13.03.2024, 11:58
5c DRiG eröffnet die Möglichkeit, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfang von bis zu 6 Monaten auf das Referendariat angerechnet werden kann. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit schnell so eine Ausbildung zu machen, um so faktisch die Wartezeit zu verkürzen?
Meine Überlegung war ob das vielleicht mit einem Fachhochschulstudiengang der als Ausbildung für den gehobenen Dienst gelten könnte, ginge.
Vielen Dank im Voraus!
Meine Überlegung war ob das vielleicht mit einem Fachhochschulstudiengang der als Ausbildung für den gehobenen Dienst gelten könnte, ginge.
Vielen Dank im Voraus!
13.03.2024, 12:47
(13.03.2024, 11:58)wartezeitanrechnung schrieb: 5c DRiG eröffnet die Möglichkeit, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfang von bis zu 6 Monaten auf das Referendariat angerechnet werden kann. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit schnell so eine Ausbildung zu machen, um so faktisch die Wartezeit zu verkürzen?
Meine Überlegung war ob das vielleicht mit einem Fachhochschulstudiengang der als Ausbildung für den gehobenen Dienst gelten könnte, ginge.
Vielen Dank im Voraus!
Soweit ich § 5c DRiG verstehe verkürzt sich die Dauer des Refs und nicht die Wartezeit (obwohl natürlich Wartezeit vergeht während der Ausbildung).
Aber wieso solltest du das Ref verkürzen wollen? Die Zeit im Ref zur Examensvorbereitung ist sowieso mehr als knapp, da würde ich nicht freiwillig auch noch "kürzer machen".
13.03.2024, 14:17
mein gedanke war, das ich ja auch in der Wartezeit für das zweite staatsexamen lernen kann, und es deswegen nicht schlimm ist wenn das ref selbst kürzer ist
13.03.2024, 14:57
(13.03.2024, 14:17)wartezeitanrechnung schrieb: mein gedanke war, das ich ja auch in der Wartezeit für das zweite staatsexamen lernen kann, und es deswegen nicht schlimm ist wenn das ref selbst kürzer ist
je früh du anfängst zu lernen desto besser!
Aber die Wartezeit vor dem Ref kannst du dafür nur begrenzt nutzen und auch nur zu einem gewissen Grad selbständig lernen, da sich viele Dinge die zu lernen sind erst wirklich mit der Arbeit der Station festigen und erschließen (z.B. Urteilsklausuren übt man am besten durch Schreiben von eigenen Urteilen, welche kritisch bewertet werden durch den Ausbilder). Das gilt natürlich nicht absolut, aber die meisten können beispielsweise die Kaiserskripte noch nicht beim ersten Lesen vollständig verstehen ohne entsprechenden Praxisbezug und eigene Akten.
Die meisten Referendare empfinden die Zeit im Ref als deutlich zu wenig, um sich umfassend vorzubereiten. Daher ist eigentlich immer zu empfehlen, das Ref möglichst lange zu halten, um genügend Zeit bis zu den Klausuren zu haben. Ich weiß zwar nicht welcher Teil des Refs entsprechend durch eine solche Anrechnung verkürzt wird, aber im Zweifel wird es nicht nur die Zeit nach den Klausuren sein (es sind ja auch bis zu 6 Monate möglich).
Dieser Zeitmangel gilt umso mehr, je mehr Arbeit die einzelnen Stationen erfordern. Hier lässt sich also etwas steuern, indem man sich weniger arbeitsintensive Ausbilder sucht.
Sofern du den Stoff des zweiten Examens nicht eh schon ausreichend gut kannst (wovon ich bei deiner Nachricht nicht ausgehe, da du offensichtlich noch lernen willst), solltest du im Zweifel nicht verkürzen! Ob es sich dann lohnt "früher durch zu sein" musst du selbst entscheiden, aber vermutlich würdest du mit mehr Zeit zum lernen ein (erheblich) besseres Examen schreiben als mit 6 Monaten weniger Lernzeit.