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Klausuren Januar 2017 - Druckversion

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RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber1 - 03.01.2018

Erst mal große Gratulation an alle, die die Chance genutzt haben und sich verbessern konnten. Super!!!

Kleines Update von hier:

Leider hat sich das LJPA nicht einigen wollen. Nun musste ich Klage erheben. Kopfschüttel. Gern hätte ich mich geeinigt und das ganze irgendwie so geklärt, aber das LJPA leider nicht. Was solls, dann geh ich eben diesen Weg auch noch.


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber2 - 06.03.2018

Hat sich bei dir schon was getan, Skandalschreiber1?

Bei mir leider nicht...ich warte noch immer auf eine Rückmeldung vom LJPA...da ist noch was offen....wozu aber die Eile, ist ja erst über nen Jahr her seit dem Klausurtermin und erst ein halbes Jahrzehnt seit meinem damaligen Schreibtermin :rolleyes:


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber1 - 07.03.2018

[Gelöscht durch Admin]


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber1 - 10.03.2018

k.A. welcher Troll sich hier als meine Wenigkeit ausgibt, aber die Klage läuft noch.

Die Verhandlung ist für Anfang Mai angesetzt.

Die Klage wurde bisher nicht abgewiesen, das LJPA hat bisher nur Verteidigungsbereitschaft erklärt. Noch keine Erwiderung da.

"Wenigstens alles versucht" würde ich nicht schreiben.

Ach ja, hier spricht der echte Skandalschreiber1


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber2 - 10.03.2018

Habe mir schon gedacht, dass das oben ein Troll ist. So schnell arbeitet kein Gericht. :D


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber1 - 11.03.2018

Richtitsch.

In der Kammer, die es entscheidet sitzen keine Prüfer. Man scheint das Ganze schon gut zu durchdenken. Ich Informiere gern, wenns soweit ist und hoffe immer noch auf einen Vergleich. Muss meinethalben nicht durch die Instanzen laufen. :)


RE: Klausuren Januar 2017 - Vermuta - 13.03.2018

Und wenn die Klage abgewiesen wird, beschwerst du dich dann, dass keine Prüfer in der Kammer waren und die Richter somit keine Ahnung von der sedes materiae.


RE: Klausuren Januar 2017 - Klars - 13.03.2018

(13.03.2018, 11:47)Vermuta schrieb:  Und wenn die Klage abgewiesen wird, beschwerst du dich dann, dass keine Prüfer in der Kammer waren und die Richter somit keine Ahnung von der sedes materiae.

Warum sollte die Klage komplett abgewiesen werden? Es wird wohl eher auf einen Vergleich mit Unterstützung des Gerichts hinauslaufen (oder Klageabweisung zum Teil, falls die Forderung deutlich zu hoch angesetzt wurde). Zustehen tut ihm ja tatsächlich was und eine bestimmte Summe kriegt er ja sowieso nur auf die konkrete Summe konnte man sich nicht einigen, weswegen er Klage erhoben hat.


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandslschreiber1 - 17.05.2018

Lustiges Update:

Der Termin wurde abgesagt. Durch die Änderung des Geschäftsverteilungsplans sitzt nun mein ehemaliger Ausbilder am Arbeitsplatz in der Kammer. Und hätte der mich damals nicht völlig grundlos per Mail beschimpft, hätte ich nun auch keinen Befangenheitsantrag stellen müssen.

(Hintergrund: Plötzlich bekam ich im Urlaub eine wüste Mail, was mir einfiele vom Dienst fernzubleiben. Nun ja. Trotz Vorlage des Urlaubsantrages steht er nu da und behauptet, ich sei trotzdem zum Dienst nicht erschienen. Bin gespannt wann das gewesen sein soll.)

Nu is, wies is. Dann läufts halt weiter. Hätte mich gern verglichen, aber die Lust da Arbeit zu sparen sinkt immer weiter.

Ich muss nicht an allem herummeckern (obwohl ich es ohne Richter die Prüfer sind besser fände, wegen der Nähe zur Beklagten), aber der Rentenschaden ist nicht ohne, weshalb ich das Ganze veranstalte.

Und: oh ja. Lieberum ist höchstpersönlich beigetreten. Spaß muss sein.


RE: Klausuren Januar 2017 - frage - 24.05.2018

Wie soll denn ein Rentenschaden entstanden sein und wie soll denn dieser kausal verursacht worden sein?