28.12.2023, 12:54
Bei Rechtsbehelfen hast du eigentlich immer das gleiche Schema, du musst es nur übertragen. Wie beim Einspruch gegen ein VU/VB prüfst du die Statthaftigkeit, Form und Frist und dann gehts ins streitige Verfahren. Bedeutet beim Mahnbescheid, dass dann der Anspruch beim Gericht, an dass das zentrale Mahngericht den Streit abgibt, begründet werden muss.
Du findest alle Voraussetzungen, also dein Schema was du so dringend suchst, im § 694 ZPO. Da steht alles drin, was der Widerspruch benötigt, damit er zulässig ist und die Wirkung des § 696 ZPO eintritt.
Zudem sind Widerspruch, Einspruch, Erinnerung im ZVR etc. wirklich gut im Thomas Putzo kommentiert :) Da kann man sich meist auch Schemata rausziehen.
Du findest alle Voraussetzungen, also dein Schema was du so dringend suchst, im § 694 ZPO. Da steht alles drin, was der Widerspruch benötigt, damit er zulässig ist und die Wirkung des § 696 ZPO eintritt.
Zudem sind Widerspruch, Einspruch, Erinnerung im ZVR etc. wirklich gut im Thomas Putzo kommentiert :) Da kann man sich meist auch Schemata rausziehen.
Nachrichten in diesem Thema
Mahnbescheid Schema - von MBTK - 28.12.2023, 01:00
RE: Mahnbescheid Schema - von Intimfeind - 28.12.2023, 09:18
RE: Mahnbescheid Schema - von Cenaira - 28.12.2023, 12:54