12.10.2019, 01:05
M.E. ist die Vorgehensweise, die du gerade beschrieben hast, genau die richtige. Das zeigt, dass du nichts vergessen hast, aber nimmt auch nicht zu viel Zeit im Vortrag weg. Bei Rechtsansichten sollte das auf jeden Fall so gehandhabt werden. Und sogar beim eigentlichen Tatbestand darf man nach unten verweisen a la:
„Auf den genauen Wortlaut des Vertrags gehe ich in der rechtlichen Würdigung ein.“
„Auf den genauen Wortlaut des Vertrags gehe ich in der rechtlichen Würdigung ein.“
Nachrichten in diesem Thema
Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht - von GastXY - 04.10.2019, 09:27
RE: Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht - von Gast - 04.10.2019, 10:33
RE: Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht - von Gast Nrw yeah - 06.10.2019, 17:58
RE: Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht - von Genau richtig - 12.10.2019, 01:05