07.07.2020, 07:47
07.07.2020, 08:00
(07.07.2020, 07:47)Gast schrieb:(06.07.2020, 23:22)Herrschende Meinung schrieb: Spaß beiseite: wann und wo führt man den Titel überhaupt? Auf dem Klingelschild? :D
Wenn man das bei Facebook oder xing vor den Namen klatscht, macht das mächtig Eindruck.
Da fällt jeder sofort auf die Knie.
Oh, den Trick kannte ich noch gar nicht! Dann mache ich das bei der nächsten Jobsuche auch so, dann klappt das bestimmt flott!
07.07.2020, 08:41
(06.07.2020, 23:22)Herrschende Meinung schrieb: Hier spricht die herrschende Meinung: derzeit ist Dir das Führen des Titels noch nicht gestattet!
Spaß beiseite: wann und wo führt man den Titel überhaupt? Auf dem Klingelschild? :D
Der einzige mögliche relevante Kontext dürfte ja eigentlich ne Veröffentlichung sein?
07.07.2020, 08:56
ich hatte meine Zulassung zur Anwaltschaft erst nach Jobbeginn erhalten und musste dann so lange den Titel in meiner E-Mail Signatur führen :s :D
07.07.2020, 17:28
(07.07.2020, 08:41)Gast schrieb:(06.07.2020, 23:22)Herrschende Meinung schrieb: Hier spricht die herrschende Meinung: derzeit ist Dir das Führen des Titels noch nicht gestattet!
Spaß beiseite: wann und wo führt man den Titel überhaupt? Auf dem Klingelschild? :D
Der einzige mögliche relevante Kontext dürfte ja eigentlich ne Veröffentlichung sein?
Oder um den Schwiegervater zu beeindrucken! ;-)
Dafür musst du mal einen ganz alten Schinken schauen mit Heinz Erhardt: "Das kann doch unseren Willi nicht erschüttern!"
07.07.2020, 21:05