15.06.2017, 22:11
Das ist totaler Blödsinn und ein "netter" Troll-Post. Eine Verschlechterung der Gesamtendnote wurde - sogar schriftlich schon im damaligen Schreiben fett unterstrichen - ausdrücklich ausgeschlossen. Lediglich die neuen (auch schlechteren) Einzelnoten zählen (falls jemand mal Einzelnoten anfordert bzw wissen will wie die einzelnen Klausuren liefen), aber dann bleibt dir Endnote trotzdem dieselbe. Und ganz im ernst: dann hätte niemand nochmal geschrieben (außer die damals durchgefallen sind), man kann das gar nicht rückabwickeln (und du hast ja als Betroffener den Vorteil und nicht den Nachteil weil damals Schmu gemacht wurde, das wäre so ja deutlich nachteiliger nach jahren das zeugnis weggenommen zu bekommen) und es wären auch nicht einige trotz Anmeldung im Januar den Klausuren dann ferngeblieben (wird ja jede dann mit null Pkt bewertet). Also entweder bist du ein Troll oder dein Bekannter hat sich verbessert und kriegt nen neues Zeugnis (oder - kann ich mir aber nicht vorstellen - es soll ein hinweis oder sowas drauf dass die einzelnoten abweichend von der endnote sind - weil wenn er nun schlechter geschrieben hat kommt man damit ja nicht auf die damals erzielte endnote).
18.06.2017, 12:15
Das was du schreibst, stimmt nicht ganz.Mit solchen Kommentaren wie "Troll" oder so wäre ich immer vorsichtig.
Es gab eine Gruppe von "Skandalschreibern", bei denen ein Einfluss des Lösungsverkaufs bzw. überhaupt ein Verkauf von Klausuren der entsprechenden Prüfungskampagne nicht sicher nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden konnte. War ja auch schwer, das alles noch nachzuvollziehen.
In diesen Fällen war Bedingung für die Wiederholung, dass auf die Ergebnisse des alten Versuchs verzichtet wurde.
Anscheinend waren da manche tatsächlich so "doof", sich darauf einzulassen. Unverständlich. Klar, manche haben durch gekaufte Lösungen unfairerweise außer Konkurrenz geschrieben. Aber nach drei Jahren völlig außerhalb planmäßigen Lernens ist die Gefahr hoch, dass man schlechter schreibt trotz fairerer Bedingungen.
@ wütrr: Mein Beileid an deinen Kumpel. Sicher denkt man da nicht rational vorher darüber nach. Also über die tatsächlichen Chancen nach einigen Jahren besser zu schreiben. Tut mir leid, vor allem wenn er wirklich jetzt sogar durchgefallen ist.
Im Ergebnis muss ich wütrr Recht geben. Das ganze war ein Danaergeschenk, das niemandem wirklich etwas bringt, aber manchen jetzt alles kostet. Die Verwaltungsgerichte, die diesen Vergleich durch ihre kurzsichtigen Entscheidungen gefördert haben, hätten der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden den Vorrang einräumen sollen. Auch im Interesse der "betrogenen" Prüflinge, die endlich Frieden gehabt hätten.
Es gab eine Gruppe von "Skandalschreibern", bei denen ein Einfluss des Lösungsverkaufs bzw. überhaupt ein Verkauf von Klausuren der entsprechenden Prüfungskampagne nicht sicher nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden konnte. War ja auch schwer, das alles noch nachzuvollziehen.
In diesen Fällen war Bedingung für die Wiederholung, dass auf die Ergebnisse des alten Versuchs verzichtet wurde.
Anscheinend waren da manche tatsächlich so "doof", sich darauf einzulassen. Unverständlich. Klar, manche haben durch gekaufte Lösungen unfairerweise außer Konkurrenz geschrieben. Aber nach drei Jahren völlig außerhalb planmäßigen Lernens ist die Gefahr hoch, dass man schlechter schreibt trotz fairerer Bedingungen.
@ wütrr: Mein Beileid an deinen Kumpel. Sicher denkt man da nicht rational vorher darüber nach. Also über die tatsächlichen Chancen nach einigen Jahren besser zu schreiben. Tut mir leid, vor allem wenn er wirklich jetzt sogar durchgefallen ist.
Im Ergebnis muss ich wütrr Recht geben. Das ganze war ein Danaergeschenk, das niemandem wirklich etwas bringt, aber manchen jetzt alles kostet. Die Verwaltungsgerichte, die diesen Vergleich durch ihre kurzsichtigen Entscheidungen gefördert haben, hätten der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden den Vorrang einräumen sollen. Auch im Interesse der "betrogenen" Prüflinge, die endlich Frieden gehabt hätten.
18.06.2017, 14:55
Hmmm? Das musst du mir nochmal genauer erklären, weil dann scheint ja der Freund von wütrr auch so jemand gewesen zu sein, bei dem man es nicht nachweisen konnte - dann wurde doch aber deinem Posting nach drauf aufmerksam gemacht, dass man sich verschlechtern kann? Dann ist er doch quasi "selbst Schuld" wenn er das nach Jahren noch riskiert und nun halt schlechter geschrieben hat (wenn ihm das vorher bekannt war)!? So ganz leuchtet mir das aber nach wie vor nicht ein, was du schreibst: angenommen ich hätte damals beschissen, man konnnte es mir aber nicht eindeutig nachweisen (und es fällt ja nur auf, weil ich die Klausuren dann besser geschrieben habe) - warum sollte ich dann überhaupt nah Jahren (!) es ansatzweise wagen diese Klausuren zu wiederholen die ich damals ordentlich (weil ich die Lösung hatte) geschrieben und (dadurch) das Examen bekommen habe? Das kann doch gar nicht besser werden als damals wo ich immerhin die Lösung hatte?! Warum sollte ich da also ansatzweise drüber nachdenken diese Klausuren (und nur die sind ja betroffen und nicht alle aus dem gesamten Durchgang) freiwilllig zu wiederholen? Macht für mich irgendwie keinen Sinn... :-/
Für manche - wie Skandalschreiber1 - hat es sich im Übrigen schon ausgezahlt.
Für manche - wie Skandalschreiber1 - hat es sich im Übrigen schon ausgezahlt.
18.06.2017, 20:07
Es tut mir leid, dass es offenbar zu einem Missverständnis gekommen ist. Vielleicht habe ich mich auch nur etwas unklar ausgedrückt.
Es ging in meinem Beitrag um Prüflinge, die nicht im Verdacht stehen, selber Klausurlösungen gekauft zu haben, sondern um solche, bei denen es nicht sicher nachgewiesen, aber auch nicht auszuschließen ist, dass andere in ihrer Prüfungskampagne Lösungen gekauft haben bzw. dass sich die gekauften Lösungen der anderen Prüflinge auf die Leistungen der benannten Prüflinge ausgewirkt haben.
Anders würde es ja in der Tat keinen Sinn ergeben. Klar, freiwillig würde sich keiner, der damals mit Lösungen bestanden hat, einer neuen Prüfung (ohne Verschlechterungsverbot) unterziehen. Eine Verbesserung nach mehreren Jahren ohne gekaufte Lösung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein.
Dass die "Käufer" sich auf einen solchen Vergleich einlassen würden, wäre allenfalls denkbar, wenn das Prüfungsamt Beweise an der Hand hätte und die Rechtslage vor Gericht unsicher wäre. Hätte das Prüfungsamt "sichere" Beweise, würde sie das Zeugnis einziehen und die Prüfung für nicht bestanden erklären. Ist aber die Beweisprognose unsicher (aber es gibt wenigstens Indizien für einen Lösungskauf), kann sich in solchen Fällen tatsächlich anbieten, dass sich das Prüfungsamt und der Prüfling auf eine Wiederholung ohne Verschlechterungsverbot einigen. Beide ersparen sich einen langwierigen Prozess. Der Prüfling, der einen Prozessverlust nicht ausschließen kann, hat die Chance, zeitnah eine endgültige Klärung seiner Note (und beruflichen Existenz) zu erreichen und abzuschließen. Vor allem umgekehrt läuft das Prüfungsamt nicht Gefahr, am Schluss den Prozess zu verlieren und ggfls. auch noch Schadensersatz zahlen zu müssen. "Freiwillig" im umgangssprachlichen Sinn ist es jedenfalls für einen solchen Prüfling nicht; eher ein Angebot, das man nicht ablehnen kann. Dürfte m.E. sehr selten vorkommen, da im Zweifel das Prüfungsamt ohnehin von Beweiserleichterungen profitiert (Umkehrung der Beweislast bei starken Indizien); wenn trotz dieser Beweiserleichterungen keine überwiegenden Erfolgsaussichten bestehen, wird das Prüfungsamt regelmäßig auch nichts machen.
Aber das nur als Exkurs. An die Käufer hatte ich wie gesagt nicht gedacht, sondern an die evtl. Benachteiligten eines Lösungskaufes.
Keine Ahnung, was beim Freund des wütrrs lief. Dachte tatsächlich intuitiv an diese "Skandal-Verdachtschreiber". Da bei diesen ein Lösungskauf bzw. negativer Einfluss auf ihr Prüfungsergebnis nicht sicher nachweisbar, aber auch nicht ausgeschlossen war, mussten diese für eine Prüfungswiederholung auf das alte Prüfungsergebnis verzichten.
Dass in beiden Konstellationen - "Skandal-Verdachtschreiber" und "nicht sicherer Verdacht auf Lösungskauf" - das Risiko sehr hoch ist, ist klar. Jedenfalls freiwillig, also bei der ersten Konstellation, ist es "Dummheit", bei der zweiten Konstellation eine Abwägung. Allerdings haben die Leute manchmal einen Tunnelblick. Kenne genügend Leute, die mangels möglicher echter Notenverbesserung (mit Verschlechterungsverbot) bei schlechten Leistungen nicht zur mündlichen Prüfung gegangen sind, um sich durchfallen zu lassen ("unechte Notenverbesserung"). M.E. auch ein Wahnsinn mit unheimlichem psychischem Druck, aber gut, zum Glück war ich selbst nie in der Situation, eine solche Entscheidung treffen zu müssen.
Es ging in meinem Beitrag um Prüflinge, die nicht im Verdacht stehen, selber Klausurlösungen gekauft zu haben, sondern um solche, bei denen es nicht sicher nachgewiesen, aber auch nicht auszuschließen ist, dass andere in ihrer Prüfungskampagne Lösungen gekauft haben bzw. dass sich die gekauften Lösungen der anderen Prüflinge auf die Leistungen der benannten Prüflinge ausgewirkt haben.
Anders würde es ja in der Tat keinen Sinn ergeben. Klar, freiwillig würde sich keiner, der damals mit Lösungen bestanden hat, einer neuen Prüfung (ohne Verschlechterungsverbot) unterziehen. Eine Verbesserung nach mehreren Jahren ohne gekaufte Lösung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein.
Dass die "Käufer" sich auf einen solchen Vergleich einlassen würden, wäre allenfalls denkbar, wenn das Prüfungsamt Beweise an der Hand hätte und die Rechtslage vor Gericht unsicher wäre. Hätte das Prüfungsamt "sichere" Beweise, würde sie das Zeugnis einziehen und die Prüfung für nicht bestanden erklären. Ist aber die Beweisprognose unsicher (aber es gibt wenigstens Indizien für einen Lösungskauf), kann sich in solchen Fällen tatsächlich anbieten, dass sich das Prüfungsamt und der Prüfling auf eine Wiederholung ohne Verschlechterungsverbot einigen. Beide ersparen sich einen langwierigen Prozess. Der Prüfling, der einen Prozessverlust nicht ausschließen kann, hat die Chance, zeitnah eine endgültige Klärung seiner Note (und beruflichen Existenz) zu erreichen und abzuschließen. Vor allem umgekehrt läuft das Prüfungsamt nicht Gefahr, am Schluss den Prozess zu verlieren und ggfls. auch noch Schadensersatz zahlen zu müssen. "Freiwillig" im umgangssprachlichen Sinn ist es jedenfalls für einen solchen Prüfling nicht; eher ein Angebot, das man nicht ablehnen kann. Dürfte m.E. sehr selten vorkommen, da im Zweifel das Prüfungsamt ohnehin von Beweiserleichterungen profitiert (Umkehrung der Beweislast bei starken Indizien); wenn trotz dieser Beweiserleichterungen keine überwiegenden Erfolgsaussichten bestehen, wird das Prüfungsamt regelmäßig auch nichts machen.
Aber das nur als Exkurs. An die Käufer hatte ich wie gesagt nicht gedacht, sondern an die evtl. Benachteiligten eines Lösungskaufes.
Keine Ahnung, was beim Freund des wütrrs lief. Dachte tatsächlich intuitiv an diese "Skandal-Verdachtschreiber". Da bei diesen ein Lösungskauf bzw. negativer Einfluss auf ihr Prüfungsergebnis nicht sicher nachweisbar, aber auch nicht ausgeschlossen war, mussten diese für eine Prüfungswiederholung auf das alte Prüfungsergebnis verzichten.
Dass in beiden Konstellationen - "Skandal-Verdachtschreiber" und "nicht sicherer Verdacht auf Lösungskauf" - das Risiko sehr hoch ist, ist klar. Jedenfalls freiwillig, also bei der ersten Konstellation, ist es "Dummheit", bei der zweiten Konstellation eine Abwägung. Allerdings haben die Leute manchmal einen Tunnelblick. Kenne genügend Leute, die mangels möglicher echter Notenverbesserung (mit Verschlechterungsverbot) bei schlechten Leistungen nicht zur mündlichen Prüfung gegangen sind, um sich durchfallen zu lassen ("unechte Notenverbesserung"). M.E. auch ein Wahnsinn mit unheimlichem psychischem Druck, aber gut, zum Glück war ich selbst nie in der Situation, eine solche Entscheidung treffen zu müssen.
18.06.2017, 20:47
Achso meintest du das - danke für die Aufklärung/den ausführlichen Beitrag. :-)
19.06.2017, 16:40
@ Skandalschreiber 2:
Ich bin nie durchgefallen, ich bin nur mit meiner Note nicht zufrieden gewesen und habe deshalb das Angebot, nochmal zu schreiben, angenommen.
Mir hat man auf entsprechende Anfrage hin schriftlich bestätigt, dass ich mich nicht verschlechtern kann und ich denke, dass das JPA an dieser Zusage im Nachhinein nichts mehr ändern kann.
Ich bin nie durchgefallen, ich bin nur mit meiner Note nicht zufrieden gewesen und habe deshalb das Angebot, nochmal zu schreiben, angenommen.
Mir hat man auf entsprechende Anfrage hin schriftlich bestätigt, dass ich mich nicht verschlechtern kann und ich denke, dass das JPA an dieser Zusage im Nachhinein nichts mehr ändern kann.
19.06.2017, 17:44
Ja, ist es bei mir auch. Du wartest auch noch auf die Ergebnisse oder hast du die mittlerweile?
19.06.2017, 22:21
Klingt alles hochkompliziert... Da bin ich mir nicht sicher, ob das alles so sein kann. Schließlich müsste das LJPA ja für jedes Handeln in der jeweiligen Variante eine EGL aus dem Hut zaubern. Und ob dem so ist, bezweifle ich.
Ich verstehe es auch nicht so ganz:
Beschiss nachgewiesen: Neues Spiel neues Glück im Hinblick auf die betroffenen Klausuren. Folge: Zeugnisse werden geändert, Leute bestehen plötzlich, Wiedereinsetzung bei Leuten, die im betroffenen Durchgang durchgefallen waren, in einem anderen Durchgang aber bestanden haben. Keine Verschlechterung möglich.
Beschiss fraglich: Neues Spiel, neues Glück im Hinblick auf die betroffenen Klausuren. Folge: Verschlechterung möglich?
Das wäre aber schon mit zweierlei Maß gemessen. Was, wenn dort nicht nachgewiesen aber tatsächlich betrogen worden wäre? Dann ist es eine Schlechterstellung, als bei den Leuten, wo der Beschiss nachgewiesen wurde. Damit hinge die Verschlechterungsmöglichkeit von Ermittlungserfolg und Beweislage ab???
Ich verstehe es auch nicht so ganz:
Beschiss nachgewiesen: Neues Spiel neues Glück im Hinblick auf die betroffenen Klausuren. Folge: Zeugnisse werden geändert, Leute bestehen plötzlich, Wiedereinsetzung bei Leuten, die im betroffenen Durchgang durchgefallen waren, in einem anderen Durchgang aber bestanden haben. Keine Verschlechterung möglich.
Beschiss fraglich: Neues Spiel, neues Glück im Hinblick auf die betroffenen Klausuren. Folge: Verschlechterung möglich?
Das wäre aber schon mit zweierlei Maß gemessen. Was, wenn dort nicht nachgewiesen aber tatsächlich betrogen worden wäre? Dann ist es eine Schlechterstellung, als bei den Leuten, wo der Beschiss nachgewiesen wurde. Damit hinge die Verschlechterungsmöglichkeit von Ermittlungserfolg und Beweislage ab???
20.06.2017, 11:50
@ Skandalschreiber1
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Es ist doch nicht selten der Fall, dass die (voraussichtlichen) Erfolgsaussichten und damit auch die Verhandlungsmöglichkeiten auch von der Nachweisbarkeit von Tatsachen abhängen?!
Eine Krankheit und damit einen Rücktrittsgrund hat z.B. der Prüfling zu beweisen, umgekehrt muss das Prüfungsamt Täuschungsversuche nachweisen. Beiden kommen dabei natürlich Beweiserleichterungen zugute. Der Prüfling, der ein amtsärztliches Attest vorweist, hat gute Karten, umgekehrt das Prüfungsamt, das nachweisen kann, dass es einen Kontakt zu einem Lösungsverkäufer gab, dass sich die Leistungen in einem Teilbereich (hier schriftlich) nach sehr schwachen Vorleistungen extrem verbesserten, ohne Schlüssigkeit aber in einem anderen Teilbereich (mündlich) stagnierten, und nicht nachvollziehbar die Lösung stärker mit der Lösungsskizze übereinstimmte als bei anderen "guten" Lösungen von Prüflingen ohne diese Auffälligkeiten.
Was wäre, wenn der Prüfling beim Amtsarzt erfolgreich simuliert hätte, wenn der auffällige Prüfling nicht geschummelt hat? Dann ist das eben ungerecht, aber nicht zu ändern.
Wenn dein Ehegatte zwei Wochen nach Abschluss einer hohen auf ihn gezogenen Lebensversicherung erschossen wird, du nachweislich über deine Verhältnisse lebst und schon lange eine Zweitbeziehung hast, was passiert dann? Vielleicht bist du ja unschuldig, aber eine Verurteilung deiner Person ist sicher kein Justizskandal. Natürlich wirst du vielleicht schlechter behandelt als der Ehegatte, der seinen Gatten bei wirtschaftlich guten Verhältnissen aus reiner Geldgier umgebracht hat, die Lebensversicherung schon alt ist, und dem man keine Zweitbeziehung nachweisen konnte. So what? Pech eben.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Es ist doch nicht selten der Fall, dass die (voraussichtlichen) Erfolgsaussichten und damit auch die Verhandlungsmöglichkeiten auch von der Nachweisbarkeit von Tatsachen abhängen?!
Eine Krankheit und damit einen Rücktrittsgrund hat z.B. der Prüfling zu beweisen, umgekehrt muss das Prüfungsamt Täuschungsversuche nachweisen. Beiden kommen dabei natürlich Beweiserleichterungen zugute. Der Prüfling, der ein amtsärztliches Attest vorweist, hat gute Karten, umgekehrt das Prüfungsamt, das nachweisen kann, dass es einen Kontakt zu einem Lösungsverkäufer gab, dass sich die Leistungen in einem Teilbereich (hier schriftlich) nach sehr schwachen Vorleistungen extrem verbesserten, ohne Schlüssigkeit aber in einem anderen Teilbereich (mündlich) stagnierten, und nicht nachvollziehbar die Lösung stärker mit der Lösungsskizze übereinstimmte als bei anderen "guten" Lösungen von Prüflingen ohne diese Auffälligkeiten.
Was wäre, wenn der Prüfling beim Amtsarzt erfolgreich simuliert hätte, wenn der auffällige Prüfling nicht geschummelt hat? Dann ist das eben ungerecht, aber nicht zu ändern.
Wenn dein Ehegatte zwei Wochen nach Abschluss einer hohen auf ihn gezogenen Lebensversicherung erschossen wird, du nachweislich über deine Verhältnisse lebst und schon lange eine Zweitbeziehung hast, was passiert dann? Vielleicht bist du ja unschuldig, aber eine Verurteilung deiner Person ist sicher kein Justizskandal. Natürlich wirst du vielleicht schlechter behandelt als der Ehegatte, der seinen Gatten bei wirtschaftlich guten Verhältnissen aus reiner Geldgier umgebracht hat, die Lebensversicherung schon alt ist, und dem man keine Zweitbeziehung nachweisen konnte. So what? Pech eben.
20.06.2017, 23:00
Das hinkt aber gewaltig.
Deine Argumentation finde der Tragweite der Situation auch nicht angemessen. "So what" und "Pech eben" hinsichtlich Art. 12 GG macht nicht mal das LJPA.
Soweit eine Mogelei nicht nachgewiesen werden konnte, gilt für den möglichen Schummler in dubio pro reibach. Vielleicht auch nur deswegen, weil er sich ein wenig geschickter angestellt hat, als die Erwischten. Dann versucht jemand den nicht nachgewiesenen aber wahrscheinlichen Nachteil auszuwetzen, indem er nochmal schreibt und soll dann seine Zulassung verlieren? Das ist wohl in das Reich der Mythen und Legenden zu verweisen.
Na, zum einen glaube ich das nicht, weil das LJPA weiß, dass dann sofort eine Klagewelle rollt und die nun wirklich alles dafür tun, damit endlich Ruhe im Karton ist und zum anderen wäre es auch ein schlicht untragbares Ergebnis. Jedenfalls wenn die Leute sich seit Jahren am Arbeitsmarkt bewährt haben. Wäre auch völliger Quatsch, wenn derjenige dann noch einen Versuch hätte. Das LJPA müsste dann ja auch wegen der ganzen Rückrechnungen von Renten etc. haften, weil das LJPA schließlich der Verursacher vom ganzen Chaos ist bzw sich die ganze GEschichte ja zurechnen lassen muss.
Im Übrigen gibts da ja auch so kleine Fristen nach deren Ablauf das Stex nicht mehr aberkannt werden kann. Die könnten je nach dem bei einigen auch schon abgelaufen sein.
Das LJPA ist in dieser Sache nun wirklich bestrebt auf die Leute zuzugehen, weil eben nicht absehbar ist, wo wirklich unfair gespielt wurde. Wem das Stex tatsächlich wegen diesem Käse aberkannt werden soll, der melde sich bitte bei mir oder auch gleich direkt bei Stern TV. Ich glaube nicht, dass es den Kumpel vom wüterr gibt. Falls doch: Prüfungsanfechtung.
Deine Argumentation finde der Tragweite der Situation auch nicht angemessen. "So what" und "Pech eben" hinsichtlich Art. 12 GG macht nicht mal das LJPA.
Soweit eine Mogelei nicht nachgewiesen werden konnte, gilt für den möglichen Schummler in dubio pro reibach. Vielleicht auch nur deswegen, weil er sich ein wenig geschickter angestellt hat, als die Erwischten. Dann versucht jemand den nicht nachgewiesenen aber wahrscheinlichen Nachteil auszuwetzen, indem er nochmal schreibt und soll dann seine Zulassung verlieren? Das ist wohl in das Reich der Mythen und Legenden zu verweisen.
Na, zum einen glaube ich das nicht, weil das LJPA weiß, dass dann sofort eine Klagewelle rollt und die nun wirklich alles dafür tun, damit endlich Ruhe im Karton ist und zum anderen wäre es auch ein schlicht untragbares Ergebnis. Jedenfalls wenn die Leute sich seit Jahren am Arbeitsmarkt bewährt haben. Wäre auch völliger Quatsch, wenn derjenige dann noch einen Versuch hätte. Das LJPA müsste dann ja auch wegen der ganzen Rückrechnungen von Renten etc. haften, weil das LJPA schließlich der Verursacher vom ganzen Chaos ist bzw sich die ganze GEschichte ja zurechnen lassen muss.
Im Übrigen gibts da ja auch so kleine Fristen nach deren Ablauf das Stex nicht mehr aberkannt werden kann. Die könnten je nach dem bei einigen auch schon abgelaufen sein.
Das LJPA ist in dieser Sache nun wirklich bestrebt auf die Leute zuzugehen, weil eben nicht absehbar ist, wo wirklich unfair gespielt wurde. Wem das Stex tatsächlich wegen diesem Käse aberkannt werden soll, der melde sich bitte bei mir oder auch gleich direkt bei Stern TV. Ich glaube nicht, dass es den Kumpel vom wüterr gibt. Falls doch: Prüfungsanfechtung.