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Klausuren März 2018 - Druckversion

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RE: Klausuren März 2018 - Hs - 04.07.2018

(03.07.2018, 22:03)Hessin schrieb:  Ja gibt es noch, aber nur anteilig für die tage in denen man noch Referendar ist

D.h. wenn der 24. Monat mit dem 31.07. endet, man aber erst am 28.08. mündliche hat, beköme man fast volle Beihilfe? Nehme mal an der Status Referendar endet mit dem Tag der mündlichen.


RE: Klausuren März 2018 - Gast (Hess) - 04.07.2018

(04.07.2018, 00:31)Hs schrieb:  
(03.07.2018, 22:03)Hessin schrieb:  Ja gibt es noch, aber nur anteilig für die tage in denen man noch Referendar ist

D.h. wenn der 24. Monat mit dem 31.07. endet, man aber erst am 28.08. mündliche hat, beköme man fast volle Beihilfe? Nehme mal an der Status Referendar endet mit dem Tag der mündlichen.

Genau, so ist es.


RE: Klausuren März 2018 - NDS - 04.07.2018

In NDS gibt es für den ganzen Monat, egal wann man die Mündliche hat.
Ich selbst hatte am 3. mündliche Prüfung und habe trotzdem das ganze Geld bekommen. Dazu gabs dann noch ab dem 4. ALG I. Der Monat war finanziell also nicht schlecht :-)


RE: Klausuren März 2018 - GastGast - 04.07.2018

(04.07.2018, 08:43)NDS schrieb:  In NDS gibt es für den ganzen Monat, egal wann man die Mündliche hat.
Ich selbst hatte am 3. mündliche Prüfung und habe trotzdem das ganze Geld bekommen. Dazu gabs dann noch ab dem 4. ALG I. Der Monat war finanziell also nicht schlecht :-)

Ab wann muss man sich da eigentlich arbeitslos melden? Schon vorher Information geben, wenn man weiß, dass man bestanden hat und das dann mit dem Termin zur mündlichen konkretisieren? Oder ruft man dort erst an, wenn man durch die mündliche durch ist?


RE: Klausuren März 2018 - Gast - 04.07.2018

(04.07.2018, 11:45)GastGast schrieb:  
(04.07.2018, 08:43)NDS schrieb:  In NDS gibt es für den ganzen Monat, egal wann man die Mündliche hat.
Ich selbst hatte am 3. mündliche Prüfung und habe trotzdem das ganze Geld bekommen. Dazu gabs dann noch ab dem 4. ALG I. Der Monat war finanziell also nicht schlecht :-)

Ab wann muss man sich da eigentlich arbeitslos melden? Schon vorher Information geben, wenn man weiß, dass man bestanden hat und das dann mit dem Termin zur mündlichen konkretisieren? Oder ruft man dort erst an, wenn man durch die mündliche durch ist?

Spätestens am dritten Tag nach der Mündlichen, sonst gibt es erstmal ne Sperrfrist.


RE: Klausuren März 2018 - HessenMärz - 04.07.2018

Hat denn jetzt noch jemand nen Brief bekommen? Oder war der Gast bloß ein Troll?:/


RE: Klausuren März 2018 - LSA - 04.07.2018

(04.07.2018, 16:15)Gast schrieb:  
(04.07.2018, 11:45)GastGast schrieb:  
(04.07.2018, 08:43)NDS schrieb:  In NDS gibt es für den ganzen Monat, egal wann man die Mündliche hat.
Ich selbst hatte am 3. mündliche Prüfung und habe trotzdem das ganze Geld bekommen. Dazu gabs dann noch ab dem 4. ALG I. Der Monat war finanziell also nicht schlecht :-)

Ab wann muss man sich da eigentlich arbeitslos melden? Schon vorher Information geben, wenn man weiß, dass man bestanden hat und das dann mit dem Termin zur mündlichen konkretisieren? Oder ruft man dort erst an, wenn man durch die mündliche durch ist?

Spätestens am dritten Tag nach der Mündlichen, sonst gibt es erstmal ne Sperrfrist.

Falls Du ALG beantragen möchtest, musst Du Dich am Tag nach der Mündlichen melden. Außerdem musst Du Dir den Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und Arbeitsuchendmeldung nochmal anschauen, wir wurden vom OLG belehrt, dass die Arbeitsuchendmeldung bereits drei Monate vor dem absehbaren Beschäftigungsende erfolgen muss.


RE: Klausuren März 2018 - Gast - 04.07.2018

(04.07.2018, 18:17)LSA schrieb:  
(04.07.2018, 16:15)Gast schrieb:  
(04.07.2018, 11:45)GastGast schrieb:  
(04.07.2018, 08:43)NDS schrieb:  In NDS gibt es für den ganzen Monat, egal wann man die Mündliche hat.
Ich selbst hatte am 3. mündliche Prüfung und habe trotzdem das ganze Geld bekommen. Dazu gabs dann noch ab dem 4. ALG I. Der Monat war finanziell also nicht schlecht :-)

Ab wann muss man sich da eigentlich arbeitslos melden? Schon vorher Information geben, wenn man weiß, dass man bestanden hat und das dann mit dem Termin zur mündlichen konkretisieren? Oder ruft man dort erst an, wenn man durch die mündliche durch ist?

Spätestens am dritten Tag nach der Mündlichen, sonst gibt es erstmal ne Sperrfrist.

Falls Du ALG beantragen möchtest, musst Du Dich am Tag nach der Mündlichen melden. Außerdem musst Du Dir den Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und Arbeitsuchendmeldung nochmal anschauen, wir wurden vom OLG belehrt, dass die Arbeitsuchendmeldung bereits drei Monate vor dem absehbaren Beschäftigungsende erfolgen muss.

Streitig. Das Bestehen steht ja erst nach der Mündlichen fest. NRW sagt daher, dass es auf den Termin der Mündlichen ankommt.


RE: Klausuren März 2018 - Bln - 04.07.2018

(04.07.2018, 18:17)LSA schrieb:  
(04.07.2018, 16:15)Gast schrieb:  
(04.07.2018, 11:45)GastGast schrieb:  
(04.07.2018, 08:43)NDS schrieb:  In NDS gibt es für den ganzen Monat, egal wann man die Mündliche hat.
Ich selbst hatte am 3. mündliche Prüfung und habe trotzdem das ganze Geld bekommen. Dazu gabs dann noch ab dem 4. ALG I. Der Monat war finanziell also nicht schlecht :-)

Ab wann muss man sich da eigentlich arbeitslos melden? Schon vorher Information geben, wenn man weiß, dass man bestanden hat und das dann mit dem Termin zur mündlichen konkretisieren? Oder ruft man dort erst an, wenn man durch die mündliche durch ist?

Spätestens am dritten Tag nach der Mündlichen, sonst gibt es erstmal ne Sperrfrist.

Falls Du ALG beantragen möchtest, musst Du Dich am Tag nach der Mündlichen melden. Außerdem musst Du Dir den Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und Arbeitsuchendmeldung nochmal anschauen, wir wurden vom OLG belehrt, dass die Arbeitsuchendmeldung bereits drei Monate vor dem absehbaren Beschäftigungsende erfolgen muss.

Was ist der Vorteil bei der Arbeitsuchendmeldung?

Das absehbare Beschäftigungsende kennt man ja erst, wenn man zumindest mal durch die schriftliche ist.


RE: Klausuren März 2018 - LSA - 04.07.2018

(04.07.2018, 22:10)Bln schrieb:  
(04.07.2018, 18:17)LSA schrieb:  
(04.07.2018, 16:15)Gast schrieb:  
(04.07.2018, 11:45)GastGast schrieb:  
(04.07.2018, 08:43)NDS schrieb:  In NDS gibt es für den ganzen Monat, egal wann man die Mündliche hat.
Ich selbst hatte am 3. mündliche Prüfung und habe trotzdem das ganze Geld bekommen. Dazu gabs dann noch ab dem 4. ALG I. Der Monat war finanziell also nicht schlecht :-)

Ab wann muss man sich da eigentlich arbeitslos melden? Schon vorher Information geben, wenn man weiß, dass man bestanden hat und das dann mit dem Termin zur mündlichen konkretisieren? Oder ruft man dort erst an, wenn man durch die mündliche durch ist?

Spätestens am dritten Tag nach der Mündlichen, sonst gibt es erstmal ne Sperrfrist.

Falls Du ALG beantragen möchtest, musst Du Dich am Tag nach der Mündlichen melden. Außerdem musst Du Dir den Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und Arbeitsuchendmeldung nochmal anschauen, wir wurden vom OLG belehrt, dass die Arbeitsuchendmeldung bereits drei Monate vor dem absehbaren Beschäftigungsende erfolgen muss.

Was ist der Vorteil bei der Arbeitsuchendmeldung?

Das absehbare Beschäftigungsende kennt man ja erst, wenn man zumindest mal durch die schriftliche ist.

Die rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung ist notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für de Zahlung von ALG I.