11.11.2016, 17:02
Hallo ich schreib nächsten Monat, könnt ihr mir sagen ob bei euch ein Urteil oder Revision lief? wäre supi :) viel Erfolg euch weiterhin :)
11.11.2016, 17:03
Hinweis ja, Strafantrag nein.
11.11.2016, 17:09
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/15/3-259-15.php
KV (+) da in Tateinheit mit offizialdelikt
Hinweis laut besrbeitervermerk erfolgt (im übrigen gleicher LSV)
KV (+) da in Tateinheit mit offizialdelikt
Hinweis laut besrbeitervermerk erfolgt (im übrigen gleicher LSV)
11.11.2016, 17:14
?Wo steht da was zur KV ?
11.11.2016, 17:17
Vollendung von 253,255 aber (-) mangels Kausalität! Daher Versuch!
11.11.2016, 17:27
Naja zu I Nr.1 b passen meine Ausführungen immerhin. KV sicherlich vertretbar, aber schwer. Hab Beeinträchtigungen der Bankangestellten in der Strafzumessung gewürdigt. Und hier dann angeführt, dass sich Fr. Junghans laut eigener Aussage aufgrund der Tat sofort an einen Vorfall in der Vergangenheit erinnerte, der die Ängste in ihr dann hervorrief . Allenfalls Mitkausalität der Tat des Angeklagten, nur bedingte Zurechenbarkeit der Schockschäden, maßgebliche Ursächlichkeit zuvor verdrängter Ängste, nicht bewältigte und verdrängte seelische Verletzungen können durch vielerlei verschiedene Ereignisse zu akuten Beeinträchtigungen...bei Bekastungssituationen verschiedenster Art, Drogenmissbrauch etc.....nur bedingt strafschärfend zu berücksichtigen
11.11.2016, 17:34
War ein Urteil, hätte lieber Revision gehabt, die Chancen für Revision Dezember bestimmt nicht schlecht! Good luck, buddy!;)
11.11.2016, 17:43
Hab bei Junghans 253, 255 im versuch mit tateinheit 241 und bei ihm vollendeten 253, 255. 250 I nr 1 b flog bei mir raus wegen Ungefährlichkeit, Täuschung bla bla. Im Zumessung war milderung wegen 46a. Milderung wegen versuch hab ich abgelehnt, mind schwerer fall auch.
11.11.2016, 17:43
Wer mal eine Waffe vor die Nase gehalten bekommen hat wird das definitiv bejahen - bei einer Bombe nicht anders.
Die Ausführungen des BGH von wegen unbeachtliche Abweichung vom kausalverlauf weil Bedrohung durch vermute Spritze da Einschätzung als Junkie sind der Knaller. Also wenn jemand arabischer Herkunft vor mir steht der mir mit einem kabellos droht der in seiner Jacke steckt - was ich ihm nicht glaube -, kann ich aufgrund meiner Vorurteile auch annehmen dass dieser mE wohl eher eine Bombe hat, also 3 Jahre Strafmaß Erhöhung da unwesentliche Abweichung kausalverlauf? Läuft^^
Die Ausführungen des BGH von wegen unbeachtliche Abweichung vom kausalverlauf weil Bedrohung durch vermute Spritze da Einschätzung als Junkie sind der Knaller. Also wenn jemand arabischer Herkunft vor mir steht der mir mit einem kabellos droht der in seiner Jacke steckt - was ich ihm nicht glaube -, kann ich aufgrund meiner Vorurteile auch annehmen dass dieser mE wohl eher eine Bombe hat, also 3 Jahre Strafmaß Erhöhung da unwesentliche Abweichung kausalverlauf? Läuft^^
11.11.2016, 17:45
Versuch und Vollendung? Das ist doch nur ein einziger Vorgang zu Lasten der Bank, oder übersehe ich hier irgendwas?