19.01.2018, 09:35
Hallo Leute ,
eine Frage zum Anwaltsgutachten:
Mann kann dieses ja laut Kaiser einschichtig und mehrschichtig aufbauen:
Jetzt steht dort aber, dass beim mehrschichtigen Aufbau die Rechtsangriffe in der Klägerstation zu prüfen sind und nur abweichender Sachvortrag in der Beklagtenstation und keine Rechtsangriffe.
Meine Frage ist jetzt wo prüfe ich die rechtshindernden/rechtsvernichtenden/rechtshemmenden Einwendungen? In der Kläger oder Beklagtenstation?
Viele Grüße
eine Frage zum Anwaltsgutachten:
Mann kann dieses ja laut Kaiser einschichtig und mehrschichtig aufbauen:
Jetzt steht dort aber, dass beim mehrschichtigen Aufbau die Rechtsangriffe in der Klägerstation zu prüfen sind und nur abweichender Sachvortrag in der Beklagtenstation und keine Rechtsangriffe.
Meine Frage ist jetzt wo prüfe ich die rechtshindernden/rechtsvernichtenden/rechtshemmenden Einwendungen? In der Kläger oder Beklagtenstation?
Viele Grüße
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Anwaltsklausur - von Köpi - 19.01.2018, 09:35
RE: Anwaltsklausur - von Kaiser - 19.01.2018, 16:27
RE: Anwaltsklausur - von Kaiser - 19.01.2018, 16:29
RE: Anwaltsklausur - von LSA - 19.01.2018, 16:34
RE: Anwaltsklausur - von Kaiser - 19.01.2018, 17:13
RE: Anwaltsklausur - von Köpi - 19.01.2018, 17:59
RE: Anwaltsklausur - von Kaiser - 19.01.2018, 18:19