05.01.2021, 13:40
(05.01.2021, 13:26)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:28)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 10:47)Gast schrieb:(05.01.2021, 10:38)Gast schrieb: Einfach Schwachsinn. Regeln hin oder her, allein wenn man den Aufwand und die Lernzeit für Klausuren und Mündliche vergleicht, und die 8-11x5 Stunden gegen vielleicht 1 Stunden Mündliche, dann merkt man einfach dass es im Vergleich nicht passt. Du magst ja Glück gehabt haben in der mündlichen, aber der in den Klausuren bessere ist mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem der bessere Jurist als du.
Das ist einfach ein viel zu einfaches Bild. Ja, wer in 8 Klausuren 9 Punkte im Schnitt abliefert hat sich gut vorbereitet und auch eine Menge verstanden. Wer dann nach der mündlichen auf die gleiche Punktzahl kommt, wie jemand der im Schnitt 2 Punkte weniger geschrieben hat, der wird sich - zurecht - ärgern. Allerdings hat er in der Mündlichen auch einfach nicht geliefert. Da muss man sich die provokante Frage gefallen lassen, ob ein "guter Jurist" nicht auch in Drucksituationen auf den Punkt abliefern muss ?
Letztlich ist die Diskussion "guter Jurist- schlechter Jurist" meiner Meinung nach nicht an den Noten aufzuhängen. Das Examen prüft einfach nicht im vollen Umfang die Kriterien ab, die ein guter Jurist mitbringen muss. Eine Alternative mag es geben, die kenne ich allerdings nicht, weshalb die Noten momentan wohl das beste Kriterium sind.
Ganz nebenbei hat das alles auch nur wenig mit dem Einstiegsgehalt zu tun. Aber so ist das nunmal, jeder Beitrag hier driftet auf kurz oder lang in diese Richtung ab.
Es hat viel mit dem Einstiegsgehalt zu tun, denn wenn jemand mit 5 Punkten aus den Klausuren kommt und sich dann nicht um 1,5 Punkte verbessert, dann bekommt er im Schnitt weniger Gehalt und auch Karrierechancen, als einer der von einer Glücksbärchi-Kommission um 3(!!) Punkte verbessert wird. Da sitzt dann ein stabiler ausreichend-Kandidat auf dem Richterstuhl, während andere die in den Klausuren 7 Punkte geschrieben haben den Job wegen geiziger Prüfer nicht kriegen können. Da fehlt einfach jegliche Fairness und Vergleichbarkeit im Prüfungsverfahren und das ist eine Schande für den Aufwand den man im Studium betreiben muss, dass es seit Jahren die Prüfungsämter nicht schaffen annähernd gleiche Bedingungen herzustellen.
Nachvollziehbare Kritik. Nur was ist denn dein Vorschlag um das Verfahren fairer/vergleichbarer zu machen ?
Einführung einer Drittkorrektur oder besser noch Viertkorrektur bei den Klausuren, Geheimhaltung der Noten der anderen Korrektoren bei Zweitkorrektur (und Dritt-), die Note wird dann aus dem Durchschnitt der 3 (4) Korrekturen gebildet. Dazu wird noch eine Punktliste für jede Klausur bereitgestellt, bei der zumindest feste mögliche Punktzahlen für verschiedene Teile/Abschnitte der Musterlösung vorgesehen sind, von der nur in begründeten Ausnahmefällen (vertretbare Mindermeinungen usw.) abgewichen werden darf. Dazu Gewichtung der mündlichen Prüfung von höchstens 10%.
05.01.2021, 13:43
(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb: Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
05.01.2021, 13:46
(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb: Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Dafür müsstest du in Frankreich die harte Prüfung zur Aufnahme auf die Ecole nationale de la magistrature bestehen. Daraus rekrutiert sich der Nachwuchs für Richter, Untersuchungsrichter und Staatsanwälte. Letztes Jahr haben 153 die Prüfung bestanden von 1486 Kandidaten. Ausbildungszeit 2 1/2 Jahre und Frauenanteil 73%.
Man wird benotet während seiner Ausbildungszeit und bekommt am Ende eine Platzziffer. Die besten Absolventen dürfen die prestigeträchtigen Stellen bekommen während die unteren Platzziffern in die (sehr pittoreske) Province müssen.
Anfangsgehalt: 2700 Netto. 5500 Netto nach ca 22-25 Jahren.
05.01.2021, 13:54
(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb: Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Weil ich da mit der Hand schreiben musste und eine Examensklausur den Regelfall der richterlichen Arbeit nicht abbildet.
05.01.2021, 13:57
(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb: Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wie krass man sich einfach selbst hypen kann :D . Ich habe in allen Stationen nur ein Mal eine einstellige Punktzahl für eine Einzelaufgabe bekommen und hab in jedem Zeugnis eine Empfehlung, muss wohl ein ziemlich geiler Typ sein :rolleyes: :D . Räumt schon mal die Bücherregale in der Bib für meine Werke frei und haltet mir jede erdenkliche Stelle frei, falls ich mich erbarme, diese anzunehmen.
Keine Sorge, das war alles nur Ironie. Weiß solche "Leistungen" sehr wohl realistisch einzuschätzen :D
05.01.2021, 13:58
(05.01.2021, 13:54)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:43)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb: Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Wenn du so gut bist, wieso hast du es dann nicht geschafft in zwei Versuchen deine Klausuren zumindest zu einem gehobenen ausreichend oder befriedigend zu schreiben? Du hast sogar drei Urteilsklausuren in jedem Examen.
Weil ich da mit der Hand schreiben musste und eine Examensklausur den Regelfall der richterlichen Arbeit nicht abbildet.
Das muss der einzige Grund gewesen sein, bestimmt...
05.01.2021, 14:01
(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb: Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Ja genau. Weil die Stationsnoten ja so aussagekräftig sind. Da bekommt jeder, der sich nur ansatzweise anstrengt vb.
Diese ganze Diskussion ist einfach nur hirnlos. Letztlich werden sich in einem auf Leistung ausgelgten System (ohne Korruption und Vetternwirtschaft) immer dieselben Leute durchsetzen. Den limitierenden Faktor stellen doch immer die zu vergebenden Stellen dar.
Das deutsche Examenssystem ist sicherlich in einigen Punkten verbesserungswürdig. Ich halte es aber zumindest doch für aussagekräftig. Ich kenne eigentlich kaum jemanden, bei dem ich sagen würde, dass Examensnoten und juristischen Fähigkeiten nicht zusammenpassen.
05.01.2021, 14:03
(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb: Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Ich will jetzt keinerlei Aussage darüber treffen, ob du ein guter oder schlechter Jurist bist bzw. mehr Punkte im Examen verdient hättest, nur: Jeder weiß, dass die Ausbilder einem weit überwiegend Traumnoten geben. Ich hatte im Ref kein Ausbildungszeugnis unter 13 Punkte (inkl. Gericht und StA; die freiwilligen Stationen werfen ja ohnehin um sich). Trotzdem habe ich kein zweistelliges Examen und denke auch nicht, ein solches verdient zu haben. Finde mich mit oberem Befriedigend durchaus fair und zutreffend bewertet.
05.01.2021, 14:17
(05.01.2021, 13:35)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:25)Gast schrieb:(05.01.2021, 13:21)Gast Gast schrieb:(05.01.2021, 13:06)Gast schrieb:(05.01.2021, 12:57)Gast schrieb: Vorschlag:
Man macht es wie in den USA. Da bekommt man beim Bar Exam nur die Info „bestanden oder durchgefallen“. Dann zählt der Lebenslauf und die Uni vergibt einfach Bachelor nach dem Grundstudium und Master nach dem Examen. Fertig. Dann werden die Leute auch endlich gezwungen mal neben Jura mehr Praktika ect zu machen um sich abzusetzen.
Die Idee finde ich gar nicht schlecht. Allerdings sollte die Bestehensgrenze so angepasst werden, dass man erst mit 6,5 Punkten besteht. Dann hat man auch eine Mindestqualität für Arbeitgeber oder Rechtsuchende gesichert.
Dann verlagert sich die Ungerichtigkeitsdiskussion eben auf das Abitur vor... du kannst ja mal versuchen in den USA mit einem "bestanden" im Bar Exam und einer Drittliga Uni bei einer GK reinzukommen. Passiert nicht außer du hast die höchsten Noten an der Uni. Du willst das über Praktika kompensieren? Du bekommst bereits als Student einer drittklassigen Uni kein renommiertes Praktikum.
In Deutschland kannst du zumindest in einem etwas reiferen Alter, mit Mitte bis Ende 20 noch vieles kompensieren, indem du gute Noten schreibst. Da ist es egal, an welcher Uni du studiert hast.
Und PS: Du kannst auch in Deutschland mit einem guten Lebenslauf einige Punkte bei der Note kompensieren. Zwar nicht beim Staatsdienst und den 10 renommiertesten GKs aber darunter kann ein sehr guter Lebenslauf problemlos 1-2 Punkte im Examen ausgleichen.
oder man macht es so wie es in Frankreich in ÖD ist. Dein Abschluss berechtigt dich als Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Egal ob knapp bestanden oder mega Prädikat. Jeder bekommt die selbe Prüfung vor die Nase gesetzt. Durchfallquoten sind sehr hoch.
Das fände ich sehr sehr gut! Dann wäre ich jetzt Richter (Examen 5,75, in der Praxis kein Urteil unter VB geschrieben sowohl Zivil als auch Wahlstation...meistens wars ein gut. In beiden Zeugnissen steht drin, dass ich als Richter aus Sicht des Ausbilders bestens geeignet wäre....FUCK YOU Deutsches System)
Es gibt einen Grund warum diese Zeugnisse in der Praxis keine interessieren..
05.01.2021, 15:01
Als Referendar habe ich mir schon ein wenig was auf meine Stationszeugnisse eingebildet - jetzt, wo ich selber welche schreibe - nunja...