01.05.2021, 14:28
Hi,
in unserer Einführungs-AG Zivilrecht haben wir eigentlich kaum geübt und hauptsächlich den Anders Gehle vorgetragen bekommen.
Jetzt habe ich in Klausuren/beim Aktenvortrag etc. immer das riesige Problem, das ich zeitlich einfach viel viel viel zu lange für den Tatbestand brauche.
Laut dem Kaiser Skript soll man den Tatbestand in 40 Minuten runtergeschrieben haben. Ich komme nie auf die Zeit. Beim Aktenvortrag die 20 Minuten treffe ich erst recht nicht.
Wenn ich Übungsklausuren schreibe brauche ich oft 2-2,5 Stunden! Bis ich die Akte gelesen und den Tatbestand verfasst habe.
Wie lange braucht ihr für den Tatbestand? Was mache ich falsch, wir haben das einfach nie "gelernt". Ich halte eigentlich fast alles aus dem Sachverhalt für wichtig und schreibe dann einfach exakt die Sätze (nur in der richtigen reihenfolge und mit behauptet etc) ab.
Gibt es Tipps schneller zu werden?
Gibt es Tipps wo ich das Üben kann/ Anleitungen wie man den Tatbestand erarbeitet in kürzerer Zeit?
Ich habe keine Aufbauprobleme oder so, es geht mir um den reinen Inhalt.
in unserer Einführungs-AG Zivilrecht haben wir eigentlich kaum geübt und hauptsächlich den Anders Gehle vorgetragen bekommen.
Jetzt habe ich in Klausuren/beim Aktenvortrag etc. immer das riesige Problem, das ich zeitlich einfach viel viel viel zu lange für den Tatbestand brauche.
Laut dem Kaiser Skript soll man den Tatbestand in 40 Minuten runtergeschrieben haben. Ich komme nie auf die Zeit. Beim Aktenvortrag die 20 Minuten treffe ich erst recht nicht.
Wenn ich Übungsklausuren schreibe brauche ich oft 2-2,5 Stunden! Bis ich die Akte gelesen und den Tatbestand verfasst habe.
Wie lange braucht ihr für den Tatbestand? Was mache ich falsch, wir haben das einfach nie "gelernt". Ich halte eigentlich fast alles aus dem Sachverhalt für wichtig und schreibe dann einfach exakt die Sätze (nur in der richtigen reihenfolge und mit behauptet etc) ab.
Gibt es Tipps schneller zu werden?
Gibt es Tipps wo ich das Üben kann/ Anleitungen wie man den Tatbestand erarbeitet in kürzerer Zeit?
Ich habe keine Aufbauprobleme oder so, es geht mir um den reinen Inhalt.
01.05.2021, 14:35
In den Tatbestand gehört nur das was für die rechtliche Würdigung entscheidend ist. Alleine das ganze weglassen der Rechtsansichten verkürzt das schon ungemein. Ich würde dir raten erst die Entscheidungsgründe zu schreiben
01.05.2021, 15:02
(01.05.2021, 14:35)Gast schrieb: In den Tatbestand gehört nur das was für die rechtliche Würdigung entscheidend ist. Alleine das ganze weglassen der Rechtsansichten verkürzt das schon ungemein. Ich würde dir raten erst die Entscheidungsgründe zu schreiben
+1
Wenn man den Tatbestand zum Schluss schreibt ist man oft schon gezwungen, den in 25 min runterzureißen und spart sich automatisch unwesentliche.
Zudem ggfs mal Altklausuren von dir durchgehen und mit nem Textmarker das markieren, was später auch tatsächlich in den entschdiungssgruenden auftaucht/ das durchstreichen was nicht auftaucht.
Und erstinstanzliche original Urteile anschauen um einen kurzen Stil anzueignen.
01.05.2021, 15:15
Unabhängig davon, was du zuerst machst: Lass die Rechtsansichten weg. In einem zivilgerichtlichen Tatbestand ist es nie falsch, auf die Wiedergabe von Rechtsansichten zu verzichten. Auch dann nicht, wenn nur um Rechtsansichten gestritten wird. In dem Fall ist der Tatbestand vielleicht nicht perfekt. Aber das erwartet auch niemand. Hauptsache, er ist praktisch verwertbar. Und dafür brauch es die Rechtsansichten eben nicht.
01.05.2021, 15:26
Rechtsansichten höchstens dann darstellen, wenn keine Tatsachen strittig sind.
Übe es durch die Praxis ein und mach ihn lieber etwas zu knapp als zu lang. Punkte gibt es für die Entscheidungsgründe
Übe es durch die Praxis ein und mach ihn lieber etwas zu knapp als zu lang. Punkte gibt es für die Entscheidungsgründe
01.05.2021, 15:34
Alles (weitgehend) richtig, was hier gesagt wurde:
1. Entscheidungsgründe zuerst schreiben. Dadurch beugt man der Gefahr vor, sich beim Tatbestand zu verzetteln (entspricht aber nicht jedermanns Arbeitsstil).
2. Rechtsansichten weglassen oder, soweit wesentliche Punkte, nur sehr verknappt wiedergeben.
3. Möglichst knapp formulieren (ggf. auch mithilfe von Vereinfachungen) und wegen der Einzelheiten auf die Akte verweisen.
4. Wenn gar keine andere Möglichkeit bleibt: Auch hinsichtlich der Anträge auf die Akte verweisen.
5. Üben!
M.E. braucht man für einen einigermaßen gut gelungenen Tatbestand im Zivilrecht aber dennoch bei normaler Schreibgeschwindigkeit i.d.R. mindestens 40 Minuten. Fazit: Irgendwo lässt man immer Federn, beim Tatbestand interessiert es aber am wenigsten.
Im Übrigen gilt das alles nur fürs Zivilrecht: In einer verwaltungsgerichtlichen Klausur kommt es typischerweise sehr viel schlechter an, wenn man beim Tatbestand allzu sehr spart und insbesondere auf die Wiedergabe von Rechtsansichten verzichtet.
1. Entscheidungsgründe zuerst schreiben. Dadurch beugt man der Gefahr vor, sich beim Tatbestand zu verzetteln (entspricht aber nicht jedermanns Arbeitsstil).
2. Rechtsansichten weglassen oder, soweit wesentliche Punkte, nur sehr verknappt wiedergeben.
3. Möglichst knapp formulieren (ggf. auch mithilfe von Vereinfachungen) und wegen der Einzelheiten auf die Akte verweisen.
4. Wenn gar keine andere Möglichkeit bleibt: Auch hinsichtlich der Anträge auf die Akte verweisen.
5. Üben!
M.E. braucht man für einen einigermaßen gut gelungenen Tatbestand im Zivilrecht aber dennoch bei normaler Schreibgeschwindigkeit i.d.R. mindestens 40 Minuten. Fazit: Irgendwo lässt man immer Federn, beim Tatbestand interessiert es aber am wenigsten.
Im Übrigen gilt das alles nur fürs Zivilrecht: In einer verwaltungsgerichtlichen Klausur kommt es typischerweise sehr viel schlechter an, wenn man beim Tatbestand allzu sehr spart und insbesondere auf die Wiedergabe von Rechtsansichten verzichtet.
01.05.2021, 15:37
Dem zuvor Gesagten kann ich mich nur anschließen. Besonders TB als letztes und am besten Rechtsansichten weglassen (wobei ich sie zT hinschreibe, wenn nur um solche gestritten wird, ich erkläre gleich, warum). Man muss sich klarmachen, dass man nur zeigen muss 1. dass man die Zeiteinteilung so wählt, dass man den TB schafft, 2. dass man den Aufbau hinbekommt, 3. dass man die Zeitformen/Konjunktiv richtig kann. Deshalb hatte ich einfach keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern habe nur zu allem ein kleines Bisschen geschrieben, um zu zeigen, dass ich das beherrsche. Deshalb auch Rechtsansichten erwähnen, wenn nichts behauptet wird - um zu zeigen, dass man den Aufbau kann. Damit bin ich im Examen gut gefahren. Den TB wird eh nur überflogen und nach den o.g. 3 Punkten geschaut. Ob der gut und vollständig ist, interessiert sicherlich 90 Prozent der Korrektoren eher nicht, v.a. wenn die Entscheidungsgründe überzeugen. Ich bin auch wirklich keine schnelle Schreiberin und habe mir am Ende immer höchstens 20 Min. genommen. Dann hat man den SV ja durch die rechtliche Lösung schon voll durchdrungen und weiß, was man auf jeden Fall erwähnen will. Wenn dann was fehlt - mein Gott! Ich würde mal behaupten, dass 99 Prozent von uns es nicht schaffen, eine perfekte Klausur zu schreiben. Aber wenn man irgendwo Abstriche machen muss, dann würde ich das beim TB in der beschriebenen Weise machen.
01.05.2021, 20:59
Tatsächlich wurde mir von einem Korrektor mal gesagt, dass er davon abrät, den TB als Letztes zu schreiben. Der Korrektor liest ihn als erstes - und wenn der hingeschmiert ist, ist das der 1. Eindruck nach dem rubrum und dem Tenor.
Ich glaube, dass man das mit ein wenig Übung echt gut in den Griff bekommen kann. Wirklich nur das nötigste - das ist pures Training. Idealerweise tut man sich da mit nem 3. zusammen und vergleicht mal. Ich hab bspw. Klausuren nur Stichpunktartig gelöst AUSSER das rubrum und den TB. Die wurden immer ausgeschrieben.
Viel Erfolg!
Ich glaube, dass man das mit ein wenig Übung echt gut in den Griff bekommen kann. Wirklich nur das nötigste - das ist pures Training. Idealerweise tut man sich da mit nem 3. zusammen und vergleicht mal. Ich hab bspw. Klausuren nur Stichpunktartig gelöst AUSSER das rubrum und den TB. Die wurden immer ausgeschrieben.
Viel Erfolg!