01.03.2024, 17:56
(29.02.2024, 21:55)juranotalone schrieb: Ich will dir gar nicht reinreden, was dein vorgehen angeht, da es ohnehin allein deine entscheidung ist, wünsche dir aber, dass es dir gesundheitlich sehr bald besser geht und du die prüfungen dann (wann auch immer) bestehst :)
Wollte eigentlich nur auf die neuregelung im aktuellen jag hinweisen (wahrscheinlich weißt du es eh schon). Die haben wir in meiner AG so verstanden, dass es den gnadenversuch nur (dafür aber sicher) gibt, wenn man in einem der vorherigen versuche durchschnittlich mind. 3 Punkte hatte, es aber bei unterschreiten der punktzahl keinen drittversuch gibt (jedenfalls nicht ohne weiteres). Ggf weißt du da aber gegenteiliges/mehr.
Ich will ehrlich sein: Hatte ich nicht auf dem Schirm. Das wird ja ganz schönes Zirkeln im "Erstversuch", über 3, aber unter 3,5 zu kommen. Einfach leere Blätter abgeben wird dann ja nicht laufen, falls im "Zweit"Versuch dann wirklich alles schief läuft.
Aber eine schöne Herausforderung! Ich mag komplizierte Aufgabenstellungen, und bei dem Bewertungsspielraum der Korrektoren wird das schon eine echt spannende Angelegenheit.
You know what? Ich freu mich drauf. Auch, wenn mir das selbst völlig bescheuert vorkommt. So viel Arbeit in ein Nichtbestehen zu stecken, lässt mich ernstlich an meiner geistigen Gesundheit zweifeln. Da die aber ohnehin nicht sonderlich ausgeprägt ist, ist das vernachlässigbar.
Vielleicht mache ich mir auch selbst ordentlich etwas vor, habe Schiss vor Veränderungen, sabotieren mein Leben von Herzen gern selbst, oder whatever. Dadurch, dass Jura nicht mein "beruflich erstes Leben" ist, ist es für mich auch einfach eine andere Entscheidung, mit ganz anderen Perspektiven. Schwierig.
Ich will auch gar nicht behaupten, dass ich meine Entscheidung im Nachhinein nicht vielleicht furchtbar bereuen werde. Dieses Risiko habe ich akzeptiert, und das trage ich auch bewusst.
Vielleicht wird es mit Jura (eher: mit dem 2. StEx) dann gar nichts. Das wäre furchtbar traurig, denn die Rechtswissenschaft ist eine meiner großen Lieben im Leben. Das wird sie aber auch bleiben, wenn ich nicht bestehe, und das wäre sie auch geblieben, wenn ich gar nicht erst zum Ref zugelassen worden wäre.
Das Leben wird auch dann weitergehen. (Achtung, nur Personal Shit bis zum Schluss des Absatzes, kann man überspringen:) Ich war in meiner Jugend in so vielen Heimen, in Pflegefamilien, habe so oft und so viele Momente erlebt, die sich existenzvernichtend angefühlt haben, und habe gelernt, dass auch dann ein Morgen noch kommt, wenn es so scheint, als gäbe es nicht mal mehr ein Gleich. Geld wär toll, und als Volljurist hat man davon wahrscheinlich mehr als jemand mit nur dem ersten StEx, aber ich hab lange genug auf dem Boden gepennt, um zu wissen, wie man Armut aushält. Es wird werden, egal wie.
Ich quäl mich nicht mehr, als die Umstände mich zwingen auszuhalten. Ein 2. StEx wär toll. Gar keine Frage, und ich möchte es haben.
Aber wenn es das nicht gibt, dann überlebe ich es auch. Egal, ob es dann am Kiefer liegt, an Inkompetenz, oder an was auch immer.
So, zurück zum Thema: Danke für den Hinweis mit der 3,0! Hätte ich echt übersehen!
01.03.2024, 18:02
@hyäne: ich hatte gestern mal im JAG NRW geschaut. Nach § 67 II JAG gibt es da Übergangsfristen bzgl der neuen Prüfungsordnung. Vllt fällst du ja da drunter?
und: hast du daran gedacht, bei einer Bank einen kleinen Kredit aufzunehmen für den Verbesserungsversuch? Die Raten und Zinsen dürften monatlich sehr überschaubar sein, insbesondere kann man heutzutage auch den Tilgungsbeginn nach zeitlich nach hinten verschieben :). Wollt ich nur mal einwerfen.
Du hattest wirklich genug Schwierigkeiten und Hindernisse in deinem Leben zu überwinden und hast dich trotzdem bis zum zweiten Examen vorgekämpft. Das wird klappen! alles Gute und viel Erfolg!
und: hast du daran gedacht, bei einer Bank einen kleinen Kredit aufzunehmen für den Verbesserungsversuch? Die Raten und Zinsen dürften monatlich sehr überschaubar sein, insbesondere kann man heutzutage auch den Tilgungsbeginn nach zeitlich nach hinten verschieben :). Wollt ich nur mal einwerfen.
Du hattest wirklich genug Schwierigkeiten und Hindernisse in deinem Leben zu überwinden und hast dich trotzdem bis zum zweiten Examen vorgekämpft. Das wird klappen! alles Gute und viel Erfolg!
01.03.2024, 19:32
Hast du echt abgeklärt wie das mit der Bezahlung wäre, wenn du nur während der Klausurenphase krankgeschrieben und prüfungsunfähig wärst? Kenne die Prüfungordnungen in der Hinsicht nicht. Aber ich fände es irgendwie ganz schön hart, wenn man nur weil man während der Klausuren krank und prüfungsunfähig ist, plötzlich keine Unterhaltsbeihhilfe (oder wie man das bei euch auch immer nennt) bekommt, obwohl man de facto eigentlich noch voll im Ref hängt.
Wünsche dir einen Geldregen und gesunde Knochen.
Wünsche dir einen Geldregen und gesunde Knochen.