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Klausuren März 2018 - Druckversion

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RE: Klausuren März 2018 - Nrwler - 09.03.2018

Was lief heute in nrw? Machbar?


RE: Klausuren März 2018 - 13755 - 09.03.2018

Hesse: Grundbuchberichtigung, wiedereinsetzung, sofortige beschwerde, mit handelsR misch musch


RE: Klausuren März 2018 - 13755 - 09.03.2018

Machbar is alles....wennde dich mo hinsetzt.....
Sonst bekommste DICK Abrechnung.....
Also hock dich hin


RE: Klausuren März 2018 - Gast - 09.03.2018

NRW: RA, Gutachten + Schriftsatz, sof. Beschw. gg. lg Beschl., mit dem Antrag auf PKH abgelehnt wurde. Zulässigkeit -> Verfristung und WE; Begründetheit: Unzulässigkeit der Hauptsacheklage wegen fehlender Postulationsfähigkeit, Unbegründetheit wegen fehlendem (str., formelle BK der Vertragsurkunde, Streit um Echtheit) und unwirksamem (§§ 125, 311b, 925, 117, 134 (mit § 288 StGB), 214 BGB), Anwachsung von Grundstückseigentum bei Auflösung einer GbR durch Übertragung aller Anteile auf einen.


RE: Klausuren März 2018 - Gast - 09.03.2018

Naja hab Gericht angeschrieben...antrag auf pkh kann ohne Anwalt gestellt werden.
Und nach 717 oder 719 bgb im kommentar bedarf es bei der Übertragung von Gbr Eigentum nicht der notariellen form...
Wusste nur nicht wo ich den wiedereinsetzungsantrag reinbringe


RE: Klausuren März 2018 - Hesse - 09.03.2018

(09.03.2018, 16:07)Gast schrieb:  Naja hab Gericht angeschrieben...antrag auf pkh kann ohne Anwalt gestellt werden.
Und nach 717 oder 719 bgb im kommentar bedarf es bei der Übertragung von Gbr Eigentum nicht der notariellen form...
Wusste nur nicht wo ich den wiedereinsetzungsantrag reinbringe

Frist der sofortigen Beschwerde?


RE: Klausuren März 2018 - Gast - 09.03.2018

Ja dafür der wiedereinsetzungsantrag...


RE: Klausuren März 2018 - Gast - 09.03.2018

Wieso war stand der bearbeitung 5.3.???
Wohl damit die Frist gewahrt ist....einen Monat(!)


RE: Klausuren März 2018 - BerlinBerlinZivilrechtDone - 09.03.2018

(09.03.2018, 16:40)Hesse schrieb:  
(09.03.2018, 16:07)Gast schrieb:  Naja hab Gericht angeschrieben...antrag auf pkh kann ohne Anwalt gestellt werden.
Und nach 717 oder 719 bgb im kommentar bedarf es bei der Übertragung von Gbr Eigentum nicht der notariellen form...
Wusste nur nicht wo ich den wiedereinsetzungsantrag reinbringe

Frist der sofortigen Beschwerde?

Ja, genau. Die Notfrist von einem Monat wurde ja wohl verpasst. Sofortige Beschwerde eigentlich immer zwei Wochen, hier aber in PKH Bestimmungen ein Monat gesetzlich bestimmt. Daher hier Wiedereinsetzung, weil die verplante Nachbarin, die Analphabetin ist, da etwas verplant war und einfach mal selbst in den Urlaub geflogen ist, wobei sie eigentlich während des Urlaubs des Antragstellers die Post aus dem Briefkasten holen sollte. Ohne Absprache hat sie dann auch Post sondiert, und den Benachrichtigungszettel über Post vom LG Münster als solchen nicht erkannt und infolge dessen ins Altpapier gegeben. Dort hat der Antragsteller ihn dann erst gefunden, also die Frist vorbei war (08.03.18 - glaube fristende war hier der 06.03.18). Zuvor hat das Postholen jahrelang ohne Probleme geklappt.

Hatte mich gefragt, ob man dann als Antrag in die Beschwerdeschrift selbst noch mal PKH Antrag aufnimmt? Bzw wo steht eigentlich, dass man nicht einfach direkt noch mal PKH beantragen kann unter neuer Begründung der Erfolgsaussichten? Habe dazu nichts gefunden. Aber da hätte man sich auch das Beschwerdegedöns mit Wiedereinsetzung angeschnitten und das kann bei dem ausführlichen Beitrag zu den Postumständen wohl kaum sein.

Und wie eigentlich ist das mit der Zustellung bei Benachrichtigung? Habe angenommen, damit auch Zustellung des Gerichtsbeschlusses, da Möglichkeit der Kenntnisnahme und Machtbereich des Empfängers, da er mit dem Zettel abholen kann (130 I 1 BGB analog). Habe in der schnelle keine ZPO Norm dazu gefunden.


RE: Klausuren März 2018 - Bln18 - 09.03.2018

(09.03.2018, 16:51)Gast schrieb:  Wieso war stand der bearbeitung 5.3.???
Wohl damit die Frist gewahrt ist....einen Monat(!)



In Berlin war es der 09.03.18, also heute.