04.06.2017, 10:34
Schöne Pfingsten euch allen!
Mein Opa ist seit längerer Zeit sehr krank und wurde nun auch während meines Examens operiert. Das geht unheimlich an die Substanz. Macht es Sinn dem Prüfungsamt Bescheid zu geben?
Es sieht momentan so aus als wird er es vermutlich nicht bis zum 19. Juni schaffen. Muss ich im Todesfall das Examen dennoch durchziehen?
Ich würde es aktuell auch lieber durchziehen aber weiß nicht wie sehr mich das belasten wird.
Vielen Dank im Voraus!
Mein Opa ist seit längerer Zeit sehr krank und wurde nun auch während meines Examens operiert. Das geht unheimlich an die Substanz. Macht es Sinn dem Prüfungsamt Bescheid zu geben?
Es sieht momentan so aus als wird er es vermutlich nicht bis zum 19. Juni schaffen. Muss ich im Todesfall das Examen dennoch durchziehen?
Ich würde es aktuell auch lieber durchziehen aber weiß nicht wie sehr mich das belasten wird.
Vielen Dank im Voraus!
04.06.2017, 21:52
Das ist irgendwo geregelt. Es gelten nur engste Verwandte mit plötzlichem Todesfall. Mutter/Vater stirbt bei Unfall. Ansonsten gilt: Weiterschreiben. Da sind die gnadenlos.
04.06.2017, 23:33
Wenn die Situation unerträglich wird und du nicht schreiben kannst, dann musst du zum Amtsarzt und es hinkriegen, dass er dich prüfungsunfähig schreibt...
Versuche so viele Klausuren wie möglich mitzunehmen. Aber wenn dir alles zu viel ist, geh zum Arzt! Sowas geht immer vor!
Versuche so viele Klausuren wie möglich mitzunehmen. Aber wenn dir alles zu viel ist, geh zum Arzt! Sowas geht immer vor!