31.10.2022, 21:12
Hallo allerseits,
ich versuche an meiner Klausurtechnik zu feilen, um den ein oder anderen Punkt mehr herauszuholen und frage mich, was man machen muss, um in den Examensklausuren 12+Punkte in der Klausur zu schreiben. Was unterscheidet zb eine 10-Punkte-Klausur von einer 14-Punkte-Klausur? Insbesondere an diejenigen, die in den Examensklausuren mal eine 12+Punkte-Klausur geschafft haben: Was habt ihr anders gemacht als bei den sonstigen Klausuren im Bereich zwischen 8-12 Punkte, abgesehen davon, dass ihr die Lösungsskizze getroffen habt?
Vielen Dank und LG!
ich versuche an meiner Klausurtechnik zu feilen, um den ein oder anderen Punkt mehr herauszuholen und frage mich, was man machen muss, um in den Examensklausuren 12+Punkte in der Klausur zu schreiben. Was unterscheidet zb eine 10-Punkte-Klausur von einer 14-Punkte-Klausur? Insbesondere an diejenigen, die in den Examensklausuren mal eine 12+Punkte-Klausur geschafft haben: Was habt ihr anders gemacht als bei den sonstigen Klausuren im Bereich zwischen 8-12 Punkte, abgesehen davon, dass ihr die Lösungsskizze getroffen habt?
Vielen Dank und LG!
31.10.2022, 21:17
Natürlich müssen nahezu alle Probleme gefunden und jeweils überdurchschnittlich gut bearbeitet sein.
Es kommt aber hinzu, dass eine solche Klausur in Aufbau und Sprache top sein muss - präzise formuliert, das Argument auf den Punkt, kein Geschwafel, korrekte Obersätze, schön subsumiert, keine Sprünge oder Wiederholungen, der Leser wird durch die Prüfung geführt... man merkt es, wenn man es liest, und freut sich daran :)
Es kommt aber hinzu, dass eine solche Klausur in Aufbau und Sprache top sein muss - präzise formuliert, das Argument auf den Punkt, kein Geschwafel, korrekte Obersätze, schön subsumiert, keine Sprünge oder Wiederholungen, der Leser wird durch die Prüfung geführt... man merkt es, wenn man es liest, und freut sich daran :)
31.10.2022, 21:34
Das ist alles sehr subjektiv. Ich bezweifle, dass man das planen kann.
31.10.2022, 22:05
Das lässt sich nur bedingt planen, weil es in der Sphäre 12-18 Pkt. einfach zu viele Unwegbarkeiten gibt. Je nach Korrektor musst du auf unterschiedliche Dinge achten, was du im Vorfeld natürlich nicht weißt.
Im Ersten Examen hat mir m.E. geholfen:
- Überzeugender Aufbau (also nicht nur die prüfungstechnisch richtige Reihenfolge der Straftatbestände oder AGLs, sondern auch die richtigen Tatkomplexe, usw.)
- Vollständigkeit (also auf jeden Fall fertig werden, im StrafR z.B. nicht die Konkurrenzen weglassen)
- Orthographie und Kommasetzung (das wird m.E. unterschätzt, aber je sprachlich besser die Klausur ist, desto mehr wird das von Korrektoren honoriert. Wenn irgendein konservativer 60-jähriger Amtsrichter in einem Stapel mit 15 Klausuren nur drei erwischt, die keine peinlichen Kommafehler enthalten, dann heben sich die drei Klausuren in seinen Augen automatisch ab, wenn auch nur unterbewusst).
- Gute Streitdarstellung mit kreativen Argumenten (gerade bei Standardstreiten, die jedem Examenskandidaten und Korrektor gleichermaßen zum Hals raushängen, ist es gut, wenn man nicht exakt das Gleiche schreibt wie die 13 Leute vor einem im Korrekturstapel. Also im Idealfall hat man noch irgendein Argument parat, das nicht auch jeder andere geschrieben hat).
Im Ersten Examen hat mir m.E. geholfen:
- Überzeugender Aufbau (also nicht nur die prüfungstechnisch richtige Reihenfolge der Straftatbestände oder AGLs, sondern auch die richtigen Tatkomplexe, usw.)
- Vollständigkeit (also auf jeden Fall fertig werden, im StrafR z.B. nicht die Konkurrenzen weglassen)
- Orthographie und Kommasetzung (das wird m.E. unterschätzt, aber je sprachlich besser die Klausur ist, desto mehr wird das von Korrektoren honoriert. Wenn irgendein konservativer 60-jähriger Amtsrichter in einem Stapel mit 15 Klausuren nur drei erwischt, die keine peinlichen Kommafehler enthalten, dann heben sich die drei Klausuren in seinen Augen automatisch ab, wenn auch nur unterbewusst).
- Gute Streitdarstellung mit kreativen Argumenten (gerade bei Standardstreiten, die jedem Examenskandidaten und Korrektor gleichermaßen zum Hals raushängen, ist es gut, wenn man nicht exakt das Gleiche schreibt wie die 13 Leute vor einem im Korrekturstapel. Also im Idealfall hat man noch irgendein Argument parat, das nicht auch jeder andere geschrieben hat).
31.10.2022, 23:39
Die gute Nachricht: Man muss nicht die Lösungsskizze treffen, um 12+ Punkte zu bekommen.
Die schlechte Nachricht: Wenn es eine Checkliste für 12+ Punkte gäbe, würde doch jeder regelmäßig 12+ Punkte schreiben. Gute Klausuren zeichnen sich durch etwas aus, was man nicht einfach lernen oder üben kann. Ich glaube, ich kenne niemanden mit solchen Noten, der es nicht einfach schon konnte. Es ist einfach die Art und Weise, wie man vorgeht.
Die schlechte Nachricht: Wenn es eine Checkliste für 12+ Punkte gäbe, würde doch jeder regelmäßig 12+ Punkte schreiben. Gute Klausuren zeichnen sich durch etwas aus, was man nicht einfach lernen oder üben kann. Ich glaube, ich kenne niemanden mit solchen Noten, der es nicht einfach schon konnte. Es ist einfach die Art und Weise, wie man vorgeht.
01.11.2022, 00:05
(31.10.2022, 22:05)-Simplicissimus- schrieb: Das lässt sich nur bedingt planen, weil es in der Sphäre 12-18 Pkt. einfach zu viele Unwegbarkeiten gibt. Je nach Korrektor musst du auf unterschiedliche Dinge achten, was du im Vorfeld natürlich nicht weißt.
Im Ersten Examen hat mir m.E. geholfen:
- Überzeugender Aufbau (also nicht nur die prüfungstechnisch richtige Reihenfolge der Straftatbestände oder AGLs, sondern auch die richtigen Tatkomplexe, usw.)
- Vollständigkeit (also auf jeden Fall fertig werden, im StrafR z.B. nicht die Konkurrenzen weglassen)
- Orthographie und Kommasetzung (das wird m.E. unterschätzt, aber je sprachlich besser die Klausur ist, desto mehr wird das von Korrektoren honoriert. Wenn irgendein konservativer 60-jähriger Amtsrichter in einem Stapel mit 15 Klausuren nur drei erwischt, die keine peinlichen Kommafehler enthalten, dann heben sich die drei Klausuren in seinen Augen automatisch ab, wenn auch nur unterbewusst).
- Gute Streitdarstellung mit kreativen Argumenten (gerade bei Standardstreiten, die jedem Examenskandidaten und Korrektor gleichermaßen zum Hals raushängen, ist es gut, wenn man nicht exakt das Gleiche schreibt wie die 13 Leute vor einem im Korrekturstapel. Also im Idealfall hat man noch irgendein Argument parat, das nicht auch jeder andere geschrieben hat).
Rechtschreibung und Interpunktion scheint ja bei Jura nicht so die große Rolle zu spielen. Ich bin immer wieder erstaunt,
wie viele Rechtschreibfehler von den Korrektoren in die Schlussbemerkung, die aus wenigen Zeilen besteht, eingebaut werden.
01.11.2022, 07:54
(01.11.2022, 00:05)Gast schrieb:(31.10.2022, 22:05)-Simplicissimus- schrieb: Das lässt sich nur bedingt planen, weil es in der Sphäre 12-18 Pkt. einfach zu viele Unwegbarkeiten gibt. Je nach Korrektor musst du auf unterschiedliche Dinge achten, was du im Vorfeld natürlich nicht weißt.
Im Ersten Examen hat mir m.E. geholfen:
- Überzeugender Aufbau (also nicht nur die prüfungstechnisch richtige Reihenfolge der Straftatbestände oder AGLs, sondern auch die richtigen Tatkomplexe, usw.)
- Vollständigkeit (also auf jeden Fall fertig werden, im StrafR z.B. nicht die Konkurrenzen weglassen)
- Orthographie und Kommasetzung (das wird m.E. unterschätzt, aber je sprachlich besser die Klausur ist, desto mehr wird das von Korrektoren honoriert. Wenn irgendein konservativer 60-jähriger Amtsrichter in einem Stapel mit 15 Klausuren nur drei erwischt, die keine peinlichen Kommafehler enthalten, dann heben sich die drei Klausuren in seinen Augen automatisch ab, wenn auch nur unterbewusst).
- Gute Streitdarstellung mit kreativen Argumenten (gerade bei Standardstreiten, die jedem Examenskandidaten und Korrektor gleichermaßen zum Hals raushängen, ist es gut, wenn man nicht exakt das Gleiche schreibt wie die 13 Leute vor einem im Korrekturstapel. Also im Idealfall hat man noch irgendein Argument parat, das nicht auch jeder andere geschrieben hat).
Rechtschreibung und Interpunktion scheint ja bei Jura nicht so die große Rolle zu spielen. Ich bin immer wieder erstaunt,
wie viele Rechtschreibfehler von den Korrektoren in die Schlussbemerkung, die aus wenigen Zeilen besteht, eingebaut werden.
Das mag unterschiedlich sein. Ich bin weder 60 noch Amtsrichter noch sonderlich konservativ, aber weder baue ich Fehler in meine Notenbegründungen ein (die allerdings zwei bis drei Seiten umfassen), noch habe ich jemals eine Arbeit mit gehäuften Rechtschreibfehlern über 10 Punkte bewertet - übrigens auch deshalb, weil ich noch keine Klausur gesehen habe, die inhaltlich brillant, aber sprachlich schwach war. Wer ein genialer Jurist ist, hat normalerweise kein Problem damit, auch noch die paar Rechtschreibregeln zu lernen und anzuwenden.
01.11.2022, 09:43
(31.10.2022, 21:12)Gast294774 schrieb: Hallo allerseits,Ich habe in beiden Examina jeweils eine Klausur mit 15 Punkten geschrieben, kann mich aber nur noch an die Baurechtsklausur im ersten Examen erinnern. Folgendes hat die Leistung ausgemacht:
ich versuche an meiner Klausurtechnik zu feilen, um den ein oder anderen Punkt mehr herauszuholen und frage mich, was man machen muss, um in den Examensklausuren 12+Punkte in der Klausur zu schreiben. Was unterscheidet zb eine 10-Punkte-Klausur von einer 14-Punkte-Klausur? Insbesondere an diejenigen, die in den Examensklausuren mal eine 12+Punkte-Klausur geschafft haben: Was habt ihr anders gemacht als bei den sonstigen Klausuren im Bereich zwischen 8-12 Punkte, abgesehen davon, dass ihr die Lösungsskizze getroffen habt?
Vielen Dank und LG!
1. Inhaltlich war alles ausnahmslos richtig. Das lag mitunter am Thema der Klausur. Die Klausur handelte von Bauplanungsrecht, man konnte stringent einem relativ bekannten Prüfschema folgen.
2. Ich lag sehr gut in der Zeit, war ca. 20 Minuten vor dem Ende der Klausur fertig. Das wurde dadurch bedingt, dass ich problemlose Punkte der formellen Rechtmäßigkeit nur im Urteilsstil knapp abgehandelt habe.
3. Ich habe sehr sauber mit Unterpunkten, freien Zeilen und Absätzen gearbeitet und Überschriften unterstrichen.
4. Bei der Interessenabwägung war ich sehr ausführlich. Bei der Argumentation kann man sich abheben.
5. Ich habe an passenden Stellen tiefe Kenntnisse subtil angedeutet. Bei der Interessensabwägung habe ich Trennungsgrundsatz etc. verneint. Das war für das Gutachten an sich obsolet, dadurch konnte ich aber dem Korrektor zeigen, dass ich die wesentlichen Problemfelder allesamt kenne.
6. Ich achte auf meine Ausdrucksweise. Es ist das Erbe des Onkels, nicht das Erbe vom Onkel. Ich halte es für wichtig zu zeigen, dass man sich gewählt ausdrücken kann. Der Stil darf aber nicht lächerlich und weltfremd werden.
01.11.2022, 20:05
(01.11.2022, 09:43)Gast schrieb:(31.10.2022, 21:12)Gast294774 schrieb: Hallo allerseits,Ich habe in beiden Examina jeweils eine Klausur mit 15 Punkten geschrieben, kann mich aber nur noch an die Baurechtsklausur im ersten Examen erinnern. Folgendes hat die Leistung ausgemacht:
ich versuche an meiner Klausurtechnik zu feilen, um den ein oder anderen Punkt mehr herauszuholen und frage mich, was man machen muss, um in den Examensklausuren 12+Punkte in der Klausur zu schreiben. Was unterscheidet zb eine 10-Punkte-Klausur von einer 14-Punkte-Klausur? Insbesondere an diejenigen, die in den Examensklausuren mal eine 12+Punkte-Klausur geschafft haben: Was habt ihr anders gemacht als bei den sonstigen Klausuren im Bereich zwischen 8-12 Punkte, abgesehen davon, dass ihr die Lösungsskizze getroffen habt?
Vielen Dank und LG!
1. Inhaltlich war alles ausnahmslos richtig. Das lag mitunter am Thema der Klausur. Die Klausur handelte von Bauplanungsrecht, man konnte stringent einem relativ bekannten Prüfschema folgen.
2. Ich lag sehr gut in der Zeit, war ca. 20 Minuten vor dem Ende der Klausur fertig. Das wurde dadurch bedingt, dass ich problemlose Punkte der formellen Rechtmäßigkeit nur im Urteilsstil knapp abgehandelt habe.
3. Ich habe sehr sauber mit Unterpunkten, freien Zeilen und Absätzen gearbeitet und Überschriften unterstrichen.
4. Bei der Interessenabwägung war ich sehr ausführlich. Bei der Argumentation kann man sich abheben.
5. Ich habe an passenden Stellen tiefe Kenntnisse subtil angedeutet. Bei der Interessensabwägung habe ich Trennungsgrundsatz etc. verneint. Das war für das Gutachten an sich obsolet, dadurch konnte ich aber dem Korrektor zeigen, dass ich die wesentlichen Problemfelder allesamt kenne.
6. Ich achte auf meine Ausdrucksweise. Es ist das Erbe des Onkels, nicht das Erbe vom Onkel. Ich halte es für wichtig zu zeigen, dass man sich gewählt ausdrücken kann. Der Stil darf aber nicht lächerlich und weltfremd werden.
Das kann man alles so unterstreichen. Wenn man keine Absätze macht, erschwert es die Lesbarkeit enorm. Und ich weiß nicht, wie viele Examenskandidaten in einer Klausur zum gutgläubigen Erwerb von "geklaut" geschrieben haben... das ist dann einfach nicht gut.