05.03.2024, 07:21
Hallo,
leider ist mir zu spät aufgefallen, dass sich mein Tenor nicht mit den Entscheidungsgründen deckt. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich, dass dem Kläger 4000 EUR zustehen, tenoriert habe ich aber - weil ich in der Zeitnot die Einberechnung des vierten Anspruchs vergessen habe - nur 3500. Wie schwer wiegen solche Fehler? Kann man deshalb wirklich durchfallen?
leider ist mir zu spät aufgefallen, dass sich mein Tenor nicht mit den Entscheidungsgründen deckt. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich, dass dem Kläger 4000 EUR zustehen, tenoriert habe ich aber - weil ich in der Zeitnot die Einberechnung des vierten Anspruchs vergessen habe - nur 3500. Wie schwer wiegen solche Fehler? Kann man deshalb wirklich durchfallen?
05.03.2024, 08:12
Deshalb alleine fällt man sicher nicht durch, aber es sieht auch nicht gut aus, weil es der praktischen Verwertbarkeit ein Stück weit entgegensteht.
07.03.2024, 15:23
Die Situation ist nicht ganz dieselbe, aber ich habe meiner Erinnerung nach auch in zwei Klausuren Fehler im Tenor gemacht (einmal "Im Übrigen" und einmal eine nicht erlassene NE vergessen) und beides ist zweistellig bewertet worden. Ich hab mir auch furchtbar Gedanken gemacht, weil oft auf die mangelnde Praxistauglichkeit verwiesen wird, deshalb das zur Aufmunterung - warte ab und versuch, dir nicht zu viele Gedanken zu machen :)
07.03.2024, 16:01
Mach dir mal keinen Kopf. Das wird dir (höchstwahrscheinlich) keinen einzigen Punkt kosten. Daran wird und sollte auch keine Klausur großartig gemessen werden. Im Zweifel sind die Korrektoren im Examen so aufmerksam, dass es dem Erstkorrektor nicht mal auffällt. Dass es dann dem Zweitkorrektor auffällt ist so wahrscheinlich wie 18 Punkte :)
07.03.2024, 19:20
(07.03.2024, 16:01)GPAMember schrieb: Mach dir mal keinen Kopf. Das wird dir (höchstwahrscheinlich) keinen einzigen Punkt kosten. Daran wird und sollte auch keine Klausur großartig gemessen werden. Im Zweifel sind die Korrektoren im Examen so aufmerksam, dass es dem Erstkorrektor nicht mal auffällt. Dass es dann dem Zweitkorrektor auffällt ist so wahrscheinlich wie 18 Punkte :)
Das kann ich definitiv nicht bestätigen. Das wird regelmäßig auffallen und ich wüsste auch nicht, wieso das nicht in die Bewertung einfließen sollte. Jeder Korrektor weiß um den Zeitdruck, aber es macht einen Unterschied, ob ein Urteil einen konsequenten Tenor enthält oder nicht.
07.03.2024, 22:31
(07.03.2024, 19:20)RiLG Hessen schrieb:(07.03.2024, 16:01)GPAMember schrieb: Mach dir mal keinen Kopf. Das wird dir (höchstwahrscheinlich) keinen einzigen Punkt kosten. Daran wird und sollte auch keine Klausur großartig gemessen werden. Im Zweifel sind die Korrektoren im Examen so aufmerksam, dass es dem Erstkorrektor nicht mal auffällt. Dass es dann dem Zweitkorrektor auffällt ist so wahrscheinlich wie 18 Punkte :)
Das kann ich definitiv nicht bestätigen. Das wird regelmäßig auffallen und ich wüsste auch nicht, wieso das nicht in die Bewertung einfließen sollte. Jeder Korrektor weiß um den Zeitdruck, aber es macht einen Unterschied, ob ein Urteil einen konsequenten Tenor enthält oder nicht.
Das wird in der Tat ganz bestimmt auffallen. Wie schwer der Fehler wiegt, hängt vermutlich vor allem vom Rest der Klausur ab. Wenn die Gesamtleistung zwischen drei und vier Punkten steht, kann das definitiv der Punkt sein, an dem man als Prüfer denkt: "... und der Tenor deckt sich noch nicht einmal mit den Entscheidungsgründen" - mit entsprechender Folge. Ist die Klausur im Übrigen herausragend, denkt man dagegen eher "... da kann es zu dem kleinen Rechenfehler schon mal kommen, gibt es in der Praxis ja auch, macht man Urteilsberichtigung und gut ist!" - wiederum mit entsprechender Folge.
Ich fände es jedenfalls viel, viel weniger schlimm als wenn der Tenor komplett fehlt oder die Tenorierung der Form nach grob falsch ist.