keiner in der mündlichen Prüfung: Was ist denn jetzt genau ein "umschlossenes Raumgebilde". Man muss halt eine Vorstellung davon haben, aber das doch nicht herunterrattern können.
02.03.2021, 12:21
(02.03.2021, 00:08)Gast schrieb:(01.03.2021, 13:48)Gast schrieb:(01.03.2021, 10:43)Gast schrieb: Mag sein, statistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwerpunkt im materiellen Strafrecht liegt, aber sehr hoch.
auf die Mündliche sollte man sich nicht mit Statistiken, sondern mit den Protokollen vorbereiten. denn selbst wenn jemand gern mat. Recht prüft, lässt sich das meist eingrenzen (zB nie Brandstiftung, nie Tötung, dafür häufig Urkunden und Verkehr) und dementsprechend kann man sich dann meinetwegen gern ein paar Definitionen reinzwirbeln
Außerdem fragt einen doch keiner in der mündlichen Prüfung: Was ist denn jetzt genau ein "umschlossenes Raumgebilde". Man muss halt eine Vorstellung davon haben, aber das doch nicht herunterrattern können.
Natürlich wird so etwas gefragt.
02.03.2021, 12:55
(02.03.2021, 12:21)Gast schrieb:(02.03.2021, 00:08)Gast schrieb:(01.03.2021, 13:48)Gast schrieb:(01.03.2021, 10:43)Gast schrieb: Mag sein, statistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwerpunkt im materiellen Strafrecht liegt, aber sehr hoch.
auf die Mündliche sollte man sich nicht mit Statistiken, sondern mit den Protokollen vorbereiten. denn selbst wenn jemand gern mat. Recht prüft, lässt sich das meist eingrenzen (zB nie Brandstiftung, nie Tötung, dafür häufig Urkunden und Verkehr) und dementsprechend kann man sich dann meinetwegen gern ein paar Definitionen reinzwirbeln
Außerdem fragt einen doch keiner in der mündlichen Prüfung: Was ist denn jetzt genau ein "umschlossenes Raumgebilde". Man muss halt eine Vorstellung davon haben, aber das doch nicht herunterrattern können.
Natürlich wird so etwas gefragt.
du brauchst aber nichts auswendig lernen.
es reicht sowas wie: ein von der umwelt abgrenzbares gebilde, dass menschen betreten und durch zugriff anderer sichern können.
und sowas weiß man einfach nach idR 5 jahren studium und 2 jahren ref.
fragt man jetzt aber ob z.b. ein möglicher unbenannter fall vorliegt, so kann man nur anhand der bei 243 aufgezählten fälle raten. dafür sollte man mal den fischer zu rate ziehen.
zudem: auch in der mündlichen sind kommis faktisch erlaubt. während andere dran sind kann man ruhig 243 mal aufschlagen...
stehen die da wirklich nur zum staub fangen?
02.03.2021, 13:38
(02.03.2021, 12:55)Gast schrieb:(02.03.2021, 12:21)Gast schrieb:(02.03.2021, 00:08)Gast schrieb:(01.03.2021, 13:48)Gast schrieb:(01.03.2021, 10:43)Gast schrieb: Mag sein, statistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwerpunkt im materiellen Strafrecht liegt, aber sehr hoch.
auf die Mündliche sollte man sich nicht mit Statistiken, sondern mit den Protokollen vorbereiten. denn selbst wenn jemand gern mat. Recht prüft, lässt sich das meist eingrenzen (zB nie Brandstiftung, nie Tötung, dafür häufig Urkunden und Verkehr) und dementsprechend kann man sich dann meinetwegen gern ein paar Definitionen reinzwirbeln
Außerdem fragt einen doch keiner in der mündlichen Prüfung: Was ist denn jetzt genau ein "umschlossenes Raumgebilde". Man muss halt eine Vorstellung davon haben, aber das doch nicht herunterrattern können.
Natürlich wird so etwas gefragt.
du brauchst aber nichts auswendig lernen.
es reicht sowas wie: ein von der umwelt abgrenzbares gebilde, dass menschen betreten und durch zugriff anderer sichern können.
und sowas weiß man einfach nach idR 5 jahren studium und 2 jahren ref.
fragt man jetzt aber ob z.b. ein möglicher unbenannter fall vorliegt, so kann man nur anhand der bei 243 aufgezählten fälle raten. dafür sollte man mal den fischer zu rate ziehen.
zudem: auch in der mündlichen sind kommis faktisch erlaubt. während andere dran sind kann man ruhig 243 mal aufschlagen...
stehen die da wirklich nur zum staub fangen?
kA wo du dein Ref machst, aber beim GPA sind die definitiv nicht als Hilfsmittel beim Prüfungsgespräch zugelassen. Ausschließlich zur Vorbereitung des AV.
02.03.2021, 13:52
(02.03.2021, 13:38)Gast schrieb:(02.03.2021, 12:55)Gast schrieb:(02.03.2021, 12:21)Gast schrieb:(02.03.2021, 00:08)Gast schrieb:(01.03.2021, 13:48)Gast schrieb: auf die Mündliche sollte man sich nicht mit Statistiken, sondern mit den Protokollen vorbereiten. denn selbst wenn jemand gern mat. Recht prüft, lässt sich das meist eingrenzen (zB nie Brandstiftung, nie Tötung, dafür häufig Urkunden und Verkehr) und dementsprechend kann man sich dann meinetwegen gern ein paar Definitionen reinzwirbeln
Außerdem fragt einen doch keiner in der mündlichen Prüfung: Was ist denn jetzt genau ein "umschlossenes Raumgebilde". Man muss halt eine Vorstellung davon haben, aber das doch nicht herunterrattern können.
Natürlich wird so etwas gefragt.
du brauchst aber nichts auswendig lernen.
es reicht sowas wie: ein von der umwelt abgrenzbares gebilde, dass menschen betreten und durch zugriff anderer sichern können.
und sowas weiß man einfach nach idR 5 jahren studium und 2 jahren ref.
fragt man jetzt aber ob z.b. ein möglicher unbenannter fall vorliegt, so kann man nur anhand der bei 243 aufgezählten fälle raten. dafür sollte man mal den fischer zu rate ziehen.
zudem: auch in der mündlichen sind kommis faktisch erlaubt. während andere dran sind kann man ruhig 243 mal aufschlagen...
stehen die da wirklich nur zum staub fangen?
kA wo du dein Ref machst, aber beim GPA sind die definitiv nicht als Hilfsmittel beim Prüfungsgespräch zugelassen. Ausschließlich zur Vorbereitung des AV.
ah ja, habs grad mal für nds überprüft - nur für schriftlich und den av zugelassen
ergibt aber auch sinn, es geht ja um präsenzwissen in den gesprächen.