19.01.2018, 09:35
Hallo Leute ,
eine Frage zum Anwaltsgutachten:
Mann kann dieses ja laut Kaiser einschichtig und mehrschichtig aufbauen:
Jetzt steht dort aber, dass beim mehrschichtigen Aufbau die Rechtsangriffe in der Klägerstation zu prüfen sind und nur abweichender Sachvortrag in der Beklagtenstation und keine Rechtsangriffe.
Meine Frage ist jetzt wo prüfe ich die rechtshindernden/rechtsvernichtenden/rechtshemmenden Einwendungen? In der Kläger oder Beklagtenstation?
Viele Grüße
eine Frage zum Anwaltsgutachten:
Mann kann dieses ja laut Kaiser einschichtig und mehrschichtig aufbauen:
Jetzt steht dort aber, dass beim mehrschichtigen Aufbau die Rechtsangriffe in der Klägerstation zu prüfen sind und nur abweichender Sachvortrag in der Beklagtenstation und keine Rechtsangriffe.
Meine Frage ist jetzt wo prüfe ich die rechtshindernden/rechtsvernichtenden/rechtshemmenden Einwendungen? In der Kläger oder Beklagtenstation?
Viele Grüße
19.01.2018, 16:27
Moin,
so...das mache ich jetzt zum ersten Mail in meinem Leben, und zwar direkt in einem Forum auf eine Frage zu antworten :)
"laut" Kaiser heißt so, als hätte ich mir das ausgedacht. Stimmt natürlich nicht, sondern ich weiß es durch meine Arbeit iRd Klausureinsicht, lieber Köpi.
Wo du die rechtshindernden/rechtsvernichtenden/rechtshemmenden Einwendungen beim zweischichtigem Gutachten prüfst hängt ganz einfach davon ab, ob der Sachvortrag dazu streitig oder unstreitig ist. Wenn streitig, dann in der Beklagtenstation, wenn unstreitig dann in der Klägerstation.
Ich hoffe, das hat geholfen.
Beste Grüße aus Lübeck,
TK
so...das mache ich jetzt zum ersten Mail in meinem Leben, und zwar direkt in einem Forum auf eine Frage zu antworten :)
"laut" Kaiser heißt so, als hätte ich mir das ausgedacht. Stimmt natürlich nicht, sondern ich weiß es durch meine Arbeit iRd Klausureinsicht, lieber Köpi.
Wo du die rechtshindernden/rechtsvernichtenden/rechtshemmenden Einwendungen beim zweischichtigem Gutachten prüfst hängt ganz einfach davon ab, ob der Sachvortrag dazu streitig oder unstreitig ist. Wenn streitig, dann in der Beklagtenstation, wenn unstreitig dann in der Klägerstation.
Ich hoffe, das hat geholfen.
Beste Grüße aus Lübeck,
TK
19.01.2018, 16:29
.. und P.S. Ja, du kannst entweder zwei- oder einschichtig aufbauen. Den Korrektoren im Examen ist das egal. Nur einige AG-Leiter machen da einen Fetisch draus..
Aunsahme: Nds, hier MUSS man zweischichtig aufbauen.
Aunsahme: Nds, hier MUSS man zweischichtig aufbauen.
19.01.2018, 16:34
In Sachsen-Anhalt ist ein einschichtiges Gutachten zu schreiben, es sei denn, es wird explizit im Bearbeitervermerk ein zweischichtiges gefordert. :)
19.01.2018, 17:13
Nope, auch in Sachsen-Anhalt kann laut den amtlichen Hinweisen ein- oder zweischichtig aufgebaut werden, wenn der BV das nicht anders vorgibt.
https://olg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/....2017_.pdf
https://olg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/....2017_.pdf
19.01.2018, 17:59
Vielen Dank ! Denn mein AG Leiter konnte mir keine genaue Antwort geben..
19.01.2018, 18:19
Gern doch.
Die staatliche Ausbildung...
Die staatliche Ausbildung...