Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
14.07.2015, 11:25
Hallo,
ich kann dir deine Fragen vll nicht ganz beantworten, aber was ich weiß ist folgendes:
Die Krankenversicherung wird deshalb von der Halbwaisenrente bezahlt, weil diese ja als Einkommen zählt. Wenn du im Referendariat bist, dann hast du ja noch weiteres Einkommen, dass heißt, dann wird nicht mehr einfach wie bisher, der Krankenkassenbeitrag prozentual von der Halbwaisenrenten abgezogen, sondern von Halbwaisenrente und deinen Referendariatsbezügen zusammen. Und das können dann, je nachdem wie hoch deine Bezüge sind, schon in etwa 200-250 € sein, die dann abgezogen werden.
Als Beamter auf Widerruf hast du ja aber in der Regel Anspruch auf Beihilfe (kommt aufs Bundesland an glaub ich), aber nur wenn du in eine private Krankenversicherung wechselst. Dann musst du nur 80-100 € Beitrag zahlen. Ich weiß dann aber nicht, wie das dann mit der Halbwaisenrente ist, ob du die dann trotzdem kriegst oder nicht. Vll suchst du dir mal einen unabhängigen Berater, die blicken in dem ganzen Versicherungskram besser durch und können dir deine Fragen vll beantworten.
ich kann dir deine Fragen vll nicht ganz beantworten, aber was ich weiß ist folgendes:
Die Krankenversicherung wird deshalb von der Halbwaisenrente bezahlt, weil diese ja als Einkommen zählt. Wenn du im Referendariat bist, dann hast du ja noch weiteres Einkommen, dass heißt, dann wird nicht mehr einfach wie bisher, der Krankenkassenbeitrag prozentual von der Halbwaisenrenten abgezogen, sondern von Halbwaisenrente und deinen Referendariatsbezügen zusammen. Und das können dann, je nachdem wie hoch deine Bezüge sind, schon in etwa 200-250 € sein, die dann abgezogen werden.
Als Beamter auf Widerruf hast du ja aber in der Regel Anspruch auf Beihilfe (kommt aufs Bundesland an glaub ich), aber nur wenn du in eine private Krankenversicherung wechselst. Dann musst du nur 80-100 € Beitrag zahlen. Ich weiß dann aber nicht, wie das dann mit der Halbwaisenrente ist, ob du die dann trotzdem kriegst oder nicht. Vll suchst du dir mal einen unabhängigen Berater, die blicken in dem ganzen Versicherungskram besser durch und können dir deine Fragen vll beantworten.
Nachrichten in diesem Thema
Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Gast - 03.05.2015, 15:05
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Miri - 14.07.2015, 11:25
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Sophie - 12.04.2016, 10:33
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Gast - 30.04.2016, 17:33
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Julia - 18.01.2017, 11:34
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Sarah - 21.01.2017, 12:20
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Gast 01 - 07.02.2017, 12:22
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Gast - 08.02.2017, 17:25
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Threadersteller - 21.02.2017, 16:32
RE: Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente) - von Isabel - 05.05.2017, 11:09