09.08.2023, 20:43
Hallo,
ich habe zwei Fragen zur mündlichen Prüfung im Wahlbereich Arbeit & Soziales (GPA)
Zum einen würde ich gerne wissen, ob der Schwierigkeitsgrad der Aktenvorträge vergleichbar ist mit den Aktenvorträgen aus NRW, mit denen ich derzeit übe. In NRW kann man sich soweit ich weiß den Fachbereich des Aktenvortrags nicht aussuchen, sodass ich mir vorstellen könnte, dass die Aktenvorträge dann etwas weniger tiefe Spezialkenntnisse voraussetzen. Kann hier jemand von den eigenen Erfahrungen berichten?
Zum anderen würde ich gerne wissen, ob man eigenes Papier für den Aktenvortrag mitbringen darf. Ich würde dafür gerne große Karteikarten nutzen, um eine bessere Übersicht zu haben (und nicht am Anfang der Vorbereitungszeit A4-Papier zerreißen zu müssen). Ist das erlaubt?
Danke!
ich habe zwei Fragen zur mündlichen Prüfung im Wahlbereich Arbeit & Soziales (GPA)
Zum einen würde ich gerne wissen, ob der Schwierigkeitsgrad der Aktenvorträge vergleichbar ist mit den Aktenvorträgen aus NRW, mit denen ich derzeit übe. In NRW kann man sich soweit ich weiß den Fachbereich des Aktenvortrags nicht aussuchen, sodass ich mir vorstellen könnte, dass die Aktenvorträge dann etwas weniger tiefe Spezialkenntnisse voraussetzen. Kann hier jemand von den eigenen Erfahrungen berichten?
Zum anderen würde ich gerne wissen, ob man eigenes Papier für den Aktenvortrag mitbringen darf. Ich würde dafür gerne große Karteikarten nutzen, um eine bessere Übersicht zu haben (und nicht am Anfang der Vorbereitungszeit A4-Papier zerreißen zu müssen). Ist das erlaubt?
Danke!
09.08.2023, 21:12
Der Schwierigkeitsgrad ist wie immer sehr unterschiedlich, hängt von dem konkreten Tag an, das wird dir keiner ernsthaft beantworten können.
Eigenes Papier dürfte ein unzulässiges Hilfsmittel sein, so wie bei jeder Prüfung. Steht meist auch in der Belehrung.
Eigenes Papier dürfte ein unzulässiges Hilfsmittel sein, so wie bei jeder Prüfung. Steht meist auch in der Belehrung.