26.05.2016, 08:26
Hat jemand eine Prognose für die Z-Klausuren? Irgendwie wird wohl FamFG und Erbscheinsverfahren heiß gehandelt. & Mietrecht vllt?!
Die letzten Monate haben leider gezeigt, dass eine Einschätzung/Einschränkung nicht möglich ist. Teilweise sind es wirklich perverse Klausuren. Was einzig und allein hilft ist systematisches arbeiten mit den Gesetzen und Kommentaren. Einen sauberen Prüfungaufbau zu Papier bringen. Und das wichtigste eine praktisch verwertbare Arbeit abzugeben. Die Formalia und die Nebenentscheidungen sollten nicht unterschätzt werden!
Wünsche allen die im Juni und in den folge Monaten schreiben viel Erfolg!!!
Wünsche allen die im Juni und in den folge Monaten schreiben viel Erfolg!!!
30.05.2016, 13:55
31.05.2016, 18:29
Ich glaube, dass diesen Durchgang alle Bundesländer schreiben. Könnte also sehr voll werden.
01.06.2016, 23:59
Juni + Dezember sind die einzigen Durchgänge, in denen alle Bundesländer schreiben.
02.06.2016, 09:13
Fast alle: Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt schreiben nicht im Juni...
02.06.2016, 14:48
Möchte jemand seine Lösung mitteilen?
Also bei mir ist der Hauptantrag durchgegangen... §§ 434, 437, 280 I, III, 281... Wie habt ihr das denn gemacht mit dem VGK? Wieso war die Klägerin denn beweisbelastet??? Es wurde ja auf ihren Antrag hin der SV vernommen... Hab ich nicht kapiert.
02.06.2016, 16:31
Also bei mir ist der Hilfsantrag durchgegangen. Hauptantrag auf SchE hab ich abgelehnt, da die Klägerin den Schaden schuldhaft verursacht hat (wie der Sachverständige vorgetragen hat).
Ich hatte ohnehin ein Problem mit dem "Mangel": was genau war denn der Mangel, die undichte ZKD oder der dann aufgrund des Verhaltens der Klägerin eingetretene Motorschaden...?
Und habt ihr Arglist angenommen?
Ich hatte ohnehin ein Problem mit dem "Mangel": was genau war denn der Mangel, die undichte ZKD oder der dann aufgrund des Verhaltens der Klägerin eingetretene Motorschaden...?
Und habt ihr Arglist angenommen?
02.06.2016, 16:37
(02.06.2016, 16:24)Gast BW schrieb: Also bei mir ist der Hauptantrag durchgegangen... §§ 434, 437, 280 I, III, 281... Wie habt ihr das denn gemacht mit dem VGK? Wieso war die Klägerin denn beweisbelastet??? Es wurde ja auf ihren Antrag hin der SV vernommen... Hab ich nicht kapiert.
Die Klägerin war für das Vorliegen des Mangels beweisbelastet. Nur wenn sie das Vorliegen eines Mangels (von der Beklagten bestritten) nachweisen kann, greift § 476 BGB in zeitlicher Hinsicht... Insoweit stellt sich die Frage des VGK und soweiter bei dem Prüfungspunkt "bei Gefahrübergang"