10.04.2023, 10:37
Habt ihr Erfahrungen damit, wie es in einem Zivilurteil mit dem doppelt-nähen gehandhabt wird bzw. wie die Korrektoren darauf reagieren?
Beispiel: Es bestehen mehrere Argumente dafür, dass ein geltend gemachter Anspruch i.E. nicht durchgeht. Beide ausführlich begründen oder auf den Beschränken, der einem lieber ist?
Beispiel: Es bestehen mehrere Argumente dafür, dass ein geltend gemachter Anspruch i.E. nicht durchgeht. Beide ausführlich begründen oder auf den Beschränken, der einem lieber ist?
10.04.2023, 18:54
Bin immer wieder überrascht, was es alles für Begrifflichkeiten gibt ?
Ich würde mal sagen, es kommt drauf an. Wenn es eine Klausur sein sollte, die einen umfangreichen Tatbestand aufweist, „viele Anträge“ zB wegen VU und dann noch Probleme in der Zulässigkeit sind, dann kann man das ggf. Kurz fassen oder das Argument weglassen (es hängt insgesamt von der Schwerpunktsetzung ab). Ist die Klausur allerdings Schwerpunkt auf materielles Recht angelegt, dann würde ich alle Argumente ausführlich darlegen.
Ich würde mal sagen, es kommt drauf an. Wenn es eine Klausur sein sollte, die einen umfangreichen Tatbestand aufweist, „viele Anträge“ zB wegen VU und dann noch Probleme in der Zulässigkeit sind, dann kann man das ggf. Kurz fassen oder das Argument weglassen (es hängt insgesamt von der Schwerpunktsetzung ab). Ist die Klausur allerdings Schwerpunkt auf materielles Recht angelegt, dann würde ich alle Argumente ausführlich darlegen.