15.11.2017, 13:26
Gestern war wirklich viel Kleinkram zu erledigen. Alleine die Zulässigkeit der Klage hat viel Zeit gekostet:
Statthafte Klageart: VK oder LK? Was wollte Mandantin? Geld oder Stundenerhöhung
Vorverfahren nötig: 54 BeamtStG, 16a HAGVWGO, 105 HBG
Widerspruch eingelegt: Laiengünstige Auslegung. Möglich bei einer Dipl.Verw.wirtin
Klagegegner: RP oder Land
Klagefrist
Klage eingereicht? Laiengünstige Auslegung, Anforderungen an eine Klage
Dann hat das RP für das Land Hessen die Klageerwiderung verfasst. Geht das?
Begründetheit war dann wohl: 43 BeamtStG, 62, 63 HBG bezüglich des Umfangs. Der Anspruch aus den abgedruckten Normen. Ich habe dann 62 III 2 hoch und runter argumentiert.
Statthafte Klageart: VK oder LK? Was wollte Mandantin? Geld oder Stundenerhöhung
Vorverfahren nötig: 54 BeamtStG, 16a HAGVWGO, 105 HBG
Widerspruch eingelegt: Laiengünstige Auslegung. Möglich bei einer Dipl.Verw.wirtin
Klagegegner: RP oder Land
Klagefrist
Klage eingereicht? Laiengünstige Auslegung, Anforderungen an eine Klage
Dann hat das RP für das Land Hessen die Klageerwiderung verfasst. Geht das?
Begründetheit war dann wohl: 43 BeamtStG, 62, 63 HBG bezüglich des Umfangs. Der Anspruch aus den abgedruckten Normen. Ich habe dann 62 III 2 hoch und runter argumentiert.
15.11.2017, 13:32
ich habe auch ambivalente gefühle, was den durchgang anging. ich denke mir aber, die z klausuren waren (in hessen) allesamt machbar. materiellrechtl. war das wohl alles nicht schwer. das problem waren nur die langen und komplexen sachverhalte. das erfassen hat so lange gedauert, dass man sich gar keine gedanken machen konnte.
strafrecht habe ich beide ziemlich verhauen. so richtig übel.
örecht lief bei mir wieder besser. wobei ich bei der letzten klausur immer noch nicht weiß, ob es da einen trick gab oder ich was übersehen habe. ich habe auch zur klagerücknahme geraten.
jemand in ö2 eine andere lösung und mag das mal begründen?
strafrecht habe ich beide ziemlich verhauen. so richtig übel.
örecht lief bei mir wieder besser. wobei ich bei der letzten klausur immer noch nicht weiß, ob es da einen trick gab oder ich was übersehen habe. ich habe auch zur klagerücknahme geraten.
jemand in ö2 eine andere lösung und mag das mal begründen?
15.11.2017, 14:35
Die Klage ging bei mir durch, weil die Teilzeit ja befristet war und danach automatisch wieder Vollzeit! Also auch Anspruch auf volle Besoldung!
15.11.2017, 14:37
Ich halte die Klage für begründet: Leistungsklage auf Zahlung, anspruch entstanden mit Ablauf der Befristung der Teilzeit, automatisch Rückkehr in Vollzeit da Teilzeit nur auf Antrag möglich und Vollzeit der gesetzliche Normalfall ist. Anspruch auch nicht erloschen, insbesondere sind Bezügemitteilungen keine feststellenden vas, die rechtskräftig geworden sein könnten. Auch kein erlöschen wegen Wiedereingliederung oder Verwirkung. Kein 123 mangels anordnungsgrund. Vergleich möglich. Klagererwiderung verfasst, rubrumsberichtigung weil land als Dienstherr beklagter ist.
15.11.2017, 17:29
Welche Normen waren denn in Hessen abgedruckt?
15.11.2017, 18:12
War die heutige Klausur ggf. an VG Berlin, Urteil vom 27.11.2014, Az.: 28 K 308.13 angelehnt?
15.11.2017, 18:39
Nein es ging um eine befristete Teilzeitbewilligung, nicht wie in dem Urteil um eine unbefristete. Deshalb war gerade kein Antrag zur Rückkehr zur Vollzeit erforderlich.
In Hessen waren die paras. 3 und 6 hbesg abgedruckt, die haben wir nicht in der Textsammlung.
In Hessen waren die paras. 3 und 6 hbesg abgedruckt, die haben wir nicht in der Textsammlung.
15.11.2017, 18:47
[quote='Hessen' pid='12398' dateline='1510763991']
Nein es ging um eine befristete Teilzeitbewilligung, nicht wie in dem Urteil um eine unbefristete. Deshalb war gerade kein Antrag zur Rückkehr zur Vollzeit erforderlich.
d’accord ...
Nein es ging um eine befristete Teilzeitbewilligung, nicht wie in dem Urteil um eine unbefristete. Deshalb war gerade kein Antrag zur Rückkehr zur Vollzeit erforderlich.
d’accord ...
15.11.2017, 19:25
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.08.2008, 1 A 157/07
Aber in Hessen gab es kein Telefonat.
Aber in Hessen gab es kein Telefonat.
15.11.2017, 19:53
Danke schön ...