28.04.2024, 08:15
Du musst schon die Begriffe auseinanderhalten:
Vollmacht = Vertretung = fremdes Recht in fremdem Namen geltend machen (Anwalt, Eltern, ...)
Ermächtigung o.ä. = Prozessstandschaft = fremdes Recht im eigenen Namen geltend machen
Abtretung = Forderungsinhaber = Aktivlegitimation = eigenes Recht im eigenen Namen geltend machen.
Bei Abtretung nach Rechtshängigkeit stellt sich die Frage: soll der Neugläubiger neu klagen müssen und die alte Klage wird unbegründet? Nein, bleibt ohne Einfluss, Altgläubiger klagt weiter in Prozessstandschaft das nun für ihn fremde Recht ein, muss aber den Antrag ändern (Zahlung an Neugläubiger).
Ist das so verständlich?
Vollmacht = Vertretung = fremdes Recht in fremdem Namen geltend machen (Anwalt, Eltern, ...)
Ermächtigung o.ä. = Prozessstandschaft = fremdes Recht im eigenen Namen geltend machen
Abtretung = Forderungsinhaber = Aktivlegitimation = eigenes Recht im eigenen Namen geltend machen.
Bei Abtretung nach Rechtshängigkeit stellt sich die Frage: soll der Neugläubiger neu klagen müssen und die alte Klage wird unbegründet? Nein, bleibt ohne Einfluss, Altgläubiger klagt weiter in Prozessstandschaft das nun für ihn fremde Recht ein, muss aber den Antrag ändern (Zahlung an Neugläubiger).
Ist das so verständlich?
Nachrichten in diesem Thema
Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Pedresko - 24.04.2024, 08:34
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Konova - 24.04.2024, 08:53
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Pedresko - 24.04.2024, 09:08
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Konova - 24.04.2024, 10:59
RE: Verständnisfrage zur gewillkürten Prozessstandschaft - von Praktiker - 28.04.2024, 08:15