26.07.2020, 21:07
Da ich noch kein Assessorexamen geschrieben habe, kann ich noch kein abschließendes Fazit zu der Frage "Wieviel muss man auswendig wissen?" abgeben.
Momentan beim Lernen kommt es mir jedoch schon so vor, als ob man extrem viel aus dem Gedächnis rezitieren können muss.
ZB. für den jeweiligen Klausurtyp den schematischen Aufbau der Klausurlösung inkl. der anmoderierenden Obersätze (alleine schon für die Z1 die verschiedenen Aufbaumöglichkeiten von Urteil und Beschluss inkl. möglicher notwendiger Änderungen, z.B. Berufung), die praktischen Teile (Anträge, Schriftsätze usw.), die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Kautelarklausur usw. Ich könnte noch eine lange Liste schreiben.
Falls man das alles gar nicht auswendig lernen muss - dann mache ich wohl etwas falsch.
Momentan beim Lernen kommt es mir jedoch schon so vor, als ob man extrem viel aus dem Gedächnis rezitieren können muss.
ZB. für den jeweiligen Klausurtyp den schematischen Aufbau der Klausurlösung inkl. der anmoderierenden Obersätze (alleine schon für die Z1 die verschiedenen Aufbaumöglichkeiten von Urteil und Beschluss inkl. möglicher notwendiger Änderungen, z.B. Berufung), die praktischen Teile (Anträge, Schriftsätze usw.), die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Kautelarklausur usw. Ich könnte noch eine lange Liste schreiben.
Falls man das alles gar nicht auswendig lernen muss - dann mache ich wohl etwas falsch.
26.07.2020, 23:30
Ja, man muss natürlich die Formalia und den Aufbau der jeweiligen Klausurtypen beherrschen, aber das ist zum Glück auch Übungssache. Je mehr Klausuren man schreibt oder zumindest skizziert, desto schneller gehen einem solche Sachen auch ins Blut über.
Zum Üben/Wiederholen, wie man die gängigen Klausurprobleme in der Gerichtsklausur im Zivilrecht im Tatbestand aufbaut empfehle ich wirklich wärmstens den zweiten Band des Kaiserskripts zur Zivilurteilsklausur. Ich habe das Buch vor den Klausuren mehrmals durchgearbeitet und es war echt immer eine gute Wiederholung.
Ich selbst habe von den Kaiserskripten nur das zur StA-Klausur und Revision, das Zwangsvollstreckungsskript sowie den zweiten Band zur Zivilurteilsklausur und den Knörringer wirklich vollständig durchgearbeitet. Für die anderen Sachen habe ich die Seminare besucht und mir fleißig davon Zusammenfassungen geschrieben. Bei den Skripten habe ich dann nur manche Sachen nachgeschlagen. In der Zeit, die ich nur zum Lesen des Skripts z.B. zum materiellen Strafrecht gebraucht hätte, konnte ich meine Zusammenfassung vom Seminar zig mal durchgehen.
Es ist normal, dass man sich gerade in der Anfangszeit mit der Flut an neuen Sachen überfordert fühlt und es ist auch wirklich gar nicht leicht. Aber man kriegt das schon irgendwie hin!
Zum Üben/Wiederholen, wie man die gängigen Klausurprobleme in der Gerichtsklausur im Zivilrecht im Tatbestand aufbaut empfehle ich wirklich wärmstens den zweiten Band des Kaiserskripts zur Zivilurteilsklausur. Ich habe das Buch vor den Klausuren mehrmals durchgearbeitet und es war echt immer eine gute Wiederholung.
Ich selbst habe von den Kaiserskripten nur das zur StA-Klausur und Revision, das Zwangsvollstreckungsskript sowie den zweiten Band zur Zivilurteilsklausur und den Knörringer wirklich vollständig durchgearbeitet. Für die anderen Sachen habe ich die Seminare besucht und mir fleißig davon Zusammenfassungen geschrieben. Bei den Skripten habe ich dann nur manche Sachen nachgeschlagen. In der Zeit, die ich nur zum Lesen des Skripts z.B. zum materiellen Strafrecht gebraucht hätte, konnte ich meine Zusammenfassung vom Seminar zig mal durchgehen.
Es ist normal, dass man sich gerade in der Anfangszeit mit der Flut an neuen Sachen überfordert fühlt und es ist auch wirklich gar nicht leicht. Aber man kriegt das schon irgendwie hin!